taz.de -- LGBTQI+-Rechte in Deutschland: Blutspende wird erleichtert

Die sexuelle Orientierung und das Geschlecht sollen im neuen Transfusionsgesetz keine Rolle mehr spielen. Das fordert Gesundheitsminister Lauterbach.

Bild: Jeder soll kĂŒnftig Blut spenden dĂŒrfen – abhĂ€ngig vom persönlichen Risikoverhalten

Berlin taz | Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) [1][will die Diskriminierung von queeren Menschen bei der Blutspende beenden]. Am Dienstag wurde ein Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz bekannt. Der Antrag liegt der taz vor.

In dem Antrag heißt es: „Die sexuelle Orientierung und die GeschlechtsidentitĂ€t dĂŒrfen keine Ausschluss- oder RĂŒckstellungskriterien sein.“ Grundlage soll nun das „jeweilige individuelle Risikoverhalten der spendewilligen Person“ sein, wozu etwa AlkoholabhĂ€ngigkeit, Auslandsaufenthalte in Malariagebieten, TĂ€towierungen zĂ€hlen können.

„Es ist klar diskriminierend, dass Blutspendende nicht ausschließlich nach ihrem konkreten Risikoverhalten beurteilt werden, sondern nach sexueller Orientierung und Geschlecht. Die Änderung des Transfusionsgesetzes ist somit absolut begrĂŒĂŸenswert“, sagt RechtsanwĂ€ltin Lea Beckmann von der Gesellschaft fĂŒr Freiheitsrechte (GFF) der taz.

Das Transfusionsgesetz erlaubt seit 2017 auch queeren MĂ€nnern, Blut zu spenden – allerdings nur, wenn das „sexuelle Risikoverhalten“ zwölf Monate zuvor beendet wurde. Queere MĂ€nner, die Blut spenden wollten, durften mit nur einer Person innerhalb der letzten zwölf Monate Sex gehabt haben. Zuletzt wurde diese Grenze [2][auf vier Monate herabgesetzt]. FĂŒr andere Spender:innen galt diese Grenze nicht.

„Unnötig wie stigmatisierend“

Sven Lehmann (GrĂŒne), Queerbeauftragter der Bundesregierung, begrĂŒĂŸte die geplante Änderung des Transfusionsgesetzes: „Dass bisher trans* Personen ausdrĂŒcklich als eigene ‚Risikogruppe‘ erwĂ€hnt werden, ist so unnötig wie stigmatisierend“, schreibt Lehmann auf Instagram.

Der taz sagte Lehmann: „Die BundesĂ€rztekammer hatte lange genug Zeit, das zu Ă€ndern, jetzt regeln wir als Ampelkoalition das gesetzlich.“ Mit der geplanten GesetzesĂ€nderung wird die BundesĂ€rztekammer dazu verpflichtet, ihre Richtlinien fĂŒr Blutspender:innen innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte berichtet, dass das Inkrafttreten der GesetzesĂ€nderung fĂŒr den 1. April geplant ist.

Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes setzt die Ampelkoalition ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um sowie ein erstes Vorhaben aus dem ressortĂŒbergreifenden [3][Aktionsplan „Queer Leben“], der die Rechte von LGBTIQ+ stĂ€rken soll.

11 Jan 2023

[1] /Blutspende-und-Homosexualitaet/!5908229

[2] /Faktisches-Blutspendeverbot-fuer-Queers/!5783095

[3] /Aktionsplan-fuer-sexuelle-Vielfalt/!5896128

AUTOREN

Nicole Opitz

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