taz.de -- Afghanistan-Politik der Bundesregierung: Wortbruch in Serie

Gerade erst hat Innenminister Dobrindt die deutsche Verantwortung fĂŒr afghanische OrtskrĂ€fte betont. Nun wurde weiteren Afghan*innen die Aufnahmezusage entzogen.

Bild: Am 20. 11. 2025 landeten 192 Afghan:innen per Charterflug in Hannover

Erst am Mittwoch vergangener Woche hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Innenausschuss bekrĂ€ftigt, Deutschland habe eine „nachlaufende Verantwortung“ fĂŒr die afghanischen OrtskrĂ€fte. Doch kaum schien die Bundesregierung ihre Blockadehaltung bei den Evakuierungen ehemaliger deutscher Partner*innen in Afghanistan zu mĂ€ĂŸigen, geht es offenbar schon wieder rĂŒckwĂ€rts.

Wie sich herausstellte, entzog sie seit Mitte November 122 weiteren Afghan*innen, denen im sogenannten OrtskrĂ€fteprogramm die Aufnahme in Deutschland versprochen worden war, diese Zusagen wieder. Das teilte die [1][Hilfsorganisation Kabul LuftbrĂŒcke] mit. Ihren Angaben zufolge treffen diese RĂŒcknahmen 26 Antragsteller*innen, die fĂŒr die jetzt SPD-gefĂŒhrten Ministerien fĂŒr Verteidigung (BMVg) und Entwicklung (BMZ) gearbeitet hatten, und deren Familienmitglieder.

Vier der Absagen kamen diesen Mittwoch, am selben Tag, als die Bundesregierung 192 Afghan*innen per Charterflug einreisen ließ. Zuvor, von August bis Ende November, kamen rund 180 einreiseberechtigte Afghan*innen mit normalen LinienflĂŒgen. Bisher charterten Bundesregierungen nur Flugzeuge fĂŒr Abschiebungen nach Afghanistan.

Fast die HĂ€lfte betroffen

Vom Entzug der Aufnahmezusage betroffen ist damit [2][fast die HÀlfte aller noch nicht eingereister Personen] aus dem OrtskrÀfteprogramm, einem von vier Afghanistan-Aufnahmeprogrammen. Darunter ist ein ehemaliger Polizeiausbilder, der zehn Jahre lang im Auftrag des BMZ arbeitete. Die afghanische Polizei stellte die erste Verteidigungslinie im Kampf gegen die Taliban. Ihre Angehörigen und Familien werden deshalb bis heute von den neuen Machthabern gesucht oder drangsaliert. Auch zwei Frauen mit Kindern sind dabei, deren MÀnner bereits in Deutschland sind. Die Bundesregierung trennt damit Familien.

Das BMZ, BMVg und das Bundesinnenministerium Ă€ußerten sich auf taz-Anfrage jeweils nur, ohne auf die jĂŒngsten FĂ€lle einzugehen. Das BMI erklĂ€rte, man Ă€ußere sich nicht zu „konkreten EinzelfĂ€llen“; im Übrigen seien die Sicherheitsinterviews „fĂŒr die Personen im Ausreiseverfahren aus dem Bundesaufnahmeprogramm fĂŒr Afghanistan und dem OrtskrĂ€fteverfahren“ bisher „noch nicht vollstĂ€ndig abgeschlossen“. Keines der Ministerien dementierte die Zahlen der LuftbrĂŒcke ausdrĂŒcklich.

Bei den weiteren Aufnahmeprogrammen handelt es sich zum einen um die Menschenrechtsliste fĂŒr gefĂ€hrdete frĂŒhere afghanische Mitarbeiter*innen von Nichtregierungsorganisationen, die die Bundesregierung wĂ€hrend des Afghanistan-Krieges 2001–21 finanziell förderte. Sie war nur zwei Wochen lang offen.

Zum anderen gab es das im Oktober 2022 nach langer Verzögerung gestartete und nie richtig in Gang gekommene Bundesaufnahmeprogramm (BAP) sowie dessen VorgĂ€nger, das sogenannte ÜberbrĂŒckungsprogramm. Seit Friedrich Merz’ Übernahme der Kanzlerschaft können auch fĂŒr diese Programme keine Kandidat*innen mehr benannt werden. AltfĂ€lle muss die Bundesregierung aber noch abarbeiten. Das geschieht nicht freiwillig, sondern auf [3][Druck von etwa 80 Gerichtsentscheiden].

Dobrindt verhÀrtet Afghanistanpolitik

Auch an anderer Stelle [4][verhĂ€rtet Dobrindt die deutsche Afghanistanpolitik]. Anfang der Woche erklĂ€rte er, dass sein Ministerium Personendaten mit Vertretern der afghanischen Botschaft in Berlin austausche. Die Bundesregierung verhandelt seit LĂ€ngerem mit den Taliban ĂŒber eine Vereinbarung zu regelmĂ€ĂŸigen Direktabschiebungen nach Afghanistan. Dazu erlaubte sie deren Regime, Konsularbeamte in Deutschland zu installieren. Die Daten dĂŒrften auch dem berĂŒchtigten Geheimdienst GDI in die HĂ€nde fallen, der alle Institutionen des Talibanregimes durchdringt.

Zudem ließ der CSUler durchblicken, dass er auch Abschiebungen afghanischer Frauen nicht ausschließe. Es gehe ihm zwar zunĂ€chst um StraftĂ€ter und GefĂ€hrder, aber zwischen MĂ€nnern und Frauen unterscheide das Gesetz nicht. Wohl aber der EuropĂ€ische Gerichtshof: In einem Meilenstein-Urteil sprach er im Oktober 2024 Afghaninnen pauschal Asylrecht zu.

Dieser Text wurde am 8. Dezember 2025 um Stellungnahmen aus den Bundesministerien ergÀnzt.

5 Dec 2025

[1] /Protest-vor-dem-Auswaertigen-Amt/!6095397

[2] /Unterlassene-Evakuierung-von-Afghanen/!6124589

[3] /Bundesverfassungsgericht-ueber-Afghanen/!6135557

[4] /Dobrindts-Afghanistan-Abschiebeoffensive/!6135297

AUTOREN

Thomas Ruttig

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