taz.de -- Grüne wollen „Nur Ja heißt Ja“: Eine Frage der Zustimmung

Wann ist Sex einvernehmlich? Die Grünen wollen, dass alle Beteiligten ausdrücklich zustimmen. Das könnte Vergewaltigungsopfer besser schützen.

Bild: Ein Großteil der Straftaten wie sexueller Nötigung und Vergewaltigung werden nicht angezeigt, feministische Demonstration in Berlin

„Ja“ statt „Nicht-Nein“ zum Sex, Zustimmung statt nur fehlendem Widerstand. Das fordert die Grünen-Fraktion im Bundestag und will dafür das Sexualstrafrecht neu regeln. Durch eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung sollen sexuelle Handlungen strafbar sein, in die die Beteiligten nicht ausdrücklich eingewilligt haben.

Bei der momentanen Rechtslage sieht die Grünen-Abgeordnete Lena Gumnior Schutzlücken. „Bei Sexualdelikten muss ein entgegenstehender Wille erkennbar sein“, sagt die Juristin der taz. Das könne aber häufig nicht gewährleistet werden, so Gumnior, und nennt ein Beispiel: „Eine typische Reaktion des Körpers bei sexueller Nötigung oder Vergewaltigungen ist die sogenannte Schockstarre. Wenn der entgegenstehen Wille deshalb aber nicht erkennbar ist, fallen diese Fälle oft nicht unter den Straftatbestand.“

Die Obfrau der Grünen im Rechtsausschuss hat deshalb zusammen mit Kolleg:innen einen Gesetzentwurf initiiert, der anders auslegt, was Einvernehmlichkeit bei sexuellen Handlungen bedeutet. Am Donnerstag soll der [1][Entwurf im Plenum des Bundestags diskutiert] werden. Konkret sieht das Papier eine Überarbeitung des Paragrafen 177 im Strafgesetzbuch vor. Eine sexuelle Handlung soll zukünftig strafbar sein, wenn diese an einer Person vorgenommen wird, „ohne dass diese Person dem zugestimmt hat“. Es gilt das Konsensprinzip, also „Ja heißt Ja“.

Zehn Jahre „Nein heißt Nein“

Derzeit gilt in Deutschland „Nein heißt Nein“. Die Regelung wurde [2][2016 als Teil einer umfassenderen Reform des Sexualstrafrechts] eingeführt. Sie legt fest: Eine sexuelle Handlung ist dann strafbar, wenn sie „gegen den erkennbaren Willen“ einer Person passiert. Ein ausgesprochenes oder nonverbales, erkennbares Nein reicht aus, damit eine ungewollte sexuelle Handlung strafbar ist. Bevor die Regelung in Kraft trat, war körperlicher Widerstand Bedingung dafür gewesen, dass Gerichte ein Urteil wegen Vergewaltigung sprechen konnten.

Zehn Jahre später ist die Zahl der Sexualdelikte in Deutschland jedoch weiterhin hoch und Verurteilungen immer noch selten. Ein aktueller [3][BKA-Bericht] geht davon aus, dass ein Großteil der [4][Straftaten wie sexueller Nötigung und Vergewaltigung] nicht angezeigt werde – das Dunkelfeld wird auf 94 Prozent geschätzt. Bei dem kleinen Teil der Sexualstraftaten, die zur Anzeige gebracht werden, endet wiederum nur knapp jeder zehnte Fall mit einer Verurteilung.

Das liege auch daran, so die Befürworter:innen einer Reform, dass bei „Nein heißt Nein“ [5][die Beweislast weiterhin bei den Betroffenen liege]. In dem Grünen-Papier werden drastische Vergleiche gezogen: Dort heißt es etwa, sexuelle Selbstbestimmung scheine „im Strafrecht einen geringeren Schutz zu erfahren als beispielsweise der Schutz des Eigentums“. Bei Diebstahl ist zur Strafbarkeit keine Erkennbarkeit des entgegenstehenden Willens der Betroffenen notwendig.

Zwar warnen Jurist:innen, dass bei Aussage gegen Aussage das [6][Problem der Beweisbarkeit weiterhin bestehen] bleibt. Aber Gumnior sagt: „‚Ja heißt Ja‘ verlagert die Rechtfertigung zumindest ein Stück weit auf die Täter und weg von den Opfern.“

Was ist Konsens?

