taz.de -- Neues Kontrollgremium für Geheimdienst: Extremismus-Verdacht reicht nicht für Ausschluss
Des Extremismus verdächtige Abgeordnete von der Kontrolle des Verfassungsschutzes auszuschließen, wäre falsch. Gerade die Opposition muss dabei sein.
Bild: Seit 2023 im Neubau: niedersächsisches Landesamt für Verfassungsschutz
Ob Parteien, die mindestens mit einem Bein nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, den Verfassungsschutz kontrollieren sollen, ist eine Frage, die zu manchen Paradoxien führt. Natürlich ist es skurril, dass Verfassungsfeinde die Behörde beobachten sollen, die sie selbst beobachtet. Ebenso bizarr ist aber, dass der Verfassungsschutz darüber bestimmen soll, wer ihn beobachten darf.
Es stimmt: Wenn Abgeordnete verfassungsfeindlicher Parteien den Inlandsgeheimdienst überwachen, droht die Gefahr, dass sie – allen Verschwiegenheitspflichten zum Trotz – Informationen an ihre Gesinnungsgenossen weitergeben. Das wiederum erschwert deren Beobachtung und gefährdet schlimmstenfalls sogar die Leute, die für den Verfassungsschutz arbeiten.
Bloß: Wer hat denn darüber zu bestimmen, wer oder was als verfassungsfeindlich zu gelten hat? Der Verfassungsschutz – mit Gutachten, die dann auch noch unter Verschluss gehalten werden?
Ein Geheimdienst, der nach dem Krieg mit einer Menge Nazi-Personal gestartet ist, dessen V-Leute zeitweilig die Neonaziszene unterstützt haben und der [1][Aufklärung häufig eher behindert] hat, als sie zu fördern. Man braucht nur „rechtsextrem“ durch „linksradikal“ zu ersetzen, um zu erkennen, wo das Problem liegt.
Ohnehin haftet den [2][Äußerungen des Verfassungsschutzes etwas Denunziatorisches an]. Das Etikett „wird vom Verfassungsschutz beobachtet“ kann zwar als Warnsignal gelesen werden, sowohl an die Beobachteten als auch an die Zivilgesellschaft, die mit ihnen zu tun hat. Zugleich ist damit aber auch eine politische Stigmatisierung verbunden, gegen die man sich kaum wehren kann.
Mehr noch gilt das für die Feststellung „gesichert soundso“. Ob das zutrifft, sollte mindestens ein Gericht klären, bevor unliebsamer Opposition die Kontrolle des Geheimdienstes verwehrt wird.
18 May 2025
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