taz.de -- EU-Urteil zu illegaler Abschiebung: Frontex muss nicht zahlen

Das EuropÀische Gericht lehnt die Klage einer syrischen Familie ab. Sie war unter Frontex-Beteiligung illegal aus Griechenland abgeschoben worden.

Bild: In Mytilini auf Lesbos: Sicherheitsleute bewachen eine Massenabschiebung

Freiburg taz | Die EU-Grenzschutzagentur Frontex haftet nicht fĂŒr SchĂ€den wegen einer rechtswidrigen Abschiebung aus Griechenland – obwohl Frontex-Beamte beteiligt waren. Dies entschied das EuropĂ€ische Gericht (EuG) am Mittwoch in Luxemburg und lehnte die Klage einer syrischen FlĂŒchtlingsfamilie ab.

Die syrischen Eltern mit ihren vier Kindern waren im Oktober 2016 in einem grĂ¶ĂŸeren Boot gemeinsam mit rund 100 anderen FlĂŒchtlingen auf der griechischen Insel Milos angekommen. Sie wurden dann zu einem griechischen FlĂŒchtlingszentrum auf die Insel Leros verlegt, wo sie um Asyl baten. Eine Woche spĂ€ter wurde der Familie gesagt, sie werde jetzt gemeinsam mit anderen FlĂŒchtlingen nach Athen geflogen.

Doch schon an Bord des Flugzeugs war die AtmosphĂ€re gespenstisch. Neben jedem FlĂŒchtling saß ein Polizist, die Luken waren verdunkelt, niemand durfte sprechen. Das Flugzeug landete dann in der TĂŒrkei. Trotz ihres Asylantrags, der sicher Erfolg gehabt hĂ€tte, war die syrische Familie abgeschoben worden. Ein in dieser Form selbst fĂŒr griechische VerhĂ€ltnisse außergewöhnlicher Vorgang.

Da auch Frontex-Polizisten an Bord des Flugzeugs waren, klagte die Familie mithilfe einer niederlĂ€ndischen Anwaltskanzlei gegen Frontex auf Schadenersatz. Sie verlangte 96.000 Euro materiellen Schadenersatz, weil sie von der TĂŒrkei aus zu Verwandten [1][nach Erbil in den Nordirak] weiterfliehen musste und nun dort ihren Unterhalt finanzieren muss.

FĂŒr die Abschiebung sei allein Griechenland zustĂ€ndig

Außerdem sollte Frontex 40.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, um die Angst (insbesondere der Kinder) bei der Abschiebung und bei der gefĂ€hrlichen Flucht in den Irak zu kompensieren. Die illegale Abschiebung wĂ€re nicht erfolgt, wenn Frontex seine Pflicht zur Wahrung der Menschenrechte erfĂŒllt hĂ€tte, so die Familie.

Das EuropĂ€ische Gericht, das unter anderem fĂŒr Klagen gegen EU-Agenturen wie Frontex zustĂ€ndig ist, erklĂ€rte die Klage der Familie nun fĂŒr unbegrĂŒndet. FĂŒr die Entscheidung ĂŒber die Abschiebung seien ganz allein die griechischen Behörden zustĂ€ndig gewesen, so die Richter:innen. Die Aufgabe von Frontex beschrĂ€nke sich darauf, solche Abschiebungen zu unterstĂŒtzen.

Außerdem, so das EuG weiter, seien die Kosten der Folgeflucht in den Irak nicht Frontex anzulasten. