taz.de -- Abschiebungen unter Trump: Viele Afghanen in den USA müssen ausreisen

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump annulliert den Schutzstatus von über 20.000 Afghanen und Kamerunern. Zivilorganisationen üben heftige Kritik.

Bild: Seine Administration wirft Afghanen und Kameruner mit temporärem Schutzstatus raus: US-Präsident Donald Trump

Berlin taz | Donald Trumps asylpolitische Abrissbirne hat das nächste Ziel gefunden. Seit vergangenen Samstag erhalten Geflüchtete aus Afghanistan in den USA eine schriftliche Aufforderung per App, innerhalb von sieben Tagen das Land zu verlassen. Sie beginnt mit dem Satz: „Es ist Zeit für Sie, die Vereinigten Staaten zu verlassen“ – ansonsten gebe es „Zwangsmaßnahmen“. Wie diese aussehen können, wurde jüngst bei Deportationen von Venezolanern sichtbar: Die USA schob mehr als 200 mutmaßliche Mitglieder einer venezolanischen Drogenbande nach El Salvador ab, wo sie inhaftiert wurden.

Betroffen sind Menschen, die sich [1][mit sogenanntem Temporärem Schutzstatus (TPS) in den USA aufhalten]. Etwa 14.600 Afghan*innen fallen in diese Kategorie. Für 7.900 Kameruner*innen mit diesem Status wurde eine Ausreisefrist bis Juni gesetzt. Ob bereits alle betroffenen Personen die Ausreiseaufforderung erhielten, ist unklar.

US-Medien berichteten am Freitag, das Ministerium für Heimatsicherheit (DHS) habe beschlossen, dieses Programm für Afghanistan und Kamerun zu beenden. Mit Blick auf Afghanistan habe Ministerin Kristi Noem festgestellt, dass das vom Taliban-Regime beherrschte Land „die gesetzlichen Anforderungen für die TPS-Einstufung nicht mehr erfüllt“, so DHS-Pressechefin Tricia McLaughlin. Diese Einstufung kann an Menschen vergeben werden, die aufgrund bewaffneter Konflikte oder Umweltkatastrophen nicht in ihre Heimat zurückkehren können und sich noch im Asylverfahren befinden. Sie dürfen dann in der Regel bis zu 18 Monaten legal in den USA bleiben.

Für Afghan*innen hatte diesen Status zuletzt die Biden-Regierung im September 2023 im Rahmen ihrer „Operation dauerhaftes Willkommen“ bis zum 20. Mai verlängert. Shawn VanDiver, Präsident von AfghanEvac, einer Nichtregierungsorganisation, die sich für die [2][Evakuierung ehemaliger afghanischer Verbündeter] in die USA einsetzt, bestätigte über einen Online-Kurznachrichtendienst, dass mehrere seiner Klient*innen solch eine Ausreiseaufforderung erhalten haben.

„Moralisch nicht zu rechtfertigender Verrat“

Krish O’Mara Vignarajah, Präsidentin der Hilfsorganisation Global Refuge, bezeichnete laut US-Medien diese Ausweisungen als „moralisch nicht zu rechtfertigender Verrat an Verbündeten“. Demokrat*innen im Kongress äußerten sich ähnlich. Menschenrechtler*innen befürchten, dass auch afghanische Frauen deportiert werden könnten. Viele Afghan*innen mit TPS-Status gehören zu jenen 82.000 Menschen, die bis zum überstürzten Ende des US-Truppenabzugs aus ihrem Land im August 2021 von US-Militär ausgeflogen worden waren.

Viele von ihnen sitzen bis heute in Drittländern fest, darunter Mitte Januar noch 25.000 in Pakistan. Noch Anfang Januar hatte die Biden-Administration von dort aus 300 Afghan*innen in die Philippinen ausfliegen lassen, wo sie ihr Visaverfahren durchlaufen sollten. Es könnte sein, dass solche Menschen nun erst gar nicht mehr in die USA einreisen können. Bereits im Januar hatte Trump ein Programm zur Umsiedlung von Geflüchteten in die USA aussetzen lassen.

Das hatte dazu geführt, dass rund 1.660 Afghan*innen, die bereits zur Einreise in die USA zugelassen waren, wieder von schon gebuchten Flügen gestrichen wurden. VanDiver hatte dies als „inakzeptabel“ kritisiert und gewarnt, dass die Betroffenen von Pakistan aus nach Afghanistan abgeschoben werden könnten. Ebenfalls am Freitag hatte Pakistans Regierung beschlossen, ab Ende April die [3][Transitvisa für jene Afghan*innen nicht mehr pauschal zu verlängern], die bis dahin nicht in Länder, in denen sie zur Aufnahme vorgesehen seien, ausgeflogen seien.

Neben den USA gehören dazu Deutschland, Kanada, Australien und Großbritannien. Sie würden dann nach Afghanistan abgeschoben werden. Nur in Einzelfällen mit „stichhaltigen Gründen“ würden Ausnahmen möglich sein.

13 Apr 2025

[1] /Pro-palaestinensischer-Aktivist/!6082409

[2] /Antwort-auf-Anfrage-der-Linken/!6079824

[3] /Abschiebungen-aus-Pakistan/!6058439

AUTOREN

Thomas Ruttig

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