taz.de -- Personalwechsel am Verfassungsgericht: Karlsruher Klimarichterin geht

Aus der Feder von Verfassungsrichterin Gabriele Britz stammt das Staatsziel Klimaschutz. Nun verlÀsst sie das Verfassungsgericht.

Bild: 2010 wurde die parteilose Gießener Rechtsprofessorin Gabriele Britz zur Verfassungsrichterin gewĂ€hlt

Karlsruhe taz | Gabriele Britz, die juristische Mutter des legendĂ€ren Karlsruher Klimabeschlusses von 2021, wird bald das Bundesverfassungsgericht verlassen. Am Freitag wurde im Bundesrat mit Miriam Meßling die Richterin gewĂ€hlt, die sie ersetzt. Doch die ZustĂ€ndigkeit fĂŒr den Klimaschutz wird ein anderer Richter ĂŒbernehmen: Martin Eifert.

Breiter bekannt wurde Britz im FrĂŒhjahr 2021. [1][Damals erklĂ€rte das Bundesverfassungsgericht den Klimaschutz] zum Staatsziel und verlangte grundsĂ€tzlich eine Orientierung der deutschen Klimamaßnahmen am verbleibenden nationalen CO2-Budget.

FederfĂŒhrende Richterin am Ersten Senat des Verfassungsgerichts war Gabriele Britz. Sicher war es kein lang gehegter Plan, als Verfassungsrichterin das Klima zu retten, doch ihre Geschichte lĂ€sst sich in fĂŒnf Etappen relativ stringent so beschreiben.

1. Etappe 2010: Die parteilose Gießener Rechtsprofessorin Gabriele Britz wird auf Vorschlag der SPD zur Verfassungsrichterin gewĂ€hlt. Damals war sie nur einem Fachpublikum bekannt. Sie galt aber als juristische Überfliegerin. Schon mit 32 war sie Rechtsprofessorin, mit 42 die jĂŒngste Frau, die je Verfassungsrichterin wurde. Das Umweltrecht und vor allem das Energieverwaltungsrecht gehörten schon damals zu ihren Forschungsschwerpunkten. Bereits 2004 schrieb Britz ihren ersten Fachaufsatz zu „Klima- und Ressourcenschutzpolitik“. Auch privat interessierte sich Britz fĂŒr einen Umweltpolitiker. Ihr Ehemann, Bastian Bergerhoff, war Kreisvorsitzender der Frankfurter GrĂŒnen und ist heute FinanzbĂŒrgermeister (KĂ€mmerer) der Stadt.

2. Etappe 2017: Erst nach einigen Jahren wird Britz in Karlsruhe auch fĂŒr das Umweltrecht zustĂ€ndig. ZunĂ€chst ist das Familienrecht ihr Schwerpunkt. Der spektakulĂ€rste Beschluss in ihrer ersten Karlsruher Phase ist die EinfĂŒhrung einer dritten Geschlechtsoption fĂŒr intersexuelle Personen. Dagegen liegt das Öffentliche Umweltrecht zunĂ€chst noch beim konservativen Richter Michael Eichberger. Doch als dieser in den Ruhestand geht, greift Britz zu und tauscht das Familien- gegen das Umweltrecht. Erst durch dieses beherzte Manöver wurde Britz zur federfĂŒhrenden Richterin bei den Karlsruher Klimaklagen.

3. Etappe 2021: Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts war eine echte Sensation. Eigentlich rechneten alle Beobachter:innen damit, dass die Klagen unzulĂ€ssig sind. Denn noch betraf der Klimawandel in Deutschland niemand „gegenwĂ€rtig und unmittelbar“ in seinen Grundrechten – was fĂŒr eine zulĂ€ssige Klage eigentlich erforderlich gewesen wĂ€re.

Doch der Senat von Richterin Britz konstruierte mit einem innovativen Manöver trotzdem eine Klagebefugnis: Da in Zukunft massive FreiheitseinschrĂ€nkungen durch den Staat drohen, wenn nicht rechtzeitig umgesteuert wird, seien die Freiheitsgrundrechte jetzt schon „unmittelbar und gegenwĂ€rtig“ gefĂ€hrdet. Dabei wurde der Gesetzgeber verpflichtet, KlimaneutralitĂ€t ebenso anzustreben wie eine Begrenzung der ErderwĂ€rung deutlich unter 2 Grad Celsius. Die direkten Anforderungen an den Gesetzgeber blieben aber relativ zahm. Der Bundestag musste nur zusĂ€tzliche Reduktionsziele ab 2030 benennen, damit sich BĂŒrger:innen und Unternehmen frĂŒhzeitig darauf einstellen können. Dieser Pflicht kam der Bundestag wenige Wochen spĂ€ter nach und ergĂ€nzte das Klimaschutzgesetz. VerschĂ€rfungen vor 2030 forderten das Bundesverfassungsgericht nicht. Der Karlsruher Beschluss war ein Weckruf an die Politik, das Verfassungsgericht wollte aber nicht die volle Verantwortung ĂŒbernehmen.

