taz.de -- Urteil im Prozess gegen Correctiv: Nicht zum Jubeln

Die Klagen gegen das Recherchezentrum Correctiv und dessen Berichterstattung über das Potsdam-Treffen wurden abgewiesen. Schlüssige Argumente der Kläger gab es dennoch.

Bild: Kristina Feustel, Richterin am Landgericht, bei der Verkündung der Urteile

Soll man sich jetzt freuen? Am Freitag haben vor dem Hamburger Landgericht die gewonnen, die Anfang vergangenen Jahres den „Geheimplan gegen Deutschland“ aufdeckten. Die, die Verquickung rechtsextremer, AfD-naher und konservativer Zirkel beim Potsdam-Treffen darstellten. Die für einen bitter nötigen Aufstand gegen Rechts sorgten – der größten Protestwelle in der Geschichte der Bundesrepublik –, weil sie berichteten, wie diese Zirkel „‚Masterplan‘ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ diskutierten.

Stopp. Dass über eine solche „Ausbürgerungsidee“ diskutiert wurde, stimmt ja tatsächlich nicht – weshalb Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig, Teilnehmer des Treffens, das Redaktionsnetzwerk Correctiv auf Unterlassung verklagten. Correctiv hat ihrer Ansicht nach Falschbehauptungen verbreitet. Die „Kernaussagen im Correctiv-Bericht“, formulierte es die Vosgerau und Mörig vertretende Kanzlei Höcker, als sie die Klagen einreicht hatte, habe die Grenze der gerade noch zulässigen Meinungsäußerungen überschritten.

Rundheraus abgewiesen hat das Hamburger Gericht am Freitag diese Klagen. Schon bei der Verhandlung im November deutete sich an, dass die Richter:innen nicht sonderlich überzeugt von der juristischen Argumentation der Kläger sind, nach der die Grenzüberschreitung doch offensichtlich sei: „Wenn etablierte Medien reihenweise meinen, dass es sich im Correctiv-Bericht um Fakten handelt, dann liegt der Verdacht nahe, dass Correctiv Falschbehauptungen verbreitet hat“, befand der Anwalt von Vosgerau und Mörig.

Wer den Correctiv-Text gelesen hat, habe sehr wohl nachvollziehen können, was „zum einen von Teilnehmern des Treffens konkret geäußert worden sei und was zum anderen eine verdichtete, zusammenfassende Wertung der Beklagten sei“, entschied nun hingegen das Gericht. Kurzum: Es ist gut nachvollziehbar, dass Correctiv nicht einen reinen Bericht veröffentlicht hat, sondern im selben Text eine Analyse mitliefert, was das Berichtete in letzter Konsequenz bedeuten dürfte.

Ja, das kann man so sehen. Und man muss sich in diesem Land auch keine Illusionen über die Menschenfeindlichkeit der AfD und ihres Umfeldes machen. Man kann sich auch freuen, dass Leute wie Vosgerau und Mörig eine satte Niederlage eingefahren haben. Der Zweck heiligt also die Mittel?

Nun dürften fern der juristischen Ebene zwei Thesen nicht allzu steil sein: Das halbe Land denkt noch immer, dass die Deportation deutscher Staatsbürger:innen das konkrete Thema des Treffens war. Und: Damals wären nicht Millionen Menschen auf die Straße gegangen, hätten sie nachvollziehen können, dass es sich bei dem „‚Masterplan‘ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ um eine Vermutung handeln könnte.

Vosgeraus und Mörigs Argumentation ist nicht so ganz von der Hand zu weisen. Die Sichtweise der Pressekammer des Landgerichts Hamburg ist eine, die Objektivität versucht, aber eben nie bis zur endgültigen Gewissheit feststellen kann, was ein im Urteil angeführter „Leser, der den streitgegenständlichen Artikel lese“, tatsächlich erkennt.

Was bleibt also von der wohl letzten größeren Klage gegen Correctiv? Juristisch war die Berichterstattung weitgehend sauber, journalistisch hingegen – ein bisschen weniger.

19 Dec 2025

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André Zuschlag

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