taz.de -- Kongolesischer Warlord: Wie eine Kriegserklärung

Der Kriegsverbrecher Thomas Lubanga will von Uganda aus mit seiner neuen Rebellenorganisation in den Konflikt in der DR Kongo eingreifen.

Bild: Thomas Lubanga, Anführer der Konvention der Volksrevolution (CPR), in Kampala, Uganda, am 16.7. 2025

Kampala taz | Im piekfeinen Anzug betritt der kongolesische Warlord Thomas Lubanga den Konferenzsaal in einem Hotel in Ugandas Hauptstadt Kampala. Mit einem schüchternen Lächeln setzt er sich vor die Mikrofone, die Journalisten aufgestellt haben. Dann bedankt er sich, dass man ihm die „Gelegenheit“ gebe, „um ein paar Sachen klarzustellen“.

Er wolle zunächst die Position seiner Bewegung gegenüber der Regierung der [1][Demokratischen Republik Kongo] erläutern. Dann verliest er eine Presseerklärung. Von Kampala aus habe er im Januar seine neue Rebellenorganisation CRP (Convention pour la Revolution Populaire) ausgerufen, deren Ziel es sei, dem „Regime“ im Kongo ein „Ende zu setzen“, damit die Kongolesen ein „ehrwürdiges Leben“ führen können. so Lubanga.

„Wir sind bereit zu verhandeln“, betont er ausdrücklich. Doch Kongos Präsident Tshisekedi sei bislang nie auf seine Vorschläge eingegangen. „Doch“, so Lubanga, „wir haben genug Kämpfer, die nur auf einen Befehl warten, um loszuschlagen.“

Lubanga ist nicht irgendein kongolesischer Kriegsherr, im Gegenteil. Der 65-Jährige war der erste weltweit, dem je vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in den Haag der Prozess gemacht wurde. Als Gründer der Miliz UPC (Union der kongolesischen Patrioten) waren seine Kämpfer im zweiten Kongokrieg von 2000 bis 2003 in der Provinz Ituri, im Nordosten Kongos aktiv.

Haftstrafe wegen Rekrutierung von Kindersoldaten

Nach der Ermordung von neun UN-Blauhelmen durch die UPC-Miliz wurde Lubanga 2005 von kongolesischen Behörden inhaftiert. 2006 erließ der IStGH einen Haftbefehl. Er wurde daraufhin nach Den Haag überstellt, wo er 2006 angeklagt wurde: wegen Kriegsverbrechen sowie der [2][Rekrutierung von Kindersoldaten]. 2009 begann der Prozess, [3][2012 wurde er schuldig gesprochen] und zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Da der IStGH kein eigenes Gefängnis für verurteilte Straftäter hat, wurde er 2015 in den Kongo überstellt, wo er seine noch verbliebene Haftzeit absaß.

Nach seiner Freilassung 2020 flüchtete er nach Uganda. Dort lebe er „als politischer Flüchtling“, wie er erklärt. Zu seinem Verhältnis mit Uganda wolle er noch etwas richtigstellen. Vor zwei Wochen haben die UN-Experten dem UN-Sicherheitsrat in New York ihren jüngsten Bericht präsentiert. Darin beschuldigen sie Ugandas Regierung, Lubangas Rebellenorganisation erneut zu unterstützen. „Wenn dies der Fall wäre, dann würden wir bereits in Kinshasa stehen“, schmunzelt er.

Vor dem Hintergrund, dass Ugandas Armee derzeit auf Einladung Kongos rund 6.000 Soldaten dort stationiert hat, die meisten in der Provinz Ituri, wo auch Lubangas CRP-Kämpfer ihre Basis haben – hat dies jüngst zu diplomatischen Verwerfungen zwischen den Nachbarn geführt. Offiziell machen Ugandas Spezialeinheiten Jagd auf die islamistischen Rebellen der ADF (Vereinte Demokratische Kräfte), die Teil des „Islamischen Staates“ sind.

Die UN-Experten werfen Uganda jedoch vor, inoffiziell kongolesische Rebellengruppen zu unterstützen. Neben Lubangas CRP auch die Tutsi-Rebellen der M23 (Bewegung des 23. März), die im Ostkongo entlang der Grenzen zu Uganda und Ruanda einen großen Landstrich erobert haben.

Ob er sich vorstellen kann, mit den M23 ein Bündnis einzugehen, wollen die Journalisten wissen. „Wir verfolgen die gleichen Ziele“, so Lubanga. „Es besteht die Möglichkeit, dass wir uns zusammentun“, bekräftigt er. Dies kommt quasi einer offiziellen Kriegserklärung gleich.

17 Jul 2025

[1] /Nach-Abkommen-zwischen-Kongo-und-Ruanda/!6096271

[2] /Entscheidung-des-Weltstrafgerichts/!5087045

[3] /Urteil-des-Internationalen-Strafgerichtshofes/!5089364

AUTOREN

Simone Schlindwein

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