taz.de -- Rechnungshof stellt Jahresbericht vor: Seitenweise Kritik

Die Landesbehörde bemängelt massiv die Vorgänge um die Diese eG und Stadtrat Schmidt (Grüne). Zu Thema Vorkaufsrecht kündigt sie weitere Prüfungen an.

Bild: Rechnungshofchefin Karin Klingen stellte am Montag den Jahresbericht ihrer Behörde vor

Pflichtwidrig. Verstoß gegen die Vorgaben des Baugesetzbuchs. Unzureichend. Nicht beachtet – mit harten Worten hat Landesrechnungshofschefin Karin Klingen am Montag das Vorgehen des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg beim Komplex Diese eG kritisiert. Ohne dass ihn [1][der von Klingen vorgestellte Jahresbericht] der Behörde namentlich nennt, zielen diese Vorwürfe auf den dafür zuständigen Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne).

Hintergrund ist, dass Schmidt das bezirkliche Vorkaufsrecht für sechs Häuser zugunsten der Genossenschaft ausübte. Nach Ansicht des Rechnungshofs hat seine Behörde dabei unzureichend deren finanzielle Leistungsfähigkeit geprüft – also ob die überhaupt genug Geld für die Übernahme hatte.

Laut Rechnungshofsbericht gab es einen bezirksamtsinternen Hinweis, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts finanziell im Vorfeld geklärt werden müsse. Dieser Hinweis sei ohne Folgen geblieben. Das erinnerte an die jüngste Diskussion um den Brandschutz in der Rigaer Straße 94 in Friedrichshain. Dort gab es nach Medienberichten ebenfalls interne Hinweise oder Vermerke, die die Behördenleitung um Schmidt zurückwies oder nicht beachtete. Das Rechtsamt des Bezirks sei in das Vorkaufsverfahren gar nicht einbezogen gewesen, durch „das vorschriftswidrige Handeln des Bezirksamts“ seien Kosten von 270.000 Euro entstanden.

„Die Konsequenzen müssen andere bewerten“, sagte Klingen. Zur Frage nach möglichen strafrechtlichen Konsequenzen angesichts ihrer Einordnung als pflichtwidrig und gegen das Gesetz verstoßend mochte sie sich nicht äußern – das sei nicht Aufgabe des Rechnungshofs. Bei der Staatsanwaltschaft liegt seit mehreren Monaten eine Strafanzeige gegen Stadtrat Schmidt wegen Haushaltsuntreue vor. Der hatte das als „völlig unbegründet“ zurück gewiesen.

Bezirk: Empfehlungen bereits umgesetzt

Das Bezirksamt reagierte per Pressemitteilung auf die massive Kritik des Rechnungshofs. Man danke der Behörde für die „umfängliche Bewertung“, heißt es darin. Die Empfehlungen des Rechnungshofs seien bereits umgesetzt worden, sie würden „zu einer Optimierung der Abläufe beim Vorkaufsrecht“ beitragen.

Schmidt ist zu den vom Rechnungshof kritisierten Kosten von 270.000 Euro wie folgt zitiert: 160.000 Euro seien schon fällig geworden, 110.000 Euro könnten noch hinzukommen – „das ist natürlich bedauerlich für den Bezirk und wird aus dem Etat der Stadtentwicklungsverwaltung getragen beziehungsweise kompensiert“.

Auf die Vorwürfe, pflichtwidrig und gegen baugesetzliche Vorgaben gehandelt zu haben, ging Schmidt in der Pressemitteilung nicht ein. Grundsätzlich habe für das Land kein außerordentliches finanzielles Risiko bestanden, „weil die Häuser unter dem Verkehrswert erworben wurden und notfalls ein Weiterverkauf hätte durchgeführt werden können“.

Die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Industrie- und Handelskammer (IHK) sahen das in Stellungnahmen ganz anders. „Die Prüfergebnisse des Rechnungshofs sind erdrückend“, sagt CDU-Fraktionschef Burkard Dregger, „in einem selbstherrlichen Alleingang wurden Steuergelder der Berliner weitgehend ungeprüft für eine klientelorientierte Wohnungspolitik missbraucht, und das offenbar ohne jede Absicherung“. Die IHK fühlte sich durch den Bericht des Landesrechnungshofs darin bestätigt, „dass die Art und Weise, wie in Berlin das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, kritisch betrachtet und hinterfragt werden muss“.

5 Oct 2020

[1] https://www.berlin.de/rechnungshof/aktuelles/veroeffentlichungen/

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Stefan Alberti

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