4. Etappe 2022: Nach dem Paukenschlag des Klimabeschlusses, den weite Teile der Gesellschaft fĂŒr radikaler hielten, als er im Ergebnis war, setzte das Bundesverfassungsgericht nun wieder auf richterliche ZurĂŒckhaltung und erklĂ€rte mehrere Klimaklagen fĂŒr unzulĂ€ssig, einmal sogar ohne jede BegrĂŒndung.

In einem Beschluss von Anfang Januar 2023, als zwei BĂŒrger:innen die sofortige EinfĂŒhrung eines Tempolimits forderten, erlĂ€uterte Karlsruhe den Gestaltungspielraum des Gesetzgebers. Ein Tempolimit sei nicht die einzige infrage kommende Maßnahme zum Klimaschutz, ja es sei nicht einmal zwingend, dass der Verkehrssektor die eingeforderten CO2-Ersparungen erbringen mĂŒsse, wenn sich dies auch in anderen Sektoren realisieren lasse. Diese ZurĂŒckhaltung entspricht der GrundĂŒberzeugung von Britz, dass sich das Bundesverfassunsgericht nur in seltenen AusnahmefĂ€llen in die Gesetzgebung einmischen sollte.

Aber Karlsruhe mahnte auch, dass sich das Gewicht des Klimaschutzes mit zunehmender ErderwÀrmung relativ immer weiter erhöhe. Es wird also spannend sein zu sehen, [2][wie das Gericht in einigen Jahren auf die vermutlich weiterhin zögerliche Politik reagieren wird].

5. Etappe 2023: Diese kĂŒnftigen Auseinandersetzungen werden allerdings ohne Richterin Gabriele Britz stattfinden, deren Amtszeit am 1. 2. 2023 endete und deren Nachfolgerin Miriam Meßling am vorigen Freitag mit einigen Wochen VerspĂ€tung gewĂ€hlt wurde. Sobald der BundesprĂ€sident Zeit findet, Britz die Entlassungsurkunde zu ĂŒberreichen, ist sie nicht mehr im Dienst.

Immerhin sorgte Britz noch dafĂŒr, dass in Karlsruhe ihre Linie tendenziell weiterverfolgt wird. In einer neuen Rochade der ZustĂ€ndigkeiten wird am Ersten Senat nĂ€mlich nicht ihre von der SPD nominierte persönliche Nachfolgerin Miriam Meßling, zuletzt VizeprĂ€sidentin des Bundessozialgerichts, fĂŒr das Umweltrecht zustĂ€ndig sein, sondern der von den GrĂŒnen vorgeschlagene parteilose Berliner Rechtsprofessor Martin Eifert. Britz kennt Eifert schon lange. Beide waren einst zeitgleich Professor:innen an der Uni Gießen und hatten damals sogar ein gemeinsames Buch ĂŒber Energieeffizienz herausgegeben. Nicht zuletzt von Martin Eifert wird es also in den kommenden Jahren abhĂ€ngen, wie sich das Bundesverfassungsgericht positioniert, wenn die UmweltverbĂ€nde immer wieder austesten, ob Karlsruhe beim Klimaschutz nun wirklich Druck machen will.

3 Apr 2023

[1] /Anwalt-ueber-erfolgreiche-Klimaklagen/!5765073

[2] /Artenvielfalt-in-Gefahr/!5916498

AUTOREN

Christian Rath

TAGS

Schwerpunkt Klimawandel

Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe

Klage

Schwerpunkt Klimawandel

Verbrenner

Schwerpunkt Klimawandel

ARTIKEL ZUM THEMA

Klimaschutz als Menschenrecht: Klimaseniorinnen klagen

Erstmals verhandelte der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Geklagt hatte ein Verein in der Schweiz.

Klimaschutz-Klagen gegen Konzerne: Gerichte verweisen auf Gesetzgeber

UmweltverbĂ€nde versuchen, Konzerne per Gerichtsurteil zum Senken ihrer CO₂-Emissionen zu bringen. Bislang ist das in Deutschland erfolglos.

Greenpeace-Klage gescheitert: Auch Bio-Bauer verliert gegen VW

Landwirt Ulf Allhoff-Cramer verlangte von Volkswagen ein schnelles Aus fĂŒr Verbrenner-Autos. Doch das Landgericht Detmold wies die Klage ab.