taz.de -- Urteil im Diesel-Skandal: Erstmals ist hierzulande die Natur im Recht

Abschalteinrichtungen fĂŒr die Abgasreinigung in Dieselautos schĂ€digen nicht nur den KĂ€ufer, sondern auch die Natur. Das hat ein Erfurter Gericht entschieden.

Bild: Die „Rechtsperson Natur“: Lurche und Bienen könnten kĂŒnftig gegen den Einsatz tödlicher Pestizide durch Chemiefirmen vorgehen

Berlin taz | Es ging am Landgericht Erfurt eigentlich nur um den Dieselskandal. Und doch könnte das Urteil Rechtsgeschichte in Deutschland schreiben. „Zum ersten Mal hat hierzulande ein Gericht im Sinne der ‚Rechte der Natur‘ geurteilt“, sagt Tilo Wesche, Professur fĂŒr Praktische Philosophie an der UniversitĂ€t Oldenburg.

Gemeint ist ein RechtsverstĂ€ndnis, nach dem nicht nur Menschen geschĂŒtzt sind gegen Übergriffe auf ihre Person, sondern auch Ökosysteme wie FlĂŒsse, WĂ€lder, Teiche oder Moore mit ihren Tieren. „Diese Rechte der Natur sind 
 von Amts wegen 
 zu berĂŒcksichtigen“, heißt es in der schriftlichen UrteilsbegrĂŒndung, die jetzt vorliegt.

Es geht um einen BMW 750 D X-Drive, in dem ohne Wissen des KĂ€ufers eine Abschalteinrichtung installiert worden war. Dieses im Fachjargon genannte „Thermofenster“ sorgt dafĂŒr, dass der Ausstoß von schĂ€dlichen Stoffen in den Abgasen eben nicht gesenkt wird, wie gesetzlich eigentlich vorgeschrieben. Der KlĂ€ger hatte moniert, dass das von ihm erworbene Auto deshalb weniger wert sei und auf Schadenersatz geklagt. Dieser wurde ihm vom Landgericht Erfurt auch zugesprochen.

Allerdings fĂ€llt die EntschĂ€digung höher aus, eben weil die illegal eingebaute Abschalteinrichtung nicht nur den KlĂ€ger, sondern auch die Natur geschĂ€digt hat. „Die Anerkennung von spezifischen Rechten ökologischer Personen 
 ist aufgrund der Wichtigkeit und Dringlichkeit der ökologischen Herausforderungen – Klimawandel, Artensterben und GlobalvermĂŒllung – und angesichts drohender irreversibler SchĂ€den geboten“, heißt es in der BegrĂŒndung.

Weiterreichende Bedeutung

Das Urteil könnte von großer Bedeutung sein. „Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde in einer unscheinbaren Verhandlung eines Erfurter ‚Dieselfalls‘ ein juristischer Samen gesetzt, der FrĂŒchte tragen wird“, formuliert Christine Ax, VorstĂ€ndin des Netzwerks Rechte der Natur: Wenn diese Rechtspraxis Bestand hat, könnten „AnwĂ€lte der Natur“ gegen die Einleitung von Chemikalien in die Oder klagen, gegen das Abholzen des Hambacher Forstes, gegen das Abschmelzen von Gletschern oder gegen zu viel DĂŒnger auf den Feldern, der Grundwasser und Meere verseucht.

„Das juristische Konzept ist nicht neu“, sagt Philosophieprofessor Tilo Wesche. In SĂŒdamerika gibt es etliche LĂ€nder, die die „Rechte der Natur“ festgeschrieben haben, in ihrer Verfassung oder in der Rechtspraxis. In Spanien erklĂ€rte das [1][Parlament die Lagune Mar Menor zur Rechtsperson], sie kann damit Verschmutzer verklagen. Auch fĂŒr den Klimaschutz haben Klagen immer wieder etwas gebracht, beispielsweise urteilte 2021 das deutsche Verfassungsgericht, dass [2][die aktuelle Politik die Rechte kĂŒnftiger Generationen verletzt]. „Neu ist, dass die Rechte der Natur von einem deutschen Gericht zum ersten Mal anerkannt wurden“, sagt Wesche.

Deutsches Neuland

Freilich hat das Urteil ein paar Haken. Es ist erstens zwar rechtskrĂ€ftig, kann aber vor der ĂŒbergeordneten Instanz angefochten werden – falls die Beklagten das anstreben. Zweitens kommt das „Mehr an EntschĂ€digung“ nicht der Natur zu Gute – außer der KlĂ€ger wĂŒrde es einem Naturschutzprojekt spenden. Drittens ist diese Rechtsauffassung bislang in Deutschland Neuland.

„Artikel 14, Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes gibt das allerdings absolut her“, argumentiert Tilo Wesche. Der kĂŒrzeste Absatz der deutschen Verfassung besagt: „Eigentum verpflichtet.“ Diese Pflicht, so Wesche, bestehe auch in Bezug auf die Nachhaltigkeit: „Wirtschaften oder anderes Handeln kann eben nicht bedeuten, dass andere Lebenswesen wie Tiere oder Pflanzen darunter zu leiden haben.“

Bedrohte Lurche oder Bienen, die kĂŒnftig gegen [3][tödliche Pestizide von Chemiefirmen] klagen können – dass das Urteil in Erfurt so ausgefallen ist, liegt möglicherweise auch an dem Vorsitzenden Richter: Martin Borowsky ist ein anerkannter Experte der EU-Grundrechtscharta. Aber Borowsky ist mit dieser Charta kein EinzelkĂ€mpfer. „Die GrĂŒnde, mit denen das Urteil die ‚Rechtsperson Natur‘ als juristisch gegeben darlegt, wird von weiteren anerkannten Experten geteilt“, erklĂ€rt Christine Ax. Philosophieprofessor Wesche erhofft sich durch [4][das Urteil] eine „öffentliche Diskussion“. Richter könnten nur geltendes Recht auslegen. Dies aber wĂŒrde von der Politik gemacht. Wesche: „Wichtig ist deshalb, eine Mehrheit fĂŒr die ‚Rechte der Natur‘ innerhalb der Gesellschaft zu organisieren“.

24 Oct 2024

[1] /Rechte-der-Natur-in-Spanien/!5924146

[2] /70-Jahre-Bundesverfassungsgericht/!5799804

[3] /Bundesrat-beschraenkt-Ackergift-weiter/!6017254

[4] https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Erfurt&Datum=02.08.2024&Aktenzeichen=8%20O%201373%2F21

AUTOREN

Nick Reimer

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