taz.de -- Whistleblower-Schutz: Bundesrat verweigert Zustimmung

Die Ampel-Koalition will BeschĂ€ftigte, die MissstĂ€nde aufdecken, vor Repressalien schĂŒtzen. Doch die Union blockiert das Gesetz jetzt im Bundesrat.

Bild: Das BundesratsgebĂ€ude in Berlin: Besserer Schutz fĂŒr Hinweisgebende wird hier zunĂ€chst blockiert

Köln taz | Der Bundesrat blockiert einen besseren [1][Schutz fĂŒr Whistleblower.] Die LĂ€nderkammer verweigerte dem seit Langem geplanten Gesetz an diesem Freitag die Zustimmung. Nun will die Ampel-Koalition das Gesetz ohne die zustimmungspflichtigen Teile neu in den Bundestag einbringen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz, das der Bundestag bereits Mitte Dezember [2][beschlossen hat,] schĂŒtzt BeschĂ€ftigte, die Straftaten und Ă€hnliche MissstĂ€nde melden, vor Entlassung oder anderen Nachteilen. Die Meldung kann bei einer unternehmensinternen Stelle erfolgen oder extern beim Bundesamt fĂŒr Justiz.

Kritik an anonymen Hinweisen

„Das Gesetz belastet kleine und mittlere Betriebe ĂŒbermĂ€ĂŸig“, kritisierte Bayerns Justizminister Georg Eisenrauch (CSU). „Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten sei „mehr Augenmaß“ erforderlich.

Sein Justizminister-Kollege Roman Poseck (CDU) aus dem schwarz-grĂŒn regierten Hessen verweigerte ebenfalls die Zustimmung. Er kritisierte unter anderem, dass auch anonyme Meldungen möglich sind und die Firmen sogar einen anonymen Dialog-Kanal einrichten mĂŒssen. „Das ist zusĂ€tzlicher teurer Aufwand“. Außerdem gebe es bei anonymen Meldungen auch Missbrauchspotenzial: „Nicht jeder [3][Whistleblower] fĂŒhrt Gutes im Schilde“, sagte Poseck im Bundesrat.

Bundes-JustizstaatssekretĂ€r Benjamin Strasser (FDP) verteidigte das Gesetz. Die Möglichkeit anonymer Meldungen reduziere die Hemmschwelle fĂŒr Hinweisgeber. „In der Praxis gibt es das schon lange“, betonte der FDP-Politiker. Er appellierte an die Union, auch die Chancen des Gesetzes fĂŒr die Wirtschaft zu sehen. „Wenn ein Missstand frĂŒhzeitig bekannt wird, kann er abgestellt werden, bevor es zu teurer Haftung und großen ReputationsschĂ€den kommt“.

Doch am Ende verweigerten die von CDU und CSU mitregierten LÀnder geschlossen die Zustimmung. Deshalb kam das Gesetz zunÀchst nicht zustande.

Gesetzentwurf inhaltsgleich neu einbringen

Die Bundesregierung könnte nun den Vermittlungsausschuss anrufen, mĂŒsste sich dort dann aber mit den CDU/CSU-regierten LĂ€ndern einigen und vermutlich erhebliche Abstriche machen.

Deshalb zeichnet sich nun ein anderer Weg ab, den der grĂŒne Rechtspolitiker Till Steffen beschreibt: „In der Ampel haben wir besprochen, dass wir den Gesetzentwurf inhaltsgleich in einer nicht zustimmungspflichtigen Form erneut in den Bundestag einbringen werden, und zwar so schnell wie möglich.“ Der SPD-Rechtspolitiker Sebastian Fiedler bestĂ€tigt die Absprache.

In der Praxis geht es vermutlich nur um einen einzigen Passus, der in ein separates zustimmungspflichtiges Gesetz ausgelagert werden mĂŒsste. Darin wird fĂŒr Landesbeamte, die einen Missstand melden, die Verschwiegenheitspflicht aufgehoben. Alle anderen Regelungen könnte der Bundestag unverĂ€ndert erneut beschließen und brĂ€uchte dann nicht mehr die Zustimmung des Bundesrates. Man fragt sich, warum der federfĂŒhrende Justizminister Marco Buschmann (FDP) diesen Weg [4][nicht gleich gegangen] ist.

Denn Deutschland steht unter Zeitdruck. Die EU-Whistleblower-Richtlinie hĂ€tte schon bis Dezember 2021 umgesetzt sein sollen. Nun werden weitere Wochen und Monate verstreichen. Dass die Ampelkoalition ĂŒber die EU-Vorgaben hinausgehen will, hilft wenig, solange das Gesetz nicht zustande kommt.

10 Feb 2023

[1] /Berliner-Polizei-Beauftragter/!5905743

[2] /Gesetzentwurf-im-Kabinett/!5867415

[3] /Whistleblowerin-Chelsea-Manning/!5895065

[4] /Schutz-von-Whistleblowerinnen/!5831329

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Christian Rath

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