taz.de -- Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt: Stiftung Warentest haftet für Folgen von fehlerhaftem Test
Ein Testurteil brachte einen Rauchmelder-Hersteller in wirtschaftliche Not. Nun hat ein Gericht über die Haftung der Stiftung Warentest entschieden.
Bild: Mit Glitzer beschichtet: Rauchmelder der Marke Pyrexx
afp/dpa | Die Stiftung Warentest muss für die wirtschaftlichen Folgen eines von ihr beauftragten Tests haften. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sprach dem Rauchmelder-Hersteller Pyrexx einen Schadenersatz zu. Die genaue Höhe muss das Landgericht als Vorinstanz festlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund ist ein Testurteil der Stiftung aus dem Jahr 2020 für einen Rauchmelder der in Berlin ansässigen Firma Pyrexx. Dieser Rauchmelder habe zu lange gebraucht, um Alarm zu schlagen, urteilten die Tester damals und vergaben die Note „mangelhaft“. Die Firma zweifelte das Ergebnis jedoch an – zu Recht, wie sich später herausstellte. 2024 zog die Stiftung Warentest die Benotung zurück, da die Prüfbedingungen im beauftragten externen Labor zu einer Benachteiligung des Produkts geführt hätten.
Für Pyrexx hatte die „Mangelhaft“-Bewertung zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits schwerwiegende Folgen: verursacht worden seien „Umsatzrückgänge und ein erheblicher Vertrauensverlust“. Gefordert wird ein Schadenersatz in Höhe von 7,7 Millionen Euro. Vor dem Landgericht Frankfurt hatte das Unternehmen im März vergangenen Jahres dabei einen Erfolg erzielt: Pyrexx stehe grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zu, lautete das Urteil in erster Instanz. Dagegen legte die Stiftung Berufung ein.
Das OLG [1][kam nun ebenfalls zu dem Schluss], dass dem Unternehmen ein Schadenersatz zusteht. Die Bewertung eines Produkts mit „mangelhaft“ in einem vergleichenden Warentest stelle einen „rechtswidrigen Eingriff“ in den Gewerbebetrieb dar, „wenn sie auf einem nicht sachgerecht durchgeführten Testverfahren beruht“, erklärte das Gericht. Über die Höhe des Anspruchs wird erneut das Landgericht befinden. Das Urteil des OLG ist noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass eine weitere Berufung möglich ist. Die Stiftung Warentest erklärte am Donnerstag, dass sie die Entscheidung akzeptiere.
Keine Haftung für externes Institut
Zugleich begrüßte die Stiftung, dass das OLG festgestellt habe, dass die Warentester zwar für die eigene Pflichtverletzung haften, nicht aber für den Fehler des beauftragten Prüfinstituts. Diese Entscheidung stärke den [2][Verbraucherschutz], „da sie auch künftig vergleichende Warentests auf bewährte Weise ermöglicht“, erklärte Sprecher Björn Köllen-Steiner.
Das OLG teilte hierzu mit, dass der zuständige Senat eine Ausweitung der sogenannten Fiktionshaftung „ohne eigenes Verschulden für beauftragte externe Unternehmen“, wie sie vom Landgericht vorgenommen worden sei, „nicht für sachgerecht“ halte. Die Stiftung Warentest hatte hierzu bereits im vergangenen Jahr die Befürchtung geäußert, dass andernfalls anbieterunabhängige, vergleichende Warentests nicht mehr möglich werden könnten, da die Risiken, für Fehler von Prüfinstituten die Haftung übernehmen zu müssen, „schlicht zu groß“ seien.
Die Stiftung hob am Donnerstag zudem hervor, dass sich die Warentester ihrer „großen Verantwortung bei der Veröffentlichung von Tests bewusst“ seien. Bereits 2024 seien sowohl Abläufe als auch die Zusammenarbeit mit Prüfinstituten angepasst worden, „um Abweichungen von Vorgaben wie im bisher einmaligen Rauchmelder-Fall frühzeitiger erkennen zu können“. (AZ: 16 U 38/25)
23 Apr 2026
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