taz.de -- Revisionsprozess gegen Berliner Raser: Verurteilung wegen Mordes wackelt

Zwei Berliner ĂŒberfuhren bei einem illegalen Autorennen einen Rentner und wurden zu „lebenslang“ verurteilt. Der Bundesgerichtshof ist skeptisch.

Bild: Der Unfallort nach dem Rennen

Karlsruhe taz | Das Mord-Urteil des Landgerichts Berlin gegen zwei Raser wird voraussichtlich aufgehoben. Das zeichnete sich nach der Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag ab. Die Entscheidung wird am 1. MĂ€rz verkĂŒndet.

Im Februar 2016 kam ein unbeteiligter 69-jĂ€hriger Rentner in Berlin bei einem illegalen Auto-Wettrennen von zwei jungen MĂ€nnern ums Leben. Hamdi H. (damals 26) und Marvin N. (24) hielten nachts um halb eins zufĂ€llig an einer Ku’damm-Ampel nebeneinander. Per Handzeichen verabredeten sie ein Rennen bis zum Kaufhaus KaDeWe. Auf der 3,5 Kilometer langen Strecke passierten sie elf Ampeln, manche zeigten Rot, wurden aber ignoriert. An der letzten Kreuzung lag N. knapp vorn, deshalb beschleunigte H. auf ĂŒber 160 Stundenkilometer. Dabei erfasste er jedoch den Rentner, der gerade mit seinem Jeep auf die Kreuzung fuhr. Der Jeep wurde durch die Luft gewirbelt, der Mann starb noch am Unfallort.

Bisher waren solche UnfĂ€lle bei illegalen Wettrennen als „fahrlĂ€ssige Tötung“ bestraft worden. Das Landgericht Berlin [1][verurteilte] Hamdi H. und Marvin N. jedoch wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Sie hĂ€tten den Tod von Passanten billigend in Kauf genommen. „SpĂ€testens“ als sie auf die letzte Kreuzung fuhren, sei ihnen bewusst gewesen, dass andere Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall tödlich verletzt wĂŒrden. Das sei ihnen aber „gleichgĂŒltig“ gewesen. Sie hĂ€tten es dem Zufall ĂŒberlassen, ob jemand zu Schaden komme oder nicht.

Die „Achillesferse“ des Urteils

Dagegen erhoben H. und N. Revision zum BGH. „Es geht nicht darum, die Angeklagten vor einer Strafe zu bewahren“, sagte Verteidiger Ali Norouzi. „Die Verurteilung wegen Mordes ist aber rechtsfehlerhaft.“ Der Tötungsvorsatz sei vom Ergebnis her gedacht. Das Gericht nehme an, dass dieser erst entstand, als die MĂ€nner auf die letzte Kreuzung fuhren. „Laut Landgericht konnten sie in diesem Moment aber einen Unfall gar nicht mehr verhindern.“ Das sei ein „nachtrĂ€glicher Vorsatz“, der strafrechtlich irrelevant ist.

BGH-Richterin Beate Sost-Scheible erlĂ€uterte das Problem des nachtrĂ€glichen Vorsatzes an einem Beispiel. „Jemand stĂ¶ĂŸt aus Übermut einen Felsbrocken von einem Berg hinab und erkennt erst anschließend, dass unten sein Feind steht. Dann denkt er: ‚Das trifft sich gut.‘ Dieser nachtrĂ€gliche Gedanke ist aber unerheblich, weil die eigentliche Tathandlung – das Hinabstoßen des FelsstĂŒcks – noch ohne diesen Vorsatz erfolgte.“

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Hannes Meyer-Wieck, rĂ€umte ein, dass hier die „Achillesferse“ des Berliner Urteils liegt. Man könne das Wort „spĂ€testens“ aber so auslegen, dass auch vorher schon ein Vorsatz bestand. „Man tut sich aber schwer, dazu etwas im Urteil zu finden“, entgegnete Sost-Scheible. Der BGH sei nun mal an die Feststellungen des Landgerichts gebunden und könne nichts in das Urteil hineinlesen.

Der BGH wird also kein Grundsatzurteil sprechen, sondern das Berliner Urteil vermutlich wegen Rechtsfehlern aufheben. Vermutlich muss das Landgericht den Prozess bald neu aufrollen.

1 Feb 2018

[1] /Strafen-fuer-gefaehrliche-Raser/!5388561

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Christian Rath

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