taz.de -- Wahrscheinlicher Rechtsbruch an Grenzen: Der Innenminister hat Kontrollzwang

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verlängert die Kontrollen an den Grenzen um ein halbes Jahr. Dabei hatte der Kanzler zuletzt signalisiert, sie beenden zu wollen.

Bild: Grenzpfeiler an der Oder bei Lebus

Die höchstwahrscheinlich illegalen Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen werden fortgesetzt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verlängerte am Montag [1][die Kontrollen an den deutschen Außengrenzen] um ein weiteres halbes Jahr bis in den Herbst. Dobrindt sagte, die Grenzkontrollen seien „ein Element unserer Neuordnung der Migrationspolitik in Deutschland“. Dabei hatte zuletzt ein früheres Ende des umstrittenen Einsatzes der Bundespolizei im Raum gestanden.

Ein Sprecher des Innenministeriums teilte am Montag mit, die Grenzkontrollen seien „aus den bisherigen migrations- und sicherheitspolitischen Gründen weiterhin notwendig“. Es sei allerdings „natürlich“ Ziel der Bundesregierung, dass dies kein Dauerzustand werde.

Grenzkontrollen sind innerhalb der EU nur in Ausnahmefällen zulässig. Sie müssen bei der EU-Kommission angemeldet werden und dürfen maximal sechs Monate andauern. In der Praxis meldet die Bundesregierung allerdings nach einem halben Jahr einfach neue Kontrollen an. Auf diese Art und Weise kontrollieren Bundespolizist*innen einzelne Grenzabschnitte zu Österreich bereits seit mehr als zehn Jahren.

Dobrindt sieht weiterhin „nationale Notlage“

Dobrindts Amtsvorgängerin Nancy Faeser (SPD) weitete die Praxis dann im Herbst 2023 auf alle deutschen Grenzen aus. Nach seinem Amtsantritt im Mai 2025 ließ Dobrindt dann die Kontrollen noch weiter verstärken und ordnete an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden sollten.

Solche Zurückweisungen von Schutzsuchenden sind nach EU-Recht jedoch nicht erlaubt. Stattdessen muss jeder und jede, die um Asyl bittet, zunächst ins Land gelassen werden und der Antrag dort geprüft werden. Erst danach sind Abschiebungen möglich. Dobrindt setzt sich über diese eindeutige Rechtslage hinweg und argumentiert, Zurückweisungen Asylsuchender seien zulässig, weil eine „nationale Notlage“ herrsche.

Daran änderte sich auch nichts, als das Berliner Verwaltungsgericht im vergangenen Sommer im Fall dreier somalischer Asylsuchender entschied, dass ihre Zurückweisung durch Bundespolizisten rechtswidrig gewesen war. Die Bundesregierung zog sich auf die Position zurück, dass dies nur für den Einzelfall der drei Somalier*innen gelte – und setzte die Praxis einfach fort. Seit Einführung der verstärkten Grenzkontrollen im Mai 2025 wurden etwa 24.400 Personen zurückgewiesen. Etwa 1.200 von ihnen waren Asylsuchende.

Opposition sieht „ökonomischen Irrsinn“

Im Dezember hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) aber nahegelegt, [2][dass die Kontrollen enden sollten], sobald die Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems Geas in Kraft getreten ist. Das ist planmäßig im Juni der Fall. Mit [3][den Verschärfungen auf europäischer Ebene] „schaffen wir es auch, die Grenzkontrollen an die europäischen Außengrenzen zu verlagern“, so Merz damals. Er habe „die Grenzkontrollen immer als etwas von begrenzter Dauer und Wirkung empfunden.“

An Dobrindts Ankündigung vom Montag äußerten die Grünen scharfe Kritik. Der innenpolitische Sprecher der Fraktion im Bundestag, Marcel Emmerich, sagte: „Die Verlängerung der Grenzkontrollen schadet Europa, lähmt die Polizei, belastet die Wirtschaft und bricht mit Zurückweisungen geltendes Recht.“ Es sei „ökonomischer Irrsinn“ in einer Wirtschaftskrise die Lieferketten durch zeitaufwändige Kontrollen zu stören und Tourismus abzuwürgen.

16 Feb 2026

[1] /Grenzkontrollen-haben-kaum-Effekt/!6035717

[2] /Europaeisches-Asylsystem-Geas/!6134626

[3] /Umsetzung-der-GEAS-Reform/!6107972

AUTOREN

Frederik Eikmanns

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