taz.de -- Streit über Fahrgastrechte: 60 Minuten länger unterwegs – aber die Bahn zahlt nicht

Kunden erhalten keine Entschädigung, wenn sie wegen Zugausfalls eine frühere Verbindung nehmen müssen, die länger dauert als gebucht. Ist das gerecht?

Bild: Die Bahn ist unterwegs: Fahrgäste die länger unterwegs sind, der Zug aber pünktlich gehen leer aus

Berlin taz | Es ist schon ärgerlich genug: Immer wieder streicht die [1][Deutsche Bahn] Züge, für die sie schon Fahrkarten verkauft hat. Um trotzdem ungefähr zur gebuchten Zeit am Zielbahnhof anzukommen, ist es mitunter nötig, früher loszufahren als ursprünglich geplant. Dadurch kann sich die Fahrzeit um mindestens 60 Minuten verlängern, auch wenn es dann noch eine Verspätung gibt. Für mindestens so lange Verspätungen zahlt die Bahn eigentlich eine Entschädigung – aber nicht in solchen Fällen.

Der taz liegen mehrere dieser Fälle aus den vergangenen Monaten vor. Ein Beispiel: Gebucht war eine Verbindung um 12.04 Uhr ab Berlin Hauptbahnhof mit Ankunft im bayerischen Lenggries um 17.41 Uhr, Dauer also 5 Stunden 37 Minuten. Wegen der von der Bahn per Mail angekündigten Fahrplanänderung sollte die Ankunft laut bahn.de erst um 19.11 Uhr sein, also 1 Stunde und 30 Minuten später als gebucht. Deshalb stieg der Kunde bereits um 10.08 Uhr in Berlin in den Zug, um gegen 17.11 Uhr in Lenggries anzukommen. Diese Fahrt dauerte 7 Stunden und 3 Minuten. Um einigermaßen pünktlich das Ziel zu erreichen, musste er also eine Verbindung nutzen, die 83 Minuten länger dauerte als gebucht. Dennoch weigerte sich die Bahn, eine Entschädigung zu zahlen.

Das ist für manche KundInnen um so unverständlicher, als dass er zweifelsfrei Anspruch auf Entschädigung gehabt hätte, wenn er nicht früher, sondern wie gebucht um 12.04 Uhr abgefahren wäre, weil er dann ja mindestens 60 Minuten nach der gebuchten Zeit angekommen wäre.

Aber das ist der Bahn egal: „Relevant für die Berechnung bzw. Zahlung einer Verspätungsentschädigung ist nicht die Fahrtzeit an sich, sondern die tatsächliche Verspätung am Zielbahnhof – also die Abweichung zwischen der geplanten Ankunft gemäß des abgeschlossenen Beförderungsvertrag (in Form der Fahrkarte) und der Ist-Ankunft“, schreibt eine Bahnsprecherin der taz auf Anfrage im schönsten Bürokratendeutsch. Wenn sich also die Fahrzeit verlängert, aber man noch vor der gebuchten Ankunftszeit ankommt, sei das keine Verspätung im Sinne der Vorschriften für Fahrgastrechte. „Daher wird in diesen Fällen keine Entschädigung gezahlt“, so die Konzernsprecherin.

Hält die Bahn das für gerecht angesichts der Tatsache, dass die Kunden ja auch für eine bestimmte Verbindungsdauer und Ankunftszeit bezahlt haben (unterschiedlich lange Verbindungen zu unterschiedlichen Zeiten haben unterschiedliche Preise oder unterschiedliche Verfügbarkeiten von Sparpreisen)? Warum zahlt der Konzern den Kunden die geforderten Entschädigungsbeträge nicht einfach aus Kulanz? Schließlich waren die Kunden ja länger als gebucht unterwegs und hatten zusätzliche Mühen durch eine von der Bahn verursachte Fahrplanänderung. Auf diese Fragen gab die Sprecherin keine konkreten Antworten.

29 Jan 2025

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Jost Maurin

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