taz.de -- Kommentar Hamburger Messerstecher: Zu schnell radikalisiert

Die Bundesanwaltschaft hat den Fall des Messerstechers Ahmad A. ĂŒbernommen. Ihre BegrĂŒndung entlastet die Behörden in Hamburg und im Bund.

Bild: Ein Foto, abgelegt am Montag vor dem Tatort, einem Supermarkt in Hamburg-Barmbek

Am Montagnachmittag trat die Sprecherin von Generalbundesanwalt Peter Frank vor die Kameras. Sie erklĂ€rte, dass die Bundesanwaltschaft die [1][Ermittlungen gegen Ahmad A. ĂŒbernommen hat]. Seine Messerattacke in einem Hamburger Edeka-Markt, bei der ein Mann starb, werde als islamistischer Mord von besonderer Bedeutung gewertet. In ihrer BegrĂŒndung hat die Bundesanwaltschaft implizit gleich dreifach den Vorwurf etwaiger VersĂ€umnisse bei den Sicherheitsbehörden entkrĂ€ftet.

So betonte die Bundesanwaltschaft erstens, dass A. weder einer islamistischen Terrorgruppe angehörte noch entsprechende Kontakte hatte. Es habe auch keine MittÀter oder HintermÀnner gegeben. A. habe sich vielmehr allein radikalisiert.

Das entlastet die Sicherheitsbehörden, denn gegen EinzeltĂ€ter können sie nur sehr schwer vorgehen. Schließlich bringt vor allem unvorsichtige Kommunikation die Behörden auf die Spur von angehenden AttentĂ€tern. Wer eine Tat allein begeht, muss bei der Vorbereitung aber nicht mit anderen kommunizieren. Dementsprechend schwer haben es die Behörden, hiervon rechtzeitig Wind zu bekommen.

Zweitens erklÀrte die Bundesanwaltschaft, dass sich A. sehr kurzfristig zu diesem Anschlag entschlossen hatte, letztlich erst am Tattag selbst. Er hing vorher zwar schon islamistischen Gedanken an. Aber nicht jeder, der Salafisten oder gar den IS-Terror gut findet, begeht auch selbst AnschlÀge.

Debatte ĂŒber mögliche VersĂ€umnisse geht weiter

Wenn A. diese letzte Radikalisierung erst extrem kurz vor dem Anschlag vollzogen hat, dann entlastet auch das die Sicherheitsbehörden, die ihn zwar als religiösen Extremisten auf dem Schirm hatten, aber nicht als „GefĂ€hrder“ einstuften. Auch der Verzicht auf spezielle Abschiebehaft fĂŒr GefĂ€hrder ist nachvollziehbar, wenn A. bis zum Tattag faktisch nicht als GefĂ€hrder erkennbar war.

Drittens stellt die Bundesanwaltschaft ganz auf radikal-islamistische Motive fĂŒr die Tat ab. Sie nimmt A. damit als fundamentalistisch motivierten TĂ€ter ernst. In der ErklĂ€rung der Bundesanwaltschaft war an keiner Stelle von einer labilen Persönlichkeit oder psychischen Problemen A.s die Rede. Das ist konsequent. Denn wenn A. nur ein traumatisierter Wirrkopf ohne echten ideologischen Hintergrund gewesen wĂ€re, dann könnten die Karlsruher Ermittler kaum eine „besondere Bedeutung“ des Falles behaupten.

Und auch dieser dritte Ansatz der Bundesanwaltschaft entlastet die Sicherheitsbehörden. Denn deren mögliches VersĂ€umnis wurde bisher vor allem darin gesehen, dass das Landesamt fĂŒr Verfassungsschutz schon vor Monaten eine Begutachtung durch den sozial-psychologischen Dienst der Stadt vorgeschlagen hat, dass aber die Hamburger Polizei diese Empfehlung nie aufgriff und umsetzte. Wenn A. aber gar kein psychisch gestörter, sondern ein politisch motivierter TĂ€ter war, dann ist dieses VersĂ€umnis nicht so frappierend.

Abgeschlossen ist die Debatte ĂŒber mögliche VersĂ€umnisse der Sicherheitsbehörden damit aber noch nicht. Denn die ErklĂ€rung der Bundesanwaltschaft beruht im wesentlichen auf Aussagen A.s beim Landeskriminalamt Hamburg. Wenn dort A.s ErlĂ€uterungen tendenziös zusammengefasst wurden, um die Behörden zu entlasten, dann hĂ€tte ein solches Manöver aber nicht lange Erfolg. Schließlich ist A. ja nicht tot und kann jederzeit vor Gericht seine Sicht der Dinge klarstellen.

1 Aug 2017

[1] /Messerangriff-in-Hamburg/!5430358/

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Christian Rath

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