taz.de -- Karlsruher Urteil zur Erasmus-Stiftung: Mit Anlauf gegen die Wand

Der AfD-nahen Erasmus-Stiftung darf nicht einfach so Geld vorenthalten werden. Das Urteil ist auch eine Quittung für die demokratischen Parteien.

Bild: Freude bei Erika Steinbach, der Vorsitzenden der Desiderius-Erasmus Stiftung, nach der Urteilsverkündung

Die Niederlage vor Gericht hat sich der Bundestag selbst zuzuschreiben. Die demokratischen Fraktionen sind mit mehrjährigem Anlauf gegen eine Wand gelaufen. Durch stumpfes Aussitzen haben sie der AfD einen Erfolg beschert, den selbst ihre eigenen Jurist*innen prognostiziert haben. Die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung kann man ohne klare Kriterien und ohne gesetzliche Grundlage, die für alle gelten, [1][nicht von der Stiftungsfinanzierung ausschließen].

Zivilgesellschaftliche Initiativen warnen schon lange davor, dass das bisherige Vorgehen, der Ausschluss per Haushaltsvermerk ohne Gesetzesgrundlage, verfassungswidrig ist, und forderten ein Stiftungsgesetz.

Aber vor allem die großen Stiftungen haben sich gegen ein solches Gesetz gesperrt. Es war wohl zu bequem, den eigenen parteinahen Stiftungen Förderbeträge in Höhe von zuletzt rund 660 Millionen Euro auszuschütten. [2][Kritik an dieser Intransparenz] gibt es indes schon seit mindestens 40 Jahren. Die Grünen hörten aber auf, die Praxis zu kritisieren, seitdem sie selbst davon profitierten.

Dass die demokratischen Fraktionen des Bundestags das Problem wider besseres Wissen nicht angegangen sind, ist nun umso schmerzhafter: Mit ihrer Blockadehaltung und Schnarchnasigkeit haben sie letztlich dafür gesorgt, dass die AfD für ihre Opferhaltung eine Bestätigung vom Verfassungsgericht erhalten hat. Die AfD schlachtet das natürlich genüsslich aus.

Wasserdichtes Gesetz nötig

Zum Glück gibt es allerdings Abstriche. Denn das Urteil ist nur ein Teilerfolg der AfD. Zum einen gibt es nicht sofort Millionen für die Erasmus-Stiftung. Und zum anderen hat das Gericht aufgezeigt, dass es möglich ist, undemokratische Kräfte von der Finanzierung auszuschließen. Allerdings braucht es für einen derart gewichtigen Eingriff ein Parlamentsgesetz, das die verschiedenen Grundrechtsgüter gegeneinander abwägt. Das Verfassungsgericht verweist dazu vage auf die Einhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Umso wichtiger ist es, dass der Bundestag nun ein wasserdichtes Gesetz auf den Weg bringt, das sicherstellt, dass die Demokratie nicht ihre eigenen Feinde finanziert. [3][Die fließenden Übergänge zu rechtsextremen Organisationen in der Erasmus-Stiftung] und menschenfeindliche und rassistische Hetze ihres Personals sind hinreichend belegt, ebenso wie die Radikalisierung der AfD. Wer dafür sorgt, dass neurechte Akteur*innen und rechter Kadernachwuchs staatliche Förderung erhalten, finanziert die Abschaffung der Demokratie und der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde.

22 Feb 2023

[1] /Verfassungsgericht-zu-AfD-naher-Stiftung/!5917810

[2] https://www.deutschlandfunk.de/unter-druck-politische-stiftungen-im-dilemma-100.html

[3] /Urteil-zur-AfD-nahen-Erasmus-Stiftung/!5914045

AUTOREN

Gareth Joswig

TAGS

Schwerpunkt AfD

Desiderius-Erasmus-Stiftung

Finanzen

Bundesverfassungsgericht

GNS

Schwerpunkt AfD in Berlin

Desiderius-Erasmus-Stiftung

Desiderius-Erasmus-Stiftung

Lesestück Recherche und Reportage

Schwerpunkt AfD

ARTIKEL ZUM THEMA

Demo gegen AfD-Parteitag in Offenburg: Verletzte nach Ausschreitungen

Laut Angaben der Polizei sind bei Protesten gegen den AfD-Landesparteitag in Baden-Württemberg 53 Beamte und zwei Demonstrationsteilnehmer verletzt worden.

Parteinahe Stiftungen: Schluss mit der Scheinheiligkeit

Bei den parteinahen Stiftungen sind radikale Kürzungen nötig. So ist auch ein bisschen Geld für die Erasmus-Stiftung der AfD verkraftbar.

Verfassungsgericht zu AfD-naher Stiftung: Stiftungsfinanzierung moniert

Bisher erhält die AfD-nahe Erasmus-Stiftung kein Geld aus dem Bundeshaushalt. Karlsruhe bemängelt nun, dass die Förderkriterien nicht klar geregelt sind.

Politische Stiftung der AfD: Zum Extremismus angestiftet

Die AfD-nahe Desiderius-Stiftung klagt Geld vom Staat ein. Ihre Chefin Erika Steinbach betont die Verfassungstreue ihrer Institution. Wie es dort wirklich zugeht.

Karlsruhe überprüft Klage: AfD hofft auf Stiftungsmillionen

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die AfD-Klage auf Gleichbehandlung. Die Partei fordert Stiftungsgelder aus dem Bundeshaushalt.