taz.de -- Gerichtsverfahren in Berlin: Adbusting kostet 1.200 Euro

Erstmals stand ein Mann wegen Adbustings vor Gericht. Das Verfahren wurde gegen Strafzahlung eingestellt. Die Ermittlungen waren umfangreich.

Bild: Ein gebustetes Plakat in einer Kleinstadt

Berlin taz | Großen Andrang gab es am Dienstagmittag vor dem Raum 500 des Berliner Amtsgerichts. Obwohl der Prozess schon in einen größeren Saal verlegt wurde, fanden nicht alle BesucherInnen Platz. Verhandelt wurde über zahlreiche Adbusting-Aktionen – also die überspitzte Verfremdung oder politische Umdeutung von Werbeplakaten (taz berichtete).

Bereits die Verlesung der Anklage gab Anlass zur Heiterkeit im Publikum. Denn die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Angeklagte, Werbeplakate mit satirisch-politischen Botschaften ersetzt zu haben. Für Lacher sorgte das Verlesen von Sprüchen wie „Nazis essen heimlich Falafel“ oder „Der Fuchs ist schlau und stellt sich dumm, beim Nazi ist es andersrum“.

In dem zwei Stunden dauernden Prozess wurden mehrere Zeugen vernommen, darunter ein Mitarbeiter der Firma Wall, die für die Plakatwerbung zuständig ist. Mehrere Beamte der Kriminalpolizei sagten über die Ermittlungen aus.

Und die waren durchaus umfangreich: Ausgelöst wurden diese, nachdem eine Person während der Proteste gegen den G20-Gipfel in Hamburg von der Polizei kontrolliert wurde. Er soll eines der inkriminierten Plakate am Hamburger Hauptbahnhof angebracht haben. Danach hätten die ErmittlerInnen nicht nur zahlreiche Adbusting-Videos gesichtet, sondern sich auch mit MitarbeiterInnen der Firma Wall getroffen. Dass die Ermittlungen auch bundesweit liefen, zeigte sich daran, dass auch Adbusting-Plakate in Erfurt auf Fingerabdrücke untersucht wurden, die mit denen des Angeklagten identisch sein sollen.

Laut Verteidigung ein unverhältnismäßiger Eingriff

Ein Anwohner sagte aus, er habe einen unbekannten Mann mit Warnweste beobachtet, wie er in der Nähe seiner Wohnung Plakate an einer Busstation austauschte. Der Mann informierte die Polizei und übergab ihr auch ein Video von der Aktion.

Dass schon die Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten aufgrund des geringen Sachschadens unrechtmäßig gewesen sei, argumentierte die Verteidigung. Angesichts des geringen Werts der ausgetauschten Plakate sei eine Hausdurchsuchung ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte.

Fadi El-Ghazi, Anwalt des Angeklagten, beantragte, die Ergebnisse aus der Hausdurchsuchung nicht zu verwerten. El-Ghazi ist auch als Sprecher der Initiative „Berlin werbefrei“ bekannt. Bei der Hausdurchsuchung fand die Polizei zahlreiche Plakate, Schablonen sowie Werkzeug, das zum Öffnen von Plakatkästen verwendet werden kann.

Um den Prozess nicht weiter in die Länge zu ziehen, einigten sich am Ende alle Verfahrensbeteiligten auf die Einstellung des Verfahrens gegen Geldstrafe. Der Angeklagte muss 1.200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen oder ersatzweise 120 Sozialstunden ableisten. Zur Verhandlung war es überhaupt erst gekommen, weil der Angeklagte Widerspruch gegen einen Strafbefehl über 3.000 Euro eingelegt hatte.

8 Oct 2019

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Peter Nowak

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