taz.de -- Reaktionen zum AfD-Urteil: SPD sieht AfD-Verbotsverfahren nicht vom Tisch
Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) will die AfD auch nach dem Urteil weiter beobachten lassen. Thüringens Innenminister für Verbot von Landesverbänden.
dpa/epd/taz | Die SPD hält nach dem Kölner Gerichtsbeschluss zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz ein AfD-Verbotsverfahren weiterhin für möglich. „Ein Parteiverbotsverfahren ist mit der Entscheidung nicht vom Tisch. So ein Verfahren braucht eine tragfähige, gerichtsfeste Grundlage. Das müssen wir weiterhin sorgfältig prüfen“, sagte Generalsekretär Tim Klüssendorf laut einer Mitteilung. Die Voraussetzungen müssten am Ende belastbar sein, fügte er hinzu.
Die Kölner Entscheidung im Eilverfahren sei vorläufig und ändere nichts am Befund: „Die AfD bleibt rechtsextremistischer Verdachtsfall. Von Entwarnung kann daher überhaupt keine Rede sein.“ Das Gericht habe festgestellt, dass es hinreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der AfD gebe. „Wir reden hier über eine Partei, in der Kräfte daran arbeiten, unsere Demokratie auszuhöhlen und langfristig außer Kraft zu setzen. Der Staat muss sich gegen diejenigen wehren können, die ihn abschaffen wollen.“
Das Verwaltungsgericht Köln [1][hatte am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und bezeichnen darf]. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Dem Gericht zufolge liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.
Dobrindt will AfD weiter beobachten lassen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hält nach der Gerichtsentscheidung zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz an der Beobachtung der Partei durch den Inlandsgeheimdienst fest. Der Beschluss sage deutlich, dass innerhalb der AfD Bestrebungen vorhanden seien, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten: „Deswegen bleibt es dabei, die AfD ist ein Beobachtungsfall.“
AfD-Fraktionsvize Markus Frohnmaier hatte zuvor das Bundesinnenministerium dazu aufgefordert, „sofort alle Maßnahmen gegen die AfD“ einzustellen. Die Entscheidung des Gerichts in Köln mache deutlich, dass seine Partei zu Unrecht verfolgt worden sei. „Ich glaube dieses Urteil zeigt, dass wir hier wirklich reingewaschen worden sind.“
Thüringens Innenminister für Verbot einzelner Landesverbände
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) plädiert derweil für ein Verbot einzelner Landesverbände der Partei. „Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten“, sagte Maier. Zumindest gelte das gegenwärtig gesichert für den Landesverband der AfD Thüringen, dessen Einstufung als verfassungsfeindliche Bestrebung rechtskräftig sei.
Ein Verbot dieses und anderer bisher als verfassungsfeindlich eingestufter Landesverbände müsse durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden, unterstrich Maier: „Ich halte deshalb eine Antragstellung für erforderlich.“
27 Feb 2026
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