taz.de -- Entscheidung des Bundesgerichtshof: Sig Sauer büßt für illegalen Export

Der BGH billigt die Einziehung von elf Millionen Euro bei dem Pistolenhersteller. Sig-Sauer-Waffen waren verbotenerweise in Kolumbien gelandet.

Bild: Protestaktion gegen Waffenhersteller Sig Sauer am Donnerstag in Karlsruhe

Karlsruhe taz | Der Waffenhersteller Sig Sauer muss den gesamten Erlös aus illegalen Pistolen-Exporten an die Staatskasse abgeben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und lehnte die Revision von Sig Sauer ab. 11,1 Millionen Euro können nun eingezogen werden.

Die Firma Sig Sauer in Eckernförde hatte in den Jahren 2009 bis 2011 rund 47.000 Pistolen vom Typ sp2022 an die US-Schwestergesellschaft Sig Sauer Inc geliefert. Von dort wurden rund 38.000 Waffen an die kolumbianische Polizei geliefert, was nach deutschem Recht nicht genehmigt worden wäre. Dem deutschen Bundesausfuhramt hatte Sig Sauer einen Endverbleib in den USA zugesichert.

Dafür verurteilte das Landgericht Kiel 2019 drei Sig Sauer-Manager wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu Bewährungsstrafen und hohen finanziellen Bewährungsauflagen. Zugleich ordnete das Landgericht die Einziehung von 11,1 Millionen Euro bei den beteiligten Sig Sauer-Gesellschaften an.

Vor dem BGH ging es nur noch um die Revisionen der Sig Sauer-Gesellschaften gegen die Einziehung. Dabei klärte der BGH zwei wichtige Grundsatzfragen. So kommt es für die Einziehung des Erlöses nicht darauf an, ob ein illegaler Waffenexport genehmigungsfähig gewesen wäre. Es genügt, dass der Export ohne rechtmäßige Genehmigung erfolgte.

Außerdem ist auch beim Versuch der illegalen Ausfuhr der volle Erlös (ohne Abzug der Investitionen) einzuziehen. Dies betraf die 9.000 Pistolen, die letztlich doch nicht nach Kolumbien gingen, sondern in den USA blieben. Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer sagte: „Dies schärft das Bewusstsein, dass sich illegale Geschäfte nicht lohnen und dass die Unternehmen lieber Geld für Compliance-Maßnahmen aufwenden, um illegale Geschäfte zu verhindern.“

Holger Rothbauer, der Anwalt der „Aktion Stoppt den Waffenhandel“, die das Verfahren einst mit einer Strafanzeige in Gang brachte, bezeichnete das BGH-Urteil als „grandios“. Er regte an, dass das Land Schleswig-Holstein das eingezogene Geld an kolumbianische NGOs weitergibt, damit diese die Angehörigen der Opfer von Sig Sauer-Waffen unterstützen können.

1 Jul 2021

AUTOREN

Christian Rath

TAGS

Waffenexporte

Sig Sauer

Bundesgerichtshof

Mexiko

Rüstungsexporte

Waffenexporte

Staatsanwaltschaft Kiel

Heckler und Koch

ARTIKEL ZUM THEMA

Experte über Rüstungsexporte: „Mehr Regeln, mehr Kontrollen“

Noch immer exportiert Deutschland viel Kriegsgerät. Forscher Michael Brzoska ​hofft, dass neue Bundesregierung klare Beschränkungen durchsetzt.

SIG Sauer lieferte nach Kolumbien: BGH entscheidet zu Pistolendeals

Karlsruhe verhandelt über die Revision im Fall illegaler Waffenexporte von SIG Sauer. Die Rüstungsfirma will das verdiente Geld behalten.

Nach illegalen Waffenlieferungen: Sig Sauer will nicht blechen

Der Waffenhersteller Sig Sauer soll nach einem Urteil des Landgerichts Kiel 11 Millionen Euro zahlen. Der BGH verhandelt nun die Revision.

BGH-Urteil gegen illegale Waffenexporte: Ein zu schwaches Zeichen

Der Waffenbauer Heckler&Koch muss wegen illegaler Exporte über 3 Millionen Euro zahlen. Ein deutliches Signal ist das Urteil des BGH dennoch nicht.