taz.de -- Revisionsprozess gegen Berliner Raser: Verurteilung wegen Mordes wackelt
Zwei Berliner ĂŒberfuhren bei einem illegalen Autorennen einen Rentner und wurden zu âlebenslangâ verurteilt. Der Bundesgerichtshof ist skeptisch.
Bild: Der Unfallort nach dem Rennen
Karlsruhe taz | Das Mord-Urteil des Landgerichts Berlin gegen zwei Raser wird voraussichtlich aufgehoben. Das zeichnete sich nach der Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag ab. Die Entscheidung wird am 1. MĂ€rz verkĂŒndet.
Im Februar 2016 kam ein unbeteiligter 69-jĂ€hriger Rentner in Berlin bei einem illegalen Auto-Wettrennen von zwei jungen MĂ€nnern ums Leben. Hamdi H. (damals 26) und Marvin N. (24) hielten nachts um halb eins zufĂ€llig an einer Kuâdamm-Ampel nebeneinander. Per Handzeichen verabredeten sie ein Rennen bis zum Kaufhaus KaDeWe. Auf der 3,5 Kilometer langen Strecke passierten sie elf Ampeln, manche zeigten Rot, wurden aber ignoriert. An der letzten Kreuzung lag N. knapp vorn, deshalb beschleunigte H. auf ĂŒber 160 Stundenkilometer. Dabei erfasste er jedoch den Rentner, der gerade mit seinem Jeep auf die Kreuzung fuhr. Der Jeep wurde durch die Luft gewirbelt, der Mann starb noch am Unfallort.
Bisher waren solche UnfĂ€lle bei illegalen Wettrennen als âfahrlĂ€ssige Tötungâ bestraft worden. Das Landgericht Berlin [1][verurteilte] Hamdi H. und Marvin N. jedoch wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Sie hĂ€tten den Tod von Passanten billigend in Kauf genommen. âSpĂ€testensâ als sie auf die letzte Kreuzung fuhren, sei ihnen bewusst gewesen, dass andere Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall tödlich verletzt wĂŒrden. Das sei ihnen aber âgleichgĂŒltigâ gewesen. Sie hĂ€tten es dem Zufall ĂŒberlassen, ob jemand zu Schaden komme oder nicht.
Die âAchillesferseâ des Urteils
Dagegen erhoben H. und N. Revision zum BGH. âEs geht nicht darum, die Angeklagten vor einer Strafe zu bewahrenâ, sagte Verteidiger Ali Norouzi. âDie Verurteilung wegen Mordes ist aber rechtsfehlerhaft.â Der Tötungsvorsatz sei vom Ergebnis her gedacht. Das Gericht nehme an, dass dieser erst entstand, als die MĂ€nner auf die letzte Kreuzung fuhren. âLaut Landgericht konnten sie in diesem Moment aber einen Unfall gar nicht mehr verhindern.â Das sei ein ânachtrĂ€glicher Vorsatzâ, der strafrechtlich irrelevant ist.
BGH-Richterin Beate Sost-Scheible erlĂ€uterte das Problem des nachtrĂ€glichen Vorsatzes an einem Beispiel. âJemand stöĂt aus Ăbermut einen Felsbrocken von einem Berg hinab und erkennt erst anschlieĂend, dass unten sein Feind steht. Dann denkt er: âDas trifft sich gut.â Dieser nachtrĂ€gliche Gedanke ist aber unerheblich, weil die eigentliche Tathandlung â das HinabstoĂen des FelsstĂŒcks â noch ohne diesen Vorsatz erfolgte.â
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Hannes Meyer-Wieck, rĂ€umte ein, dass hier die âAchillesferseâ des Berliner Urteils liegt. Man könne das Wort âspĂ€testensâ aber so auslegen, dass auch vorher schon ein Vorsatz bestand. âMan tut sich aber schwer, dazu etwas im Urteil zu findenâ, entgegnete Sost-Scheible. Der BGH sei nun mal an die Feststellungen des Landgerichts gebunden und könne nichts in das Urteil hineinlesen.
Der BGH wird also kein Grundsatzurteil sprechen, sondern das Berliner Urteil vermutlich wegen Rechtsfehlern aufheben. Vermutlich muss das Landgericht den Prozess bald neu aufrollen.
1 Feb 2018
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