taz.de -- EU verschiebt Regeln gegen Entwaldung: Abholzen statt Klima schützen
Die EU schadet dem Klima, indem sie ihre Verordnung gegen Entwaldung ein Jahr später anwendet. Jetzt dürfen die Regeln nicht noch verwässert werden.
Es ist bedauerlich, dass die [1][Europäische Union] ihre [2][Verordnung gegen Entwaldung] ein Jahr später als geplant anwenden will. Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kautschuk, Kaffee und Kakao – all diese Produkte von nach 2020 gerodeten Flächen sollen nun erst ab Ende nächsten Jahres verboten sein.
Darüber kann angesichts der Klimaschäden durch Entwaldung niemand glücklich sein. Auf keinen Fall darf die Verzögerung den Rechten im EU-Parlament ermöglichen, die Verordnung zu verwässern.
Denn allein im Zeitraum 1990 bis 2020 wurden laut Europäischer Kommission global [3][420 Millionen Hektar Wald] – eine Fläche größer als die EU – abgeholzt. Rund 11 Prozent des Treibhausgases weltweit stammten 2007 bis 2016 demnach aus der Forstwirtschaft oder anderen Landnutzungen „und waren überwiegend auf Entwaldung zurückzuführen“. Europa verbraucht jedes Jahr Produkte, für die Hunderttausende Hektar Wald geopfert wurden.
Deshalb hätte die EU spätestens ab diesem Jahr, wie in der Verordnung vorgesehen, von den Unternehmen die geografischen Koordinaten des Erzeugerbetriebs oder der Plantage solcher Produkte verlangen sollen. Doch die Kommission hat das dafür nötige Computersystem zu spät zur Verfügung gestellt. Zudem hat sie die Länder nicht rechtzeitig in die vereinbarten Risikokategorien eingestuft. Das ist Schlamperei, die die Gegner der Verordnung, etwa in der CDU, ausgenutzt haben.
Übertriebene Sorgen vor Bürokratie
Die Konservativen wollen nun auch noch eine Kategorie für „Null-Risiko-Länder“ einführen. Händler müssten dann nicht dokumentieren, von welchen Flächen in solchen Staaten beispielsweise Holz kommt. Wichtigste Bedingung soll sein, dass die Waldfläche nicht schrumpft. Aber wenn man fast nur auf den Umfang achtet, wäre es möglich, artenreichen Urwald durch Forst-Monokulturen zu ersetzen.
Zudem: Der zusätzliche bürokratische Aufwand, etwa für deutsche Waldbauern, durch die Verordnung ist überschaubar. Die meisten Daten müssen sie sowieso schon dokumentieren.
4 Dec 2024
LINKS
[1] /Europaeische-Union/!t5013441
[2] /EU-Gesetz-gegen-Abholzung/!6040572
[3] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32023R1115
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