Generell so Gumnior, gehe es darum, eine gesellschaftliche Debatte über Konsens anzustoßen. „[7][Schweigen, Passivität oder das Unterlassen von Gegenwehr]“ seien für sich keine Zustimmung, heißt es dazu in dem Gesetzentwurf.

Was eine Zustimmung wiederum umfassen kann, wird in dem Papier ausführlich begründet: Diese sei freiwillig erteilt „als Ergebnis der freien Willensbildung der betroffenen Person“. Dazu, wie die Zustimmung ausgedrückt wird, lassen die Autor:innen Spielraum. Sie könne „sowohl explizit als auch konkludent geäußert werden“ und muss „nicht zwingend durch Worte, sondern kann auch durch Mimik oder Gestik erteilt werden“.

Die Fraktion will zudem den Straftatbestand des „fahrlässigen sexuellen Übergriffs“ einführen. Dieser soll vor allem in uneindeutigen Situationen zur Rechtssicherheit beitragen, wenn der Täter beispielsweise angibt, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben und von einer Zustimmung ausgegangen zu sein.

„Ja heißt Ja“ für Jugendliche

In Frankreich, Dänemark, Schweden oder Spanien existiert ein „Ja heißt Ja“-Gesetz bereits. Und auch auf europäischer Ebene wird derzeit – nach einem gescheiterten Versuch – wieder um eine Richtlinie zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen verhandelt. In der EU setzt sich Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) dabei für eine „Ja heißt Ja“-Regelung im Fall von Minderjährigen ein.

Ließe sich ein ähnliches Gesetz in Deutschland umsetzen? Auch für Erwachsene? Zivilgesellschaftliche Unterstützung wäre da. Eine [8][Online-Petition] für „Ja heißt Ja“ hat im Netz derzeit über 130.000 Unterschriften. Organisationen wie der Deutsche Frauenrat, der [9][Deutsche Juristinnenbund] oder der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe fordern eine Verschärfung von Paragraf 177.

Ein Gesetzesentwurf aus Reihen der oppositionellen Grünen hat zwar kaum Chancen auf Umsetzung. Doch es dürfte den Druck auf die Regierungsparteien erhöhen. Neben Grünen und Linke vertritt nämlich auch die SPD-Bundestagsfraktion die „Ja heißt Ja“-Regelung. Die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge sagte gegenüber der taz: „Für mich ist klar, dass dieser Schutzgedanke nicht auf Jugendliche beschränkt bleiben sollte, sondern für alle gelten muss.“

Wegges Parteikollegin im Ministerium, Hubig, dürfte grundsätzlich nichts gegen diese Forderung haben. Die Justizministerin gilt selbst als Befürworterin des Konsensprinzips. Ob eine eigene Initiative zur Verschärfung des Sexualstrafrechts allerdings mit dem Koalitionspartner CDU/CSU umsetzbar wäre, ist fraglich. Bereits beim „Ja heißt Ja“ bei Minderjährigen war die Union zögerlich. Man lehne den Vorstoß von Hubig nicht generell ab, sagte damals Susanne Hierl, rechtspolitische Sprecherin der Union, dem MDR: „Wir brauchen aber auch im Strafrecht klare, praxistaugliche und rechtssichere Regeln und nicht bloß Schlagworte.“

Dementsprechend vorsichtig äußert sich die Justizministerin derzeit. In einer Regierungserklärung Mitte April antwortete sie auf die Frage, was die Bundesregierung daran hindere, es Frankreich gleichzutun und „Ja heißt Ja“ für alle einzuführen: „Wir arbeiten an dem Thema.“

22 Apr 2026

[1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw17-de-sexualstrafrecht-1165906

[2] /Reform-des-Sexualstrafrechts/!5317050

[3] https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Forschung/ForschungsprojekteUndErgebnisse/Dunkelfeldforschung/SKiD/skid_node.html

[4] /Zunahme-der-Sexualstraftaten/!6172429

[5] /Juristin-erklaert-Ja-heisst-Ja-Reglung-Sollte-Deutschland-Norwegen-und-Frankreich-folgen/!6079035

[6] /Pro-und-Contra/!5991091

[7] /Sexualisierte-Gewalt-in-Berlin/!6123477

[8] https://innn.it/ja

[9] https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-40?actbackPid=67&cHash=97bde42ee8a9ea1a3cf77230942c8ca6

AUTOREN

Amelie Sittenauer

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