taz.de -- Online-Beleidigungen von Politikern: Anzahl der Follower für Strafe unerheblich

Wer im Netz Poltiker*innen beleidigt, muss mit einer Strafe rechnen. Unabhängig davon, wie viele Nutzer*innen dem Account folgen.

Bild: Auch die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde auf Facebook obszön beschimpft

Zweibrücken epd | [1][Beleidigungen von Politikern] in sozialen Medien sind laut einem Gerichtsurteil unabhängig von der Zahl der Follower strafbar. Für die Strafbarkeit komme es lediglich auf den Inhalt an, stellte das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken in einem am Montag veröffentlichten Urteil klar (AZ: 1 ORs 1 SRs 8/24).

Die Richter hoben eine zuvor ergangene Entscheidung des Landgerichts Kaiserslautern auf und verwiesen den Fall zur erneuten Entscheidung an eine andere Kammer zurück. Angeklagt wegen Beleidigung einer Person des politischen Lebens war ein Mann aus Kaiserslautern, der 2021 im Zusammenhang mit der Ahrtalflut in seinem öffentlichen Facebook-Profil mit obszöner Wortwahl über die damalige Bundeskanzlerin [2][Angela Merkel (CDU)] geschimpft hatte.

Das Amtsgericht hatte ihn deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht stellte hingegen das Verfahren ein, da der Beschuldigte mit lediglich 417 „Freunden“ auf Facebook keine Reichweite habe, die eine Verurteilung rechtfertige. Für eine Verfolgung wegen einfacher Beleidigung fehle ein Strafantrag der ehemaligen Kanzlerin.

Die für Staatsschutzverfahren zuständige Generalstaatsanwaltschaft Koblenz war gegen diese Entscheidung in Revision gegangen. Auch die Richter am Oberlandesgericht Zweibrücken teilten die Bedenken.

Reichweite nicht relevant

Eine Strafbarkeit unabhängig von der Reichweite entspreche dem Willen des Gesetzgebers. Der Straftatbestand der Beleidigung von Personen des politischen Lebens sei kurz vor dem Tatzeitpunkt durch eine Gesetzesänderung erheblich ausgeweitet worden, um Personen, die sich im politischen Leben engagieren, vor Hass und Hetze im Internet besser zu schützen.

4 Nov 2024

[1] /Beleidigungen-im-Netz/!5059720

[2] /Merz-gratuliert-Angela-Merkel/!6039132

TAGS

Schwerpunkt Meta

Beleidigung

Social Media

Hasskommentare

Robert Habeck

Hassrede

Datenschutz

ARTIKEL ZUM THEMA

Rentner beleidigt Habeck: Beleidigung hat Grenzen

Ein Rentner bekommt Besuch von der Polizei, weil er Vizekanzler Habeck als „Schwachkopf“ betitelt hat. Doch das ist nur die halbe Wahrheit.

Experte über Sicherheit und Hass im Netz: „Ursache für Hass sind Algorithmen“

Das Europaparlament hat jüngst für das neue Digitale-Dienste-Gesetz gestimmt. Dem Datenschutz-Experten Patrick Breyer geht es nicht weit genug.

Beleidigungen im Netz: Schimpf und Schande bei Google

Ein Düsseldorfer Professor fühlte sich von Behauptungen auf einer Internetseite verunglimpft. Doch Google sei die falsche Adresse dafür, befand das Gericht.

Ratlos vor der Datenkrake: Google, die große Unbekannte

Fast alle nutzen die Suchmaschine. Doch viele überschätzen dabei ihre Kompetenz, so das Ergebnis einer Studie.