taz.de -- Rot-grün-roter Koalitionsvertrag: Das Handbuch fürs Regieren

152 Seiten ist der neue rot-grün-rote Koalitionsvertrag stark. Manches ist neu, anderes war schon einmal vereinbart worden. Ein Überblick.

Bild: Sie haben den Koalitionsvertrag mitgeschrieben: Klaus Lederer, Franziska Giffey, Bettina Jarasch

Bildung

Die Schulen sollen von einer Personaloffensive profitieren: 2.000 zusätzliche Stellen kündigte Franziska Giffey (SPD) für die Bereiche Inneres, Bildung und für die Verwaltung an – pro Jahr, wohlgemerkt. Allerdings muss das Personal erst mal gefunden werden. Angesichts eines bundesweiten Fachkräftemangels ist das gar nicht so leicht.

Einen Wettbewerbsnachteil will Rot-Grün-Rot deshalb hinter sich lassen: Berlin war bislang das einzige Bundesland, das seine Lehrkräfte nicht mehr verbeamtet. Die Altersgrenze für die Verbeamtung der bereits in Berlin angestellten LehrerInnen wird „temporär“ auf 52 Jahre angehoben. Neueinstellungen werden sowieso verbeamtet. Bei der gebührenfreien Bildung geht es einen Trippelschritt voran: Der Schulhort in der Grundschule wird für einen weiteren Jahrgang, nämlich die 3. Klassen, beitragsfrei.

Die Schulbauoffensive wird ein Investitionsschwerpunkt bleiben. Es soll verstärkt mit Holz gebaut werden – ein Zugeständnis an die Grünen. Auch der Kitaplatzausbau soll weitergehen, unabhängig von Bundesmitteln. Die Gebührenfreiheit wird, knapper Coronahaushalt hin oder her, nicht angetastet. Kleiner, aber wichtiger Punkt für mehr Chancengerechtigkeit: Die Gymnasien dürfen SchülerInnen nach der 7. Klasse bei schlechten Noten nicht mehr „abschulen“. Dafür müssen die Kinder nach der Grundschule, wenn sie keine Gymnasialempfehlung haben, eine Aufnahmeprüfung für die Gymnasien bestehen. Das heißt: Auch Kinder, die nach der Grundschule keine Top-Noten haben, können den Sprung aufs Gymnasium schaffen und dann dort bleiben – wenn zum Beispiel ein*e LehrerIn Potenzial sieht. (akl)

Inneres

Ohne mehr Polizei kommt kein [1][Koalitionsvertrag] aus, wobei unklar bleibt, wie viele neue Beamte es werden sollen. Verdreifachen soll sich die Zahl der Fahrradstreifen; dazu kommen Kontaktbereichsbeamte überall in der Stadt. Mindestens 60 neue Blitzer sind geplant; die Videoüberwachung kriminalitätsbelasteter Orte kommt partiell, soll aber alle sechs Monate überprüft werden.

Auf der Bürgerrechtsseite dagegen werden anlasslose Kontrollen faktisch unterbunden, in dem sie an das Verhalten geknüpft werden und Betroffene Kontrollquittungen erhalten können. Die Stelle des Polizeibeauftragten wird endlich besetzt, Racial Profiling gesetzlich verboten. Polizeidatenbanken sollen überarbeitet werden, inklusive einer Benachrichtigungspflicht über die Speicherung. Auch beim Verfassungsschutz wird die Datenspeicherung überprüft und die Kontrolle mit einer parlamentarischen Beauftragten gestärkt. Der Untersuchungsausschuss zum rechten Terror in Neukölln kommt. (epe)

Soziales

Dass der in der letzten Legislaturperiode erarbeitete „Masterplan zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030“ umgesetzt werden soll, steht tatsächlich im Koalitionsvertrag. So sollen die Behörden künftig die Miete für wohnungslose Menschen auch dann übernehmen, wenn sie teurer ist als die Regelsätze, aber günstiger als die Unterbringung nach Tagessätzen im Obdachlosenheim oder Hostel. Die Neuregelung soll im ersten Halbjahr 2022 umgesetzt werden und probeweise zwei Jahre gelten.

