taz.de -- Hilfen für Geflüchtete im Doppelhaushalt: Regelmäßig zu wenig
Die Koalition will die psychosoziale Versorgung von Geflüchteten verbessern. Doch auch wenn der Wille da ist hapert es an der Umsetzung.
Bild: Senatorin Elke Breitenbach (Linke) zu Besuch in einer Unterkunft für geflüchtete Frauen
Der interessanteste Teil von Haushaltsverhandlungen spielt sich im Kleinen ab. Hier können PolitikerInnen Prioritäten setzen, hier sieht man, wie schwierig es ist, zusätzliches Geld für als wichtig erachtete Vorhaben locker zu machen. Der Bereich Integration etwa hat [1][im neuen Doppelhaushalt] einen jährlichen Etat von rund 423 Millionen Euro, davon geht der größte Batzen (rund 390 Millionen) in fixe Kosten für die Unterbringung von und Leistungen für Geflüchtete.
Gleichzeitig wurden seit der sogenannten Flüchtlingskrise viele neue Strukturen aufgebaut, die nun, wo die Ankunftszahlen sinken und aus Geflüchteten peu à peu MitbürgerInnen werden, wieder abgebaut werden sollen. Ohne Verlust geht dies freilich nur, wenn die Regelangebote für alle BerlinerInnen – beziehungsweise für den wachsenden migrantischen Teil unter ihnen – ausgebaut werden. Was sich Rot-Rot-Grün unter dem Stichwort „Interkulturelle Öffnung der Gesellschaft“ ohnehin vorgenommen hat.
Wie komplex die Gemengelage ist, zeigt folgendes Beispiel: Nachdem im Flüchtlingssommer 2015 auf dem Lageso-Gelände Tausende Menschen unter chaotischen Umständen auf Versorgung warteten, gründeten PsychologInnen und ÄrztInnen, zunächst ehrenamtlich, die „Clearingstelle für traumatisierte Geflüchtete“ an der Charité.
Diese bundesweit einzigartige Anlaufstelle wird bis heute von monatlich gut 200 Geflüchteten mit akuten Krisen, Stress- oder Traumafolge-Symptomen aufgesucht. Dennoch soll sie zum Jahresende schließen – laut Integrationsverwaltung, weil der Vertrag mit der Charité endet und die Räume nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Frage ist: Werden nun die Regelstrukturen entsprechend gestärkt, damit sie den Verlust ausgleichen können?
100.000 Euro im Notfallfonds
Ja, sagt die Integrationspolitikerin Bettina Jarasch von den Grünen. Zum einen gebe es nun einen „Notfallfonds“ von 100.000 Euro pro Jahr für die Erstattung von Dolmetscherkosten – bislang eine schier unüberwindliche Hürde für die Behandlung von Flüchtlingen respektive MigrantInnen bei niedergelassenen Therapeuten oder in den Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA).
Zudem sollen die auf traumatisierte und psychisch erkrankte Geflüchtete spezialisierten Kompetenzzentren Xenion und Zentrum Überleben 400.000 Euro zusätzlich pro Jahr bekommen*, um ihre Fachstellenarbeit im Rahmen des Berliner Netzwerks für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS) weiter auszubauen. Auch sei es „in letzter Sekunde“ gelungen, die geplante Kürzung von Mitteln bei den bezirklichen Kontakt- und Beratungsstellen zurückzunehmen, die in Flüchtlingsheimen besonders zur Suchtproblematik beraten.
Jarasch sagt daher: „Insgesamt haben wir die Versorgung von traumatisierten und besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen deutlich gestärkt.“
Dietrich Koch, Leiter von Xenion, sieht ebenfalls einen Schritt in die richtige Richtung getan, aber das Ziel bedarfsgerechter Versorgung sei noch lange nicht in Sicht. Zwar sei es richtig, die Clearingstelle zu schließen, „denn die Zeit der Notversorgung ist vorbei“. Aber Regelangebote wie die PIAs, sofern sie sich für die Behandlung von Geflüchteten qualifiziert hätten, seien großenteils schon jetzt überlastet.
Die Mittel reichen nicht aus
Zudem sei der „Notfallfonds“ für Sprachmittler mit 100.000 Euro pro Jahr für ganz Berlin viel zu klein, und gerade die PIAs oder Niedergelassene in ihren Praxen könnten davon nicht einmal profitieren.
Und noch etwas ärgert den Psychologen, der seit Jahren dafür kämpft, dass Berlin d[2][ie EU-Richtlinie zur Unterstützung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge] umsetzt. Zwar gibt es nun erstmals Geld, mit dem das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten direkt im Ankunftszentrum eine Stelle einrichten wird, die solche Schutzbedürftigen identifizieren soll.
Aber: Das Projekt im Umfang von 400.000 Euro pro Jahr muss erst ausgeschrieben werden. Für Koch eine unnötige Verkomplizierung: „Der geplante Beginn zum 1. Januar rückt damit in weite Ferne. Die zu erwartende Versorgungslücke nach Schließung der Clearingstelle wäre vermeidbar gewesen.“
Jarasch hat sich das von der Verwaltung erklären lassen: Weil Berlin laut EU-Richtlinie zur frühzeitigen Identifizierung von besonders Schutzbedürftigen verpflichtet ist, sehe die Verwaltung das als „hoheitlich-staatliche Aufgabe“, die nach Vergabegesetz ausgeschrieben werden müsse. Ihr Trost: „Immerhin tun wir dann endlich, wozu wir eigentlich seit Jahren verpflichtet sind.“
(*In einer ersten Fassung des Textes stand irrtümlich, Xenion und Zentrum Überleben würden 750.000 Euro zusätzlich bekommen. Diese Summe bekommt allerdings das Berliner Netzwerks für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS), zu dem Xenion und Zentrum Überleben gehören. Von dieser Gesamtsumme bekommen die beiden Organisationen 400.000 Euro ab. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.)
11 Dec 2019
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