taz.de -- Proteste gegen AfD-Jugend: Brandgefährliche Neutralität

Die Absage einer Veranstaltung der Studis gegen rechts in Berlin ist eine Zäsur. Proteste gegen den Faschismus drohen von Unis verwiesen zu werden.

Bild: Ein klassisches Beispiel für unerlaubte Parteilichkeit an Unis: Die Forderung nach einem nazifreien Campus

Dass an Hochschulen gesellschaftliche Entwicklungen kritisch debattiert und begleitet werden, ist eine wichtige Funktion für jede Demokratie. Wächst zum Beispiel eine faschistische Bedrohung heran, die die Demokratie gefährdet, ist es essenziell, dass an Universitäten dazu geforscht wird – damit auf Basis dieser Forschung der Faschismus besser bekämpft werden kann. Es ist eine grundlegende Lehre aus dem Nationalsozialismus, dass sich die Wissenschaft gegenüber der Gewalt des Faschismus niemals neutral verhalten darf.

Mit ihrer Absage der [1][Mobi-Veranstaltungen der Studis gegen Rechts] gegen die Neugründung der AfD-Jugend in Gießen haben die Leitungen der Freien Universität (FU) und der Humboldt-Universität (HU) in Berlin in diesem Anspruch versagt. Nur das TU-Präsidium hatte am Mittwoch den Mut, die Veranstaltung doch stattfinden zu lassen – wenn auch nur unter strengen Auflagen.

Die FU begründet ihre Absage mit dem Gebot der hochschulpolitischen Neutralität. Diese Norm besagt, dass sich Unis als letztlich staatliche Organe überparteilich verhalten sollen, was konkret heißt: sich nicht für die Propaganda einer Partei einspannen zu lassen. Das leuchtet auch ein. Selbstverständlich darf Wissenschaft keiner Parteidisziplin unterworfen sein. Naheliegend sich auch die Gefahren, die drohen, wenn Universitäten zu einem Machtinstrument einer Regierung werden.

Doch nichts davon ist in diesem Fall geschehen. Die FU muss deshalb ihre Absage mit einer krassen Überdehnung rechtfertigen, indem sie argumentiert, die Veranstaltung der Studis sei „explizit gegen eine politische Partei“ gerichtet gewesen. Eine Veranstaltung gegen die AfD-Parteijugend, die immerhin als Bindeglied zu militanten Neonazistrukturen agiert, ist aber ja nicht dasselbe, wie eine Parteiwerbeveranstaltung. Zu Ende gedacht würde die Argumentation bedeuten, dass zivilgesellschaftliches Engagement gegen die AfD grundsätzlich keinen Platz mehr an Unis hätte.

Neutralität – im Sinne der AfD

Das ist das Gegenteil der Aufgabe von Universitäten. Unis sollen Studierende zur politischen Teilhabe zu befähigen. Das kann nicht bedeuten, nur abstrakte Diskussionen zuzulassen, während konkretes politisches Engagement verhindert wird – beides ist wichtig für die Demokratie. Eine Unileitung im Einklang mit dem Neutralitätsgebot sollte deshalb jedes politische Engagement ermöglichen, das mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar ist. Das trifft auf die antifaschistischen Studierenden zweifelsfrei zu – im Gegensatz zur AfD.

Inzwischen haben HU und FU bestätigt, dass im Vorfeld der Absage Beschwerden der AfD gegeben hat – wenn auch die FU beteuert, die AfD sei nicht der Grund für die Absage. Tatsächlich arbeitet die AfD allerdings schon mindestens seit [2][den Protesten und Blockaden gegen den AfD-Parteitag in Riesa] daran, den Studis gegen Rechts die Räume an den Unis zu nehmen. Schon im Februar 2025 stellte der AfD-Abgeordnete Martin Trefzer (AfD) beim Senat [3][eine Kleine Anfrage], wie der denn die antifaschistischen Mobi-Veranstaltungen an Unis sehe, das damals noch stattfinden konnten.

Die damalige Antwort des Senats: „Der Senat bewertet Veranstaltungen mit dezidiert parteipolitischen Werbe- oder Behinderungszwecken (…) als Verstoß gegen das allgemeine Gebot zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität von Hochschulen“. Die aktuelle Linie, die dem Antifaschismus an Hochschulen die Zähne zu ziehen droht, wird also auch von der zuständigen Senatorin Inga Czyborra (SPD) mitgetragen. Womit mal wieder bewiesen wäre, dass eine vermeintliche Neutralität eben doch eine Positionierung ist – in diesem Fall eine gegen den Antifaschismus.

13 Nov 2025

[1] /Proteste-gegen-AfD-Jugend/!6129338

[2] /-AfD-Parteitag-in-Riesa-/!6061523

[3] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21616.pdf

AUTOREN

Timm Kühn

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