taz.de -- Sondervermögen für Infrastruktur: Mehr Geld für Sicherheit, Infrastruktur und Klima
Nach der Einigung von Union, SPD und Grünen stimmt auch der Haushaltsausschuss für eine Grundgesetzänderung, um die Schuldenbremse zu lockern.
Die Anbahnung verlief komplex, die Umsetzung geht aber geschmeidig voran: Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am Sonntag über eine Grundgesetzänderung beraten, mit der die Schuldenbremse gelockert und ein neues Sondervermögen eingerichtet werden soll. Zu Redaktionsschluss lief die Sitzung noch. Zu erwarten war aber, dass das Gremium mit der Mehrheit von Union, SPD und Grünen den Weg freimacht für die Schlussabstimmung am Dienstag.
Bereits am Freitag hatten sich die Vorsitzenden der drei Fraktionen [1][auf die Änderung geeinigt]. Deren Grundlage war ein Vorschlag aus den schwarz-roten Sondierungsgesprächen. Am Sonntag sollte der Haushaltsausschuss die Änderung absegnen und damit formalisieren. Geplant ist im Einzelnen:
1. Ab einer Höhe von 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (aktuell rund 43 Milliarden Euro) dürfen alle Verteidigungsausgaben durch Kredite finanziert werden. Die Grünen haben dabei einen breiteren Begriff von Sicherheit durchgesetzt als ursprünglich geplant: Es geht nicht mehr nur um den Etat des Verteidigungsministeriums, sondern auch um alle „Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“.
2. Der Bund darf für ein neues Sondervermögen über 12 Jahre weitere Kredite in Höhe von [2][500 Milliarden Euro] aufnehmen. Anders als ursprünglich geplant wird als Verwendungszweck nicht nur die Infrastruktur genannt, sondern auch „Klimaneutralität bis 2045“. 100 Milliarden Euro aus dem Topf gehen gezielt an den [3][Klima- und Transformationsfonds]. Anders als ursprünglich von den Grünen befürchtet können die Kredite wohl nicht genutzt werden, um anderswo im Haushalt Platz für Steuergeschenke zu schaffen: Die Kredite dürfen nur eingesetzt werden, wenn auch mindestens 10 Prozent des Kernhaushalts in Investitionen fließen.
3. Weitere 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen [4][gehen an die Bundesländer]. Darüber hinaus wird die Schuldenbremse, die für die Länder bislang besonders streng ist, für sie auch generell gelockert. Sie dürfen künftig Kredite in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (aktuell rund 15 Milliarden Euro) aufnehmen.
Dass der Bundestag am Dienstag zustimmt, ist wahrscheinlich. Benötigt wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit, also mindestens 489 Stimmen. Schwarz-Rot-Grün verfügt im alten Bundestag, der letztmalig zusammentritt, über 520 Stimmen. In einer Fraktionssitzung der Grünen gab es am Freitag zwar kritische Nachfragen von Abgeordneten, die sich eine grundlegendere Reform der Schuldenbremse gewünscht hätten. An der Zustimmung am Dienstag zweifelt die Fraktionsspitze aber nicht.
Großes Grummeln gab es vorab aus der Union. Positiv wurde quer durch die Partei die Aufstockung der Mittel für die Verteidigung gesehen, kritischer das Sondervermögen für die Infrastruktur. Weiterhin bleibt ein dickes Glaubwürdigkeitsproblem, da Friedrich Merz im Wahlkampf versprochen hatte, keine neuen Schulden zu machen. Manche in der Partei sind froh, dass die Grünen dafür gesorgt haben, dass die Schulden nicht einfach in Wahlgeschenke umgeleitet werden könnten. Harmonisch soll es in einer Fraktionssitzung am Freitag zugegangen sein: Bei einer Probeabstimmung gab es keine Stimmen gegen die Einigung.
Nicht zustimmen wollen dagegen die Fraktionen und Gruppen, die an den Verhandlungen nicht beteiligt waren: FDP, AfD, BSW und Linke. „Es gibt jetzt auch mit den Grünen den gewünschten Blanko-Scheck für die Aufrüstung, aber für den sozialen Ausgleich im Land mal wieder nichts“, sagte Heidi Reichinnek (Linke) am Freitag. Die Zustimmung der Grünen verspiele die Chance auf eine generelle Reform der Schuldenbremse. Während die Gegenstimmen im Bundestag wohl nicht ins Gewicht fallen werden, bleibt es im Bundesrat spannend: Auch dort ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Allein mit Landesregierungen, in denen ausschließlich Union, SPD und Grüne vertreten sind, wird diese nicht erreicht.
16 Mar 2025
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