taz.de -- Datenschutz versus Extremismus: Whatsapp soll überwacht werden

Der Verfassungsschutz soll künftig auf Messenger-Chats von Extremisten zugreifen können. Der Bundestag debattierte nun darüber.

Bild: Staatstrojaner für Whatsapp – so sieht es ein Gesetzentwurf der Groko vor

Freiburg taz | Die Große Koalition will, dass der Verfassungsschutz auch die Messenger-Kommunikation von Extremist:innen überwachen kann. An diesem Freitag diskutierte der Bundestag [1][den entsprechenden Gesetzentwurf] in erster Lesung. Koalitionsabgeordnete bezeichneten die gemeinsame Opposition von AfD, FDP, Linken und Grünen als „Sicherheitsrisiko“.

„Es ist doch absurd, dass der Verfassungsschutz bisher zwar SMS aus dem Handy auslesen darf, aber keine Whatsapp-Nachrichten aus dem Smartphone“, erklärte Thorsten Frei, der Fraktionsvize von CDU/CSU. „Wie soll der Verfassungsschutz mit den Methoden von gestern die Anschläge von morgen verhindern?“, fragte der SPD-Innenpolitiker Uli Grötsch.

[2][Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Anpassung des Verfassungsschutzrechts“] sieht vor, dass der Inlands-Geheimdienst die verschlüsselte Messenger-Kommunikation direkt an der Quelle, also vor der Verschlüsselung, erfassen darf. Hierzu muss er nicht nur eine Spähsoftware („Staatstrojaner“) auf dem Smartphone installieren. Diese Software muss auch bereits abgespeicherte Nachrichten erfassen können.

Die AfD, die sich und ihr Umfeld als Hauptbetroffene der Maßnahmen sieht, warf der Bundesregierung vor, der Verfassungsschutz werde zum „Unterdrückungsinstrument“, so der Abgeordnete Jens Meier. Für die FDP warf Benjamin Strasser der Koalition vor, sie wolle Sicherheitslücken auf Smartphones absichtlich offenlassen und gefährde damit die Sicherheit aller Bundesbürger:innen. Der Linke André Hahn warnte vor einem „völlig unverhältnismäßigen“ Eingriff und Konstantin von Notz (Grüne) sprach von einem „offen verfassungswidrigen Kuckucksei“.

Einzelpersonen stärker im Visier

Der Gesetzentwurf sieht neben der Erlaubnis zur Messenger-Überwachung auch vor, dass sich der Verfassungsschutz künftig um Einzelpersonen kümmert, die nicht Teil von Gruppen sind und noch nicht als gewaltbereit erkannt wurden. So sollen Extremisten, die sich selbst im Internet radikalisieren, wie die Attentäter von Hanau und Halle, besser entdeckt werden. Zudem soll der Datenaustausch zwischen dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem Verfassungsschutz verbessert werden.

Der Gesetzentwurf, auf den sich CDU/CSU und SPD schon im letzten Herbst geeinigt hatten, lag lange auf Eis. Die SPD blockierte die Befassung im Bundestag, weil sich die Unions-Fraktion beharrlich weigerte, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für Unternehmenssanktionen auf die Tagesordnung zu setzen.

Nach einer Klärung durch die Fraktionsspitzen hat die SPD nun akzeptiert, dass mit der CDU/CSU eine stärkere Sanktionierung von rechtswidrig handelnden Unternehmen, zum Beispiel im Falle von Steuerbetrug oder Schwarzarbeit, nicht zu machen ist. Stattdessen hat die SPD jetzt mit der Union vereinbart, dass das Lieferkettengesetz und das Betriebsrätestärkungsgesetz noch in dieser Wahlperiode beschlossen werden.

Zum Verfassungsschutz-Recht wird es noch im Mai eine Experten-Anhörung im Innenausschuss des Bundestags geben.

7 May 2021

[1] /Reform-des-Verfassungsschutzrechts/!5720366

[2] http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2020/0674-20.pdf

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Christian Rath

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