taz.de -- Prozess gegen SS-Wachmann: Leugnen jeder Schuld
Ein 101-JĂ€hriger wird beschuldigt, im KZ Sachsenhausen gearbeitet zu haben. Trotz belastender Dokumente bestreitet er das vor Gericht.
Bild: Der angeklagte ehemalige KZ-Wachmann kommt in den Gerichtssaal in Brandenburg an der Havel
Brandenburg an der Havel taz | Im Prozess in Brandenburg an der Havel gegen einen ehemaligen SS-Mann hat der Angeklagte am Donnerstag erklÀrt, er sei [1][weder Mitglied der SS noch Angehöriger der Wachmannschaften des KZ Sachsenhausen] gewesen. Stattdessen will er in der fraglichen Zeit als Knecht bei Bauern tÀtig gewesen sein.
Josef S. ist der Beihilfe [2][zum Mord in mindestens 3.518 FĂ€llen angeklagt,] begangen zwischen Januar 1942 und Februar 1945. Dokumente weisen darauf hin, dass er dabei mehrfach, wie damals durchaus ĂŒblich, in andere Kompanien versetzt wurde und vom SS-Sturmmann zum SS-RottenfĂŒhrer aufstieg.
PrÀsentation eines harmlosen Lebensweges
In der fraglichen Zeit kam es unter anderem zu MassenerschieĂungen von sowjetischen Kriegsgefangenen. Tausende weitere Gefangene fielen einer Fleckfieber-Epidemie zum Opfer, starben aufgrund der lebensfeindlichen Bedingungen oder wurden mit dem Giftgas Zyklon B ermordet.
Der heute 101-jĂ€hrige Angeklagte Josef S., der bis zum Donnerstag Aussagen ĂŒber seinen Lebensweg wĂ€hrend des Zweiten Weltkriegs verweigert hatte, will indes mit all dem nichts zu tun gehabt haben. Er prĂ€sentierte dem in einer Turnhalte in Brandenburg tagenden Landgericht Neuruppin einen gĂ€nzlich harmlosen Lebensweg wĂ€hrend des Zweiten Weltkriegs.
Demnach habe er nach seiner Einwanderung aus Litauen ins Deutsche Reich nach dem Aufenthalt in einem Umsiedlungslager zunĂ€chst bei einer kleinen Firma gearbeitet, die fĂŒr die Wehrmacht tĂ€tig gewesen sei. Danach will S. in zwei verschiedenen Bauernhöfen als Arbeiter tĂ€tig gewesen sein, zuletzt in Pasewalk, bevor er kurz vor der Befreiung zum Fronteinsatz befohlen wurde, dort aber auch nur SchĂŒtzengrĂ€ben ausheben durfte und nicht einmal eine Waffe erhielt.
Etliche Dokumente bestÀtigen SS-TÀtigkeit
Der rĂŒstig wirkende Angeklagte wurde bei seinen in ostpreuĂischem Akzent vorgetragenen AusfĂŒhrungen von seinem Anwalt unterstĂŒtzt, verhedderte sich bei Nachfragen aber regelmĂ€Ăig zwischen seiner angeblichen Zeit als Soldat in der litauischen Armee vor 1941 und seiner Gefangennahme durch die Sowjets 1945.
Freilich liegen dem Gericht etliche Dokument vor, aus denen die Dienstzeit von Josef S. in Sachsenhausen und seine TĂ€tigkeit als SS-Wachmann hervorgeht. Dazu zĂ€hlen etwa Listen von SS-Kompanien [3][in Sachsenhausen], in denen Name und Geburtsdatum von Josef S. genannt sind. Zudem fĂŒhrte Richter Udo Lechtermann die Antwort der Deutschen Rentenversicherung an das Gericht in den Prozess ein, die ebenfalls darauf hinweist, dass S. sich eine âScheinweltâ aufgebaut hat, wie es NebenklĂ€ger-Anwalt Thomas Walter nennt.
Die Antwort der Rentenversicherung beinhaltet nĂ€mlich auch einen von ihm unterschriebenen Lebenslauf aus dem Jahr 1985 in der DDR, aus dem hervorgeht, dass er vom September 1940 bis zum Mai 1945 im âWehr- und Kriegsdienstâ gestanden habe. Zudem finden sich dort schlĂŒssige Angaben ĂŒber seine Schulentlassung und seine ersten Arbeitsschritte im elterlichen Betrieb.
Warum dieser Lebenslauf etwas ganz anderes aussagt als seine ErklĂ€rung vor Gericht, vermochte Josef S. nicht schlĂŒssig zu erklĂ€ren. Richter Lechtermann meinte schlieĂlich zu seiner Aussage: âDas wird mir immer zweifelhafter.â Der ExekutivprĂ€sident des [4][Internationalen Auschwitz-Komitees], Christoph Heubner, kommentierte dies so: âDas ist das Elend der Nachkriegsjustiz: Nichts gehört, nichts gewusst, nicht dabei gewesen.â Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.
2 Dec 2021
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