taz.de -- Start einer Mietrechtskommission: Erst mal drüber sprechen

Eine Expertenkommission für Mietrecht startet ihre Arbeit. Diskutiert wird, ob es Bußgelder bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse geben soll.

Bild: Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz redet vor der neuen Expertenkommission für Mietrecht

Berlin taz | Wenn Wohnungssuchende auf Immobilienportalen ihr Glück versuchen, dann kann ihnen bei den aufgerufenen Preisen auch mal schwindelig werden, bei 1.600 Euro kalt für eine kleine Wohnung zum Beispiel. Ob die Miete im Einzelfall legal ist, hängt von vielen Faktoren ab: vom örtlichen Mietspiegel, vom Baujahr, ob die Mietpreisbremse dort gilt oder eine Ausnahme greift. Ob es nun Wucher oder eine Überhöhung ist – für Mieter*innen ist das nur schwer nachzuvollziehen. Reformvorschläge gab es eigentlich schon von verschiedensten Seiten: dem [1][Bundesrat], Mietervereinen oder [2][der Linkspartei.]

Nun will sich eine von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) berufene Expert*innenkommission das Ganze aber erst mal in Ruhe ansehen. Im Fokus der Arbeit steht, wie man besser gegen zu teure Mieten vorgehen kann. In der Kommission vertreten sind neben Eigentümer- und Mietervereinen auch Vertreter*innen aus Wissenschaft und Justiz. Bis Ende 2026 soll die Kommission Vorschläge erarbeiten. Die Treffen finden alle acht Wochen statt.

Besprochen werden soll unter anderem eine Reform der Mietpreisüberhöhung (Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes). Derzeit gilt eine Miete als überhöht, wenn sie 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Schon jetzt können theoretisch hohe Bußgelder verhängt werden. Wenn die Miete sogar 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und Vermieter*innen eine persönliche Zwangslage ausnutzen, ist das eine Straftat. Bei „Wucher (Paragraf 291 StGB) können Geld- und Freiheitsstrafen drohen. Das Problem: Vor Gericht reicht es nicht, eine Überhöhung zu belegen. Mieter*innen müssen nachweisen, dass sie keine andere Alternative hatten und die Vermieterseite diese Situation bewusst ausgenutzt hat.

Die Kommission will zudem prüfen, ob es bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse künftig Bußgelder geben soll. Ziehen Mieter*innen vor Gericht und bekommen recht, müssen Vermieter*innen derzeit keine Bußgelder fürchten. Es reichen Nachzahlungen und Mietsenkungen.

„Wer Wuchermieten verlangt, darf damit nicht durchkommen“, erklärte Justizministerin Hubig am Dienstag. Es komme nun darauf an, „überzeugende Vorschläge vorzulegen, die wir in dieser Wahlperiode dann auch umsetzen“. Sie kündigte noch weitere Verbesserungen in diesem Jahr an: neue Regeln für Indexmietverträge, [3][möblierte Wohnungen], Kurzzeitvermietungen und [4][Schonfristzahlungen.]

Hakan Demir, Berichterstatter für Mietrecht der SPD-Fraktion, begrüßte den Start der Expertenkommission. Dass es bisher keine Bußgelder bei der Mietpreisbremse gebe, sei ungerecht und dürfe nicht so bleiben. Die politische Opposition ist weniger überzeugt. „Mieter*innen hilft kein neuer Arbeitskreis, sondern nur schnelles Handeln“, sagte Caren Lay, wohnungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag. Die Koalition habe ihre „Konfliktpunkte an die Kommission ausgelagert und erhofft sich davon Ruhe im Karton“. Die Arbeitsaufträge an die Kommission seien zu „vage“, und es fehlten „konkrete Ziele“, kritisierte die grüne Bundestagsabgeordnete Hanna Steinmüller. Mieter*innen bräuchten „keine verschleppten Prüfaufträge, sondern endlich entschlossene politische Entscheidungen“.

16 Sep 2025

[1] /Gutachten-zu-ueberhoehten-Mieten/!6007594

[2] /Kampf-gegen-hohe-Mieten/!6054787

[3] /Befristete-moeblierte-Wohnungen/!6081023

[4] /Zwangsraeumung-ohne-Schonfrist/!5997176

AUTOREN

Jasmin Kalarickal

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