taz.de -- Neues Kontrollgremium für Geheimdienst: Extremismus-Verdacht reicht nicht für Ausschluss

Des Extremismus verdächtige Abgeordnete von der Kontrolle des Verfassungsschutzes auszuschließen, wäre falsch. Gerade die Opposition muss dabei sein.

Bild: Seit 2023 im Neubau: niedersächsisches Landesamt für Verfassungsschutz

Ob Parteien, die mindestens mit einem Bein nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, den Verfassungsschutz kontrollieren sollen, ist eine Frage, die zu manchen Paradoxien führt. Natürlich ist es skurril, dass Verfassungsfeinde die Behörde beobachten sollen, die sie selbst beobachtet. Ebenso bizarr ist aber, dass der Verfassungsschutz darüber bestimmen soll, wer ihn beobachten darf.

Es stimmt: Wenn Abgeordnete verfassungsfeindlicher Parteien den Inlandsgeheimdienst überwachen, droht die Gefahr, dass sie – allen Verschwiegenheitspflichten zum Trotz – Informationen an ihre Gesinnungsgenossen weitergeben. Das wiederum erschwert deren Beobachtung und gefährdet schlimmstenfalls sogar die Leute, die für den Verfassungsschutz arbeiten.

Bloß: Wer hat denn darüber zu bestimmen, wer oder was als verfassungsfeindlich zu gelten hat? Der Verfassungsschutz – mit Gutachten, die dann auch noch unter Verschluss gehalten werden?

Ein Geheimdienst, der nach dem Krieg mit einer Menge Nazi-Personal gestartet ist, dessen V-Leute zeitweilig die Neonaziszene unterstützt haben und der [1][Aufklärung häufig eher behindert] hat, als sie zu fördern. Man braucht nur „rechtsextrem“ durch „linksradikal“ zu ersetzen, um zu erkennen, wo das Problem liegt.

Ohnehin haftet den [2][Äußerungen des Verfassungsschutzes etwas Denunziatorisches an]. Das Etikett „wird vom Verfassungsschutz beobachtet“ kann zwar als Warnsignal gelesen werden, sowohl an die Beobachteten als auch an die Zivilgesellschaft, die mit ihnen zu tun hat. Zugleich ist damit aber auch eine politische Stigmatisierung verbunden, gegen die man sich kaum wehren kann.

Mehr noch gilt das für die Feststellung „gesichert soundso“. Ob das zutrifft, sollte mindestens ein Gericht klären, bevor unliebsamer Opposition die Kontrolle des Geheimdienstes verwehrt wird.

18 May 2025

[1] /20-Jahre-Nagelbombenanschlag-in-Koeln/!6013126

[2] /Ende-Gelaende-ueber-Verfassungsschutz/!6017628

AUTOREN

Gernot Knödler

TAGS

Schwerpunkt AfD

Verfassungsschutz

Geheimdienst

Landtag Niedersachsen

Niedersachsen

Minderheitenrechte

Geheimdienst

Schwerpunkt AfD

Datenschutz

Schwerpunkt AfD

ARTIKEL ZUM THEMA

Geheimdienst-Gremium ohne Linke und AfD: Chauvinistisch, konservativ, selbstgefällig

Die Union signalisiert mit der Absage an Linken-Fraktionschefin Reichinnek für das Geheimdienst-Gremium, dass sie deren Abgeordnete nicht braucht. Sie könnte sich täuschen.

Streit um Umgang mit der AfD: Schwarz-Rot sucht nach gemeinsamer Linie

Soll man AfDler als Ausschussvorsitzende zulassen? Union und SPD wollen sich über den Umgang mit der radikal Rechten Partei im Bundestag verständigen.

Datenschutzbeauftragte schlägt Alarm: Wer darf die Geheimdienste kontrollieren?

Union und SPD wollen mehr Überwachung durch die Geheimdienste. Warum die Datenschutzbeauftragte vor einer Novellierung warnt.

Sächsischer Verfassungsschutz: AfD überwacht sich nun selbst

Ein AfD-Politiker wurde von CDU und BSW in das Kontrollgremium für den sächsischen Verfassungsschutz gewählt.