taz.de -- Urteil im Diesel-Skandal: Erstmals ist hierzulande die Natur im Recht
Abschalteinrichtungen fĂŒr die Abgasreinigung in Dieselautos schĂ€digen nicht nur den KĂ€ufer, sondern auch die Natur. Das hat ein Erfurter Gericht entschieden.
Berlin taz | Es ging am Landgericht Erfurt eigentlich nur um den Dieselskandal. Und doch könnte das Urteil Rechtsgeschichte in Deutschland schreiben. âZum ersten Mal hat hierzulande ein Gericht im Sinne der âRechte der Naturâ geurteiltâ, sagt Tilo Wesche, Professur fĂŒr Praktische Philosophie an der UniversitĂ€t Oldenburg.
Gemeint ist ein RechtsverstĂ€ndnis, nach dem nicht nur Menschen geschĂŒtzt sind gegen Ăbergriffe auf ihre Person, sondern auch Ăkosysteme wie FlĂŒsse, WĂ€lder, Teiche oder Moore mit ihren Tieren. âDiese Rechte der Natur sind ⊠von Amts wegen ⊠zu berĂŒcksichtigenâ, heiĂt es in der schriftlichen UrteilsbegrĂŒndung, die jetzt vorliegt.
Es geht um einen BMW 750 D X-Drive, in dem ohne Wissen des KĂ€ufers eine Abschalteinrichtung installiert worden war. Dieses im Fachjargon genannte âThermofensterâ sorgt dafĂŒr, dass der AusstoĂ von schĂ€dlichen Stoffen in den Abgasen eben nicht gesenkt wird, wie gesetzlich eigentlich vorgeschrieben. Der KlĂ€ger hatte moniert, dass das von ihm erworbene Auto deshalb weniger wert sei und auf Schadenersatz geklagt. Dieser wurde ihm vom Landgericht Erfurt auch zugesprochen.
Allerdings fĂ€llt die EntschĂ€digung höher aus, eben weil die illegal eingebaute Abschalteinrichtung nicht nur den KlĂ€ger, sondern auch die Natur geschĂ€digt hat. âDie Anerkennung von spezifischen Rechten ökologischer Personen ⊠ist aufgrund der Wichtigkeit und Dringlichkeit der ökologischen Herausforderungen â Klimawandel, Artensterben und GlobalvermĂŒllung â und angesichts drohender irreversibler SchĂ€den gebotenâ, heiĂt es in der BegrĂŒndung.
Weiterreichende Bedeutung
Das Urteil könnte von groĂer Bedeutung sein. âMit groĂer Wahrscheinlichkeit wurde in einer unscheinbaren Verhandlung eines Erfurter âDieselfallsâ ein juristischer Samen gesetzt, der FrĂŒchte tragen wirdâ, formuliert Christine Ax, VorstĂ€ndin des Netzwerks Rechte der Natur: Wenn diese Rechtspraxis Bestand hat, könnten âAnwĂ€lte der Naturâ gegen die Einleitung von Chemikalien in die Oder klagen, gegen das Abholzen des Hambacher Forstes, gegen das Abschmelzen von Gletschern oder gegen zu viel DĂŒnger auf den Feldern, der Grundwasser und Meere verseucht.
âDas juristische Konzept ist nicht neuâ, sagt Philosophieprofessor Tilo Wesche. In SĂŒdamerika gibt es etliche LĂ€nder, die die âRechte der Naturâ festgeschrieben haben, in ihrer Verfassung oder in der Rechtspraxis. In Spanien erklĂ€rte das [1][Parlament die Lagune Mar Menor zur Rechtsperson], sie kann damit Verschmutzer verklagen. Auch fĂŒr den Klimaschutz haben Klagen immer wieder etwas gebracht, beispielsweise urteilte 2021 das deutsche Verfassungsgericht, dass [2][die aktuelle Politik die Rechte kĂŒnftiger Generationen verletzt]. âNeu ist, dass die Rechte der Natur von einem deutschen Gericht zum ersten Mal anerkannt wurdenâ, sagt Wesche.
Deutsches Neuland
Freilich hat das Urteil ein paar Haken. Es ist erstens zwar rechtskrĂ€ftig, kann aber vor der ĂŒbergeordneten Instanz angefochten werden â falls die Beklagten das anstreben. Zweitens kommt das âMehr an EntschĂ€digungâ nicht der Natur zu Gute â auĂer der KlĂ€ger wĂŒrde es einem Naturschutzprojekt spenden. Drittens ist diese Rechtsauffassung bislang in Deutschland Neuland.
âArtikel 14, Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes gibt das allerdings absolut herâ, argumentiert Tilo Wesche. Der kĂŒrzeste Absatz der deutschen Verfassung besagt: âEigentum verpflichtet.â Diese Pflicht, so Wesche, bestehe auch in Bezug auf die Nachhaltigkeit: âWirtschaften oder anderes Handeln kann eben nicht bedeuten, dass andere Lebenswesen wie Tiere oder Pflanzen darunter zu leiden haben.â
Bedrohte Lurche oder Bienen, die kĂŒnftig gegen [3][tödliche Pestizide von Chemiefirmen] klagen können â dass das Urteil in Erfurt so ausgefallen ist, liegt möglicherweise auch an dem Vorsitzenden Richter: Martin Borowsky ist ein anerkannter Experte der EU-Grundrechtscharta. Aber Borowsky ist mit dieser Charta kein EinzelkĂ€mpfer. âDie GrĂŒnde, mit denen das Urteil die âRechtsperson Naturâ als juristisch gegeben darlegt, wird von weiteren anerkannten Experten geteiltâ, erklĂ€rt Christine Ax. Philosophieprofessor Wesche erhofft sich durch [4][das Urteil] eine âöffentliche Diskussionâ. Richter könnten nur geltendes Recht auslegen. Dies aber wĂŒrde von der Politik gemacht. Wesche: âWichtig ist deshalb, eine Mehrheit fĂŒr die âRechte der Naturâ innerhalb der Gesellschaft zu organisierenâ.
24 Oct 2024
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