taz.de -- Sicherheit des Parlaments: „Der Bundestag ist ein begehrtes Ziel“
Der Deutsche Bundestag ist von zahlreichen Hackerangriffen betroffen. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner will nun die Schutzmaßnahmen weiter hochfahren.
Bild: Beliebtes Ziel für Cyber-Attacken: der Deutsche Bundestag
Berlin dpa/taz | Der Deutsche Bundestag muss sich nach Einschätzung seiner Präsidentin Julia Klöckner stärker gegen Cyber-Attacken aus anderen Staaten schützen. „Wir verzeichnen leider zahlreiche Hacker-Angriffe. Der Bundestag ist ein begehrtes Ziel“, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
„Wir werden unsere Abwehrfähigkeit zum Schutz vor Cyber-Angriffen weiter stärken müssen“, konstatierte Klöckner. Verbesserungsbedarf sieht sie auch bei der Sicherheitsüberprüfung von Besuchern, die in den Bundestag kommen.
Im Mai 2015 war die [1][bislang größte Cyber-Attacke] gegen den Bundestag bekannt geworden. Computer in zahlreichen Abgeordnetenbüros wurden mit Spionagesoftware infiziert, darunter auch Rechner im Büro der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Der Angriff hatte zur Folge, dass das IT-System des Parlaments generalüberholt werden musste. [2][Wie auch bei anderen Attacken] ging die Bundesregierung von einer Beteiligung Russlands aus.
2023 erfolgte [3][Attacken auf E-Mail-Konten der SPD-Parteizentrale] sowie auf Rüstungs- und Logistikfirmen stehen in Verdacht, von der Hackergruppe APT 28, die dem russischen Geheimdienst zugeordnet wird, orchestriert worden zu sein. Das Außenamt bestellte den Geschäftsträger der russischen Botschaft ein. Unklar ist noch, wer hinter einem [4][Angriff auf die CDU-Parteizentrale] ein Jahr später steckt.
Klöckner sieht Nachbesserungsbedarf
Der Bundestag habe eine „hohe Symbolik“, sagte Klöckner. „Wenn der Deutsche Bundestag etwa während einer Gesetzeslesung oder Abstimmung lahmgelegt werden würde und Fristen nicht eingehalten werden könnten, das wäre für Hacker ein Triumph.“ Aus Sicht der Bundestagspräsidentin geht es daher nicht nur um den Schutz des Parlaments. „Sich dagegen zu wehren, hat etwas mit Stabilisierung und Resilienz unserer Demokratie zu tun.“
Die Bundestagspräsidentin sieht auch Nachbesserungsbedarf bei der Sicherheit im Parlament. Konkret geht es um die Sicherheitsüberprüfung von Besuchern. „Was fehlt, ist eine gesetzliche Grundlage, die es zum Beispiel erlaubt, dass die Bundestagspolizei die Information erhält, wenn jemand als Gefährder eingestuft oder bereits in verfassungsgefährdender Weise auffällig geworden ist.“ Diese Informationen darf der Verfassungsschutz laut Klöckner nicht an die Bundestagspolizei übermitteln.
„Daher brauchen wir ein Bundestagspolizeigesetz. Es wäre ja absurd, wenn vorliegende schwerwiegende Erkenntnisse hier keine Anwendung fänden“, sagte Klöckner.
Der Bundestag zähle jedes Jahr zwei Millionen Besucher, so viele wie kein anderes Parlament, erläuterte Klöckner. „Alle müssen immer durch eine Sicherheitskontrolle. Warum? Wenn man einmal im Bundestag ist, kann man theoretisch überall hin. Hier ist in Plenarsitzungen teilweise die komplette Bundesregierung anwesend, es gibt keinen Schutz zwischen Besuchertribüne und Plenarsaal.“
Zuverlässigkeitsüberprüfung verschärft
In der vergangenen Legislaturperiode war das Vorhaben gescheitert, ein Bundespolizeigesetz zu erlassen. „Jetzt klopfen wir gerade ab, wo es Übereinstimmung gibt, damit wir schnell zu einer Entscheidung kommen. Die genaue Ausformulierung obliegt dann den Fraktionen“, sagte Klöckner.
Der Bundestag hatte in der Vergangenheit zum Schutz der Abgeordneten sowie der Beschäftigten die Zugangsregeln und Kontrollen mehrfach verschärft – zuletzt erst im vergangenen März. Damals wurde bestimmt, dass niemand Zugang zu den Gebäuden des Bundestags erhalten soll, der nach einer entsprechenden Überprüfung ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit oder die Sicherheit der Mitglieder und der Anwesenden im Bundestag darstellt.
Zudem wurde die Zuverlässigkeitsüberprüfung auf Mitarbeiter der Abgeordneten und Fraktionen ohne physischen Zugang zum Bundestag, aber mit Zugriff auf dessen Informations- und Kommunikationssystem ausgeweitet.
„Wir machen Zulässigkeitsüberprüfungen, auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die einen Hausausweis beantragen“, sagte Klöckner. „Da gehen wir bei einigen sogar in die zweite Runde, wenn jemand schon einmal auffällig geworden ist. Das sind vereinzelte Fälle, aber es ist wahrnehmbar.“
20 Jul 2025
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