taz.de -- Eilbeschluss zu Mietendeckel: Berliner Mieten dürfen sinken

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die zweite Stufe des Mietendeckels abgelehnt. Die Hauptentscheidung kommt aber erst 2021.

Bild: Bei über 300.000 Berliner Mietwohnungen werden Ende November die Mieten gesenkt

Karlsruhe taz | Bei über 300.000 Berliner Mietwohnungen werden Ende November die Mieten gesenkt. Der zweite Teil des Berliner Mietpreisdeckels [1][kann wie geplant in Kraft treten]. Einen dagegen gerichteten Eilantrag hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) abgelehnt. Der Beschluss der Karlsruher Richter wurde an diesem Donnerstag veröffentlicht.

In Berlin trat am 23. Februar diesen Jahres der sogenannte Mietendeckel in Kraft. Damit sind die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Bei Neuvermietungen gelten vom Staat festgelegte Obergrenzen. Ab dem 23. November müssen überhöhte Mieten sogar gesenkt werden.

Das Parade-Projekt der rot-rot-grünen Koalition in Berlin ist verfassungsrechtlich allerdings doppelt umstritten. Zum einen ist fraglich, ob der Mietendeckel per Landesgesetz eingeführt werde konnte. Zum anderen monieren Vermieter einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihr Eigentum. Beim Landesverfassungsgericht in Berlin und beim BVerfG in Karlsruhe liegen mehrere Verfassungsbeschwerden, Richtervorlagen und Normenkontrollanträge vor. Bisher gab es noch keine Entscheidungen in der Sache.

Mit dem jetzigen Eilverfahren versuchte eine GmbH (Gesellschaft mit begrenzter Haftung), der ein Mietshaus in Berlin gehört, den Start der zweiten Phase des Mietendeckels bis zur [2][Entscheidung in der Hauptsache im Jahr 2021] zu verhindern. Sie beantragte deshalb eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts. Hinter der GmbH stehen zwei Personen, die die Mieteinnahmen für ihre Altersversorgung eingeplant haben.

Nachteil für Vermieter nicht ausreichend schwer

Die GmbH vermietet 24 Wohnungen mit einem Quadratmeterpreis zwischen 7,45 Euro und 15 Euro in dem Berliner Haus. Laut Gesetz läge die zulässige Miethöhe der Wohnungen bei 8,80 Euro pro Quadratmeter. Die GmbH müsste die Mieten deshalb für 13 der 24 Wohnungen absenken. Dadurch entgingen ihr monatlich rund 2.000 Euro, was 15 Prozent ihrer Gesamteinnahmen entspräche.

Dies käme einer „Teil-Enteignung“ gleich, kritisiert die GmbH. Die Mietabsenkung verursache zudem immensen Verwaltungsaufwand – der sich sogar noch verdoppele, wenn sich das Gesetz später als verfassungswidrig herausstellt und die Mieten dann wieder angehoben werden dürfen.

Im Rahmen einer „Folgenabwägung“ hat das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag nun abgelehnt. Wenn ein parlamentarisch beschlossenes Gesetz bis zur Entscheidung in der Hauptsache außer Kraft gesetzt werden soll, gelte ein besonders strenger Maßstab, dem der Eilantrag nicht gerecht werde.

Der Verlust von 15 Prozent der eingeplanten Mieteinanhmen sei kein ausreichend schwerer Nachteil, so die Richter, zumal die abgesenkten Mietanteile ja nachgefordert werden können, falls der Mietendeckel später für verfassungswidrig erklärt wird. Auch der Verwaltungsaufwand sei nicht besonders hoch und die Berechnung der zulässigen Miete nicht besonders schwierig.

Der Eilbeschluss betrifft zunächst nur die konkrete GmbH. Vorsorgleich weist das BVerfG aber gleich darauf hin, dass nichts anderes gelte, wenn man alle Vermieter der rund 340.000 betroffenen Berliner Mietwohnungen in den Blick nimmt. Sollte die Mietabsenkung im Einzelfall die Lebensgrundlage des Vermieters gefährden, könne sich dieser laut Gesetz eine höhere Miete genehmigen lassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die inhaltliche Entscheidung über die Klagen für das zweite Quartal 2020 angekündigt. Das Berliner Verfassungsgericht hat seine Verfahren bis zur Karlsruher Entscheidung ausgesetzt.

29 Oct 2020

[1] /Mietendeckel-wackelt-nicht/!5724688

[2] /Berliner-Mietendeckel/!5723035

AUTOREN

Christian Rath

TAGS

Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin

Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin

Berlin

Häuserkampf

Lesestück Recherche und Reportage

Mietendeckel

Gerichtsprozess

Vorkaufsrecht

Sozialdemokratie

Soziale Bewegungen

ARTIKEL ZUM THEMA

Mietenwahnsinn in Berlin: Zwischen Verdrängung und Enteignung

Am Sonntag wählt Berlin erneut. Die Mietenexplosion ist das wohl dringlichste Thema. Und was macht die Bundespolitik? Ein Ortsbesuch in Kreuzberg.

Nächste Stufe des Berliner Mietendeckels: Schlechtes Image, große Wirkung

Eingefrorene Mieten, fallende Preise bei Wiedervermietung. Nun kommt ab 23. November auch die Absenkung überhöhter Mieten in 340.000 Wohnungen.

Studie zu Absprachen in Strafverfahren: Deals am Gesetz vorbei

Juristen haben untersucht, ob Gerichte sich an die Regeln zur „Verständigung“ im Strafprozess halten. Informelle Absprachen sind weiter beliebt.

Vorkaufsrecht in Neukölln und Kreuzberg: Geh Heimstaden

Nach der Shopping-Tour von Heimstaden zieht Berlin erstmals das Vorkaufsrecht. Die Bezirke und der Senat erwerben drei Häuser in Milieuschutzgebieten.

Berlins SPD-Führung Giffey und Saleh: Zurück zur CDU light

Das Führungsduo der Berliner SPD verabschiedet sich von Positionen wie dem Mietendeckel. Als wirtschaftsnahe Partei aber hat die SPD keine Chance.

Heimstaden und die Skjerven Group: Widerstand gegen die Schweden

Mieter:innen vernetzen sich gegen Heimstaden: Der Konzern kaufte Bestände des undurchsichtigen Players Gabriel International