taz.de -- Messerangriff in Hamburg: Nun ermittelt die Bundesanwaltschaft

Die Bundesanwaltschaft ĂŒbernimmt die Ermittlungen zum Angriff in Hamburg. Der TatverdĂ€chtige soll sich selbst radikalisiert haben.

Bild: Beim Angriff starb eine Person: Gedenken vor der Edeka-Filiale

Berlin/Hamburg taz/dpa | Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Hamburger MesserattentĂ€ter Ahmad A. wegen der besonderen Bedeutung des Falles an sich gezogen. Nach bisherigem Ermittlungsstand liege ein radikal-islamistischer Hintergrund der Tat nahe, so die Behörde. Die Ermittler gehen davon aus, dass sich Ahmad A. selbst radikalisiert hat.

Seinen Angaben zufolge habe er sich seit lĂ€ngerem mit islamistischen Themen beschĂ€ftigt. Zwei Tage vor der Tat habe er sich fĂŒr eine entsprechende Lebensweise entschieden. Am Tattag selbst habe er sich entschlossen ein Attentat zu begehen und gehofft, als MĂ€rtyrer zu sterben. Das teilte die Bundesanwaltschaft am Montagnachmittag mit.

Ahmad A., ein 26-jĂ€hriger PalĂ€stinenser, dessen Asylantrag abgelehnt worden war, hatte nach Angaben der Ermittler am Freitag in einer Edeka-Filiale in Hamburg-Barmbeck in der Haushaltsabteilung des Marktes ein Messer an sich genommen und auf zwei Kunden eingestochen. Das eine Opfer starb noch im Supermarkt, das andere wurde lebensgefĂ€hrlich verletzt. Auf der Straße stach er auf drei weitere Menschen ein, bevor er von Passanten ĂŒberwĂ€ltigt und festgehalten wurde.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft gibt es bislang keine Anhaltspunkte dafĂŒr, dass A. Mitglied des „Islamischen Staates“ oder einer anderen terroristischen Vereinigung ist. Die Behörde geht davon aus, dass er als EinzeltĂ€ter gehandelt hat. Hinweise darauf, dass er bei der Tat angeleitet wurde, gebe es nicht.

Die Hamburger Polizei hatte zuvor bestĂ€tigt, dass A. bei seiner Festnahme gesagt haben soll, er wolle als Terrorist behandelt werden. Das fĂŒge sich in das Persönlichkeitsbild, bei dem neben dem Verdacht des Islamismus auch die psychischen AuffĂ€lligkeiten des Mannes immer wieder eine Rolle spielten.

Nicht als „GefĂ€hrder“ eingestuft

Zu den Ermittlungen gehört auch die Frage, warum der spĂ€tere AttentĂ€ter nicht vom sozialpsychiatrischen Dienst untersucht wurde. Dies hatte der Verfassungsschutz bereits zu Beginn des Jahres empfohlen. Der Geheimdienst hatte vermutet, dass es sich bei A. eher um eine psychisch labile Person als um einen ĂŒberzeugten Islamisten handele. A. war als sogenannter Verdachtsfall Islamismus, nicht aber als islamistischer GefĂ€hrder eingestuft. So werden VerdĂ€chtige kategorisiert, denen die Polizei eine Gewalttat zutrauen.

Nach Angaben der Hamburger Polizei wird routinemĂ€ĂŸig nun auch ĂŒberprĂŒft, ob A. auch als TĂ€ter fĂŒr den ungeklĂ€rten Mord an einem 16-jĂ€hrigen SchĂŒler unter der Hamburger KennedybrĂŒcke im Oktober in Frage kommt. Zu dieser Tat hatte sich der „Islamische Staat“ im Internet bekannt.

31 Jul 2017

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Sabine am Orde

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