taz.de -- Urteil im Streit um Rundfunk-Apps: „Tagesschau“-App war illegal
Die ARD hat den Rechtsstreit um die „Tagesschau“-App verloren. Zeitungsverlage hatten gegen sie geklagt, weil sie den Markt verzerre.
Bild: Zu viel Text? Die „Tagesschau“-App in der Form von 2011 ist verboten
Köln dpa/taz | Der jahrelange Rechtsstreit um die „Tagesschau“-App ist mit einer Entscheidung zugunsten der Zeitungsverlage und gegen die ARD zu Ende gegangen. Die „Tagesschau“-App, so wie sie am Beispieltag 15. Juni 2011 abrufbar gewesen sei, sei unzulässig, urteilte am Freitag das Oberlandesgericht Köln (OLG).
Es verbot den ARD-Sendern, die App in dieser Form zu verbreiten. Damit hatte die Klage von elf deutschen Zeitungsverlagen weitgehend Erfolg. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Der Rechtsstreit hatte sich über Jahre hingezogen. Erstinstanzlich hatte das OLG Köln die App im Jahr 2013 [1][ursprünglich für rechtmäßig erklärt]. Die Verleger zogen weiter zum Bundesgerichtshof, der die Entscheidung zurück nach Köln verwies. Das jetzige Urteil des Gerichts bezieht sich nur auf den einen Tag im Juni 2011, es hat also keine unmittelbaren Folgen.
Nach Auffassung der Zeitungsverlage verzerrt die „Tagesschau“-App, die auch umfangreiche Texte enthält, den Markt, weil die ARD sie mit dem Rundfunkbeitrag finanziert. Die ARD hält dem entgegen, dass die App viele audiovisuelle Angebote umfasse, wie sie so bei entsprechenden Angeboten von Zeitungsverlagen nicht vorstellbar seien. Die App ist inzwischen weiterentwickelt worden und ARD und Zeitungsverlage verhandeln abseits des Prozesses um ihre künftige Form.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die Entscheidung des OLG Köln. Zwar sei es der ARD unbenommen, eine Tagesschau-App anzubieten. Eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet dürfe es aber nicht geben, so der BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff in Köln.
Der BDZV hofft, dass das Urteil nun auch auf die anderen Nachrichten-Apps der ARD ausstrahlt: Sowohl der Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb) als auch der Bayerische Rundfunk (BR) bieten mittlerweile mit RBB24 und BR24 solche Mobilanwendungen an.
Die ARD hingegen will die Urteilsgründe und die Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel prüfen. Nicht zufrieden sind deren Vertreter mit der Beurteilungsgrundlage, die dem Gericht zur Verfügung stand: Die Richter hatten ihre Entscheidung aufgrund von Textausdrucken aus der App gefällt. Diese seien aber nicht ausreichend, um die App als Ganze zu beurteilen, so der Justiziar des Norddeutschen Rundfunks, Michael Kühn. Zugleich bekräftigte Kühn aber die Bereitschaft der ARD mit den Verlagen weiter zu verhandeln und Kooperationen einzugehen.
30 Sep 2016
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