taz.de -- Prozess gegen die Letzte Generation: „Die Vorgehensweise ist feige“
Eine UN-Sonderberichterstatterin kritisiert die Vorwürfe gegen die Letzte Generation. Sie warnt vor „Kipppunkten“ in der Kriminalisierung von Protest.
taz: Frau Lawlor, Sie sind UN-Sonderberichterstatterin für die Lage von Menschenrechtsverteidiger:innen und haben [1][den Prozess gegen fünf Aktivist:innen der ehemaligen „Letzten Generation“ wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ am Landgericht Potsdam] kritisiert. Wo sehen Sie das Problem in diesem Verfahren?
Mary Lawlor: Das Problem ist die Verhältnismäßigkeit der Ermittlungen [2][gemäß Paragraf 129 des Strafgesetzbuches]. Dieser Vorwurf erlaubte den Behörden die Überwachung der Mitglieder der Gruppe einschließlich GPS-Ortung und der [3][Überwachung der nationalen Pressetelefonhotline]. Es gab [4][Razzien in den Wohnungen von Aktivist:innen]. Die Webseite der Gruppe wurde beschlagnahmt, während eine Spendenkampagne lief. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat auf der Homepage einen Hinweis geschaltet, dass die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung sei und dass jede Spende an sie eine Straftat darstelle – obwohl nichts dergleichen in irgendeiner Weise bewiesen worden war. Dies ist unvertretbar und sollte sanktioniert werden.
taz: Die Aktivist:innen machen keinen Hehl daraus, dass sie gegen das Gesetz verstoßen haben. Ist es nicht normal, dass ein Staat Straftaten vor Gericht bringt und strafrechtlich verfolgt?
Lawlor: Natürlich müssen Straftaten geahndet werden. Aber der Paragraf 129 wird in erster Linie gegen organisierte kriminelle Gruppen angewendet, die sich durch illegale Handlungen bereichern wollen oder eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen. Hier geht es dagegen um friedliche, öffentliche Aktionen, die darauf abzielten, die Aufmerksamkeit auf die Untätigkeit der Regierung im Kampf gegen den Klimawandel und bei der Regulierung von Umweltverschmutzern zu lenken, ohne dass die Aktivist:innen einen eigenen materiellen Vorteil gesucht hätten. Der Vorwurf kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren führen und kriminalisiert auch jede Form der Unterstützung für die Gruppe mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Dass Aktivist:innen mit derart strengen Strafen rechnen müssen, ist äußerst beunruhigend.
taz: Wie würden Sie den Kontext beschreiben, in dem dieser Prozess stattfindet?
Lawlor: Wir befinden uns im Angesicht der völligen Katastrophe. Lassen Sie mich wiederholen, was ich in meinem Bericht an die UN-Generalversammlung im letzten Jahr geschrieben habe: Ohne rasche und weitreichende Maßnahmen der Staaten zur Reduzierung der Emissionen wird sich die globale Erwärmung weiter verstärken. Damit werden auch die verheerenden negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte zunehmen. Wenn nicht sofort wirksame Maßnahmen ergriffen werden, mit radikalen Emissionsreduktionen bis 2030, wird auch das Potenzial, die Auswirkungen auf die Menschenrechte abzuschwächen, abnehmen. Die Risiken drohen zu kaskadieren, das heißt, sie verstärken sich gegenseitig. All dies wird die Menschen am meisten treffen, die bereits heute am stärksten von der Ungerechtigkeit in unseren Gesellschaften betroffen sind. Wir reden über massive Auswirkungen: Schätzungsweise 3,3 bis 3,6 Milliarden Menschen leben in Kontexten, die besonders anfällig für die Auswirkungen des Klimawandels sind.
taz: Sie sprechen davon, dass in der Klimakrise „Kipppunkte“ erreicht werden – und Sie beziehen dies auch auf den Umgang von Staaten mit Klimaaktivist:innen. Inwieweit ist der Prozess gegen die Letzte Generation ebenfalls ein solcher Kipppunkt?
Lawlor: „Kipppunkte“ bezeichnen Veränderungen, bei denen es ab einem bestimmten Punkt kein Zurück mehr gibt. Weltweit, insbesondere aber in Staaten mit historisch hoher Umweltverschmutzung, wird Klimaaktivismus seit Jahrzehnten unterdrückt. Doch in den letzten Jahren hat sich diese Unterdrückung erheblich verschärft. Regierungen setzen Klimaaktivismus fälschlicherweise mit Kriminalität oder sogar mit Terrorismus gleich. Die Letzte Generation ist ein klares Beispiel dafür, wie diese Entwicklung zu ihrem logischen Ende geführt wird: zur Inhaftierung von Menschen, die friedlich zu Maßnahmen aufrufen, von denen wir alle wissen, dass sie notwendig sind.
taz: Welche Auswirkungen hat es, wenn Staaten derart hart gegen Klimaaktivist:innen vorgehen?
Lawlor: „Hart“ ist das falsche Framing. Diese Vorgehensweise ist feige. Sie zielt darauf ab, die Kontrolle über die Klimadebatte in den Händen der Regierung und derjenigen zu halten, die von der Klimakrise profitieren. Die Kriminalisierung von Klimaaktivismus schützt nur den Status quo und trägt in keiner Weise zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Eine ähnlich feige Reaktion haben wir in Deutschland auf Proteste gegen Israels Genozid in Palästina gesehen, die ebenfalls nichts zur Unterstützung der Opfer beitrug, sondern die Täter schützte.
taz: Welche Rolle kann und sollte ziviler Ungehorsam Ihrer Meinung nach im Kampf gegen die Klimakrise spielen?
Lawlor: Ziviler Ungehorsam hat im Kampf für soziale Gerechtigkeit und für Menschenrechte immer eine Rolle gespielt und wird das auch im Kampf gegen die Klimakrise tun.
taz: Wie sollten Staaten mit Klimaaktivist:innen umgehen?
Lawlor: Die Frage sollte nicht lauten, wie Staaten mit Klimaaktivist:innen umgehen sollten. Die Frage sollte lauten, wie Staaten mit dem Klimawandel und den Menschen umgehen sollten, die ihn vorantreiben und davon profitieren. Werden sie untersucht werden? Werden sie vor Gericht gestellt werden? Wir haben nur ein winziges Zeitfenster, um die Dinge zu ändern, und die Staaten sind damit beschäftigt, Aktivist:innen zu kriminalisieren? Das ist ein Weg, der nirgendwohin führt. Die Menschenrechte von Milliarden von Menschen sind in Gefahr.
taz: Welche Rolle spielen Sie als UN-Sonderberichterstatterin in dieser Auseinandersetzung, und welche Rolle können die UN im Kampf gegen die Klimakrise spielen?
Lawlor: Ich bin eine unabhängige Expertin, die vom UN-Menschenrechtsrat ernannt wurde und somit völlig unabhängig von den Vereinten Nationen ist. Natürlich spielen die UNO eine Rolle, aber letztendlich ist sie eine Organisation von Staaten, und sie kann sich nur in begrenztem Umfang gegen die destruktiven Handlungen ihrer Mitglieder wehren.
1 Mar 2026
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