Außerdem bestätigt der Koalitionsvertrag eine Ausweitung der innovativen Housing-First-Angebote, sprich Wohnung statt Nothilfe. Wie die Wohnungslosenhilfe auf Housing First umgestellt wird, wird vom knappen Gut Wohnraum abhängig sein. Auch dafür stellt der Koalitionsvertrag die Weichen: mit einem noch nicht genauer bezifferten „festen Korridor“ an Wohnungen, den die landeseigenen Wohnungsunternehmen für obdachlose Menschen zur Verfügung stellen sollen, und mit einem Investitionsprogramm, das ab 2024 soziale Träger bezuschussen soll, die bestehende Obdachlosenunterkünfte in Wohnungen umbauen oder neu bauen. (mah)

Stadtentwicklung, Bauen, Mieten

Wie schon in den vergangenen Jahren will Berlin wieder 20.000 Wohnungen pro Jahr neu bauen, diesmal aber wirklich, durch Förderprogramme und beschleunigte Genehmigungen. Möglichst die Hälfte davon soll im bezahlbaren Segment entstehen. Um in zehn Jahren 200.000 Wohnungen zu errichten, wird der Stadtentwicklungsplan Wohnen überarbeitet; 16 definierte Quartiere sollen entstehen, dazu kommen fünf neue wie die Elisabeth-Aue und der Zentrale Festplatz, nicht aber das Tempelhofer Feld. In bestehenden Quartieren wird verdichtet und aufgestockt, möglichst nachhaltig.

35.000 Wohnungen sollen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (LWU) bauen, auch durch verbesserte Kooperation, den Rest Genossenschaften und Private. Mieterschutz steht dagegen deutlich hinten an, ist aber zumindest enthalten: Soziale Vermietungsregeln der LWU sollen beibehalten werden, versprochen werden neue Milieuschutzgebiete, Ausbau von Mieterberatung und Engagement gegen Eigenbedarfskündigungen. Eine Kommission prüft den Enteignungs-Volksentscheid auf Umsetzungsmöglichkeiten. (epe)

Migration

Die Koalition will ein zentrales Landeseinbürgerungszentrum (LEZ) schaffen, um Einbürgerungen schneller zu machen. Um mehr Menschen das Hierbleiben zu ermöglichen, soll das Landeseinwanderungsamt (LEA) alle Spielräume nutzen, um Aufenthaltsrechte zu vergeben, etwa für langjährig Geduldete aus Dauerkrisenregionen (etwa Afghanen). Allerdings stand das schon im alten Koalitionsvertrag und hat nicht wirklich geklappt. Vielleicht wird es mit konkreten Vorgaben nun besser: Um bei Aufenthaltsbeendigungen „humanitär“ vorzugehen, sollen Nacht-Abschiebungen (heute fast die Regel) und Handywegnahme (dito) in der Regel unterbleiben.

Wichtige Neuerung: Den WBS gibt es künftig für alle Geflüchteten, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Und Menschen, die in Wohnheimen des Bezirke leben oder in Frauenhäusern oder Kältehilfe-Einrichtungen, bekommen den WBS mit „höchster Dringlichkeit“. Zudem will RGR mehr Geflüchtete über die eigenen beiden Landesaufnahmeprogramme aufnehmen. Im Bund will man sich „für die Aufnahme von Schutzsuchenden auch von den EU-Außengrenzen“, etwa Polen/Belarus, einsetzen. (sum)

Kultur

Die künftige Koalition verspricht den pandemiegebeutelten Berliner*innen nicht weniger als einen Supersommer: 2022 soll es einen stadtweiten „Kultursommer“ geben, um die Trübsal der Wintermonate vergessen zu lassen. Ähnlich wie im Bereich Wirtschaft wird es für die Kulturbranche ein landeseigenes Neustartprogramm geben, dazu Hilfen durch Sonderstipendien, Mietzuschüsse und bei Kredittilgungen. Der alte und wohl auch künftige Kultursenator Klaus Lederer (Linke) kann damit erneut Akzente bei der auch finanziellen Wertschätzung des Kulturbereichs setzen, und das eben nicht nur bei der Hochkultur.

Um kulturelle Zwischennutzung in landeseigenen Liegenschaften zu ermöglichen, soll ein Kulturkataster erstellt werden und es sollen mehr Räume für Kultur angemietet werden. Ein Großprojekt soll kurz vor Ende der Legislatur noch starten: die Planung für den Neubau der Zentral- und Landesbibliothek soll 2026 beginnen. Generell sollen Bibliotheken in der ganzen Stadt stärker als Kulturorte genutzt werden. Rot-Grün-Rot verspricht den Berliner*innen zudem einen – wenn auch einmaligen – weiteren Feiertag: den 80. Jahrestag der Befreiung am 8. Mai 2025. (bis)

Justiz

Im Bereich Justiz setzt RGR seine bisherige Politik weitgehend fort: Der Anteil derjenigen, die nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Haftstrafe entlassen werden, soll erhöht werden; man will hier „zu anderen Bundesländern aufschließen“. Resozialisierung soll „gesetzlich weiter gestärkt“ werden. Auch die Digitalisierung von Hafträumen „zur Verbesserung von Resozialisierungsbedingungen wird zügig vorangetrieben. Im Bund will man sich für eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrkarte sowie des Containerns einsetzen.

Bei einem wichtigen Streitpunkt der alten Koalition hat man sich gegenseitig goldene Brücken gebaut: Das Neutralitätsgesetz, das unter anderem LehrerInnen das Tragen religiöser Zeichen im Dienst verbietet und das die SPD behalten will, Grüne und Linke aber ändern wollen, soll nun „in Abhängigkeit von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst“ werden. Das Urteil aus Karlsruhe zu einem Berliner Fall wird irgendwann kommen – dann haben die Sozialdemokraten ein gutes Verkaufsargument, warum sie ihre bisherige Haltung aufgeben. (sum)

Verkehr

In Sachen Mobilität unterscheidet die neue Koalitionsvereinbarung wenig von der alten. Der Umweltverbund – ÖPNV, Rad und Fuß – soll gestärkt werden, Netze und Takte verdichtet, die Elektrifizierung vorangetrieben. Ein Offenbarungseid sind die Aussagen zum Tram-Ausbau: Von drei Strecken, die schon in der vergangenen Legislatur in Betrieb genommen werden sollten, werden nun zwei bis 2026 fertig. Andere, die in der aktuellen Legislatur eröffnet werden sollten, hängen weiter in der Planung fest.

Festgelegt haben sich die KoalitionärInnen auf drei Elemente, mit denen sie die „dritte Säule der ÖPNV-Finanzierung“ errichten wollen: 1. Erhöhung der Kurzzeitparkgebühren, 2. Verteuerung der AnwohnerInnenvignette auf 10 Euro im Monat (das entspricht fast einer Verzwölffachung), 3. verpflichtendes ÖPNV-Ticket für TouristInnen, die ein Hotel- oder AirBnB-Zimmer buchen.

Beim Auto fällt auf, was fehlt: die Aussage, dass beziehungsweise wie der Kfz-Anteil zurückgedrängt werden soll. Die A100 will RGR erst einmal in Treptow enden lassen, der mögliche 17. Bauabschnitt bleibt eingefroren. (clp)

Gesundheit

Wie schlecht die Zustände für viele Beschäftigten der Krankenhäuser sind, hat sich in der Pandemie gezeigt. Der Gestaltungsspielraum auf Landesebene ist da nicht riesig, viel hängt am Finanzierungssystem der Krankenversorgung. Aber immerhin steht nun im Koalitionsvertrag, dass die Investitionen in die landeseigenen Krankenhäuser ausgeweitet und stabilisiert werden sollen – bisher werden vor allem bei Vivantes auch ein guter Teil der notwendigen Investitionen aus den knappen Eigenmitteln bestritten. Außerdem soll die Pflegeausbildung attraktiver gestaltet werden, um die hohe Abbrecherquote zu senken. Ebenfalls eine Lehre aus der Pandemie: Die Gesundheitsämter sind desolat ausgestattet. Hier sieht der Vertrag vor, dass „konsequent digitalisiert“ und das Mustergesundheitsamt weiterentwickelt wird. (mah)

30 Nov 2021

[1] http://dielinke.berlin/rotgruenrot/vertrag/

AUTOREN

Erik Peter

Anna Klöpper

Manuela Heim

Bert Schulz

Susanne Memarnia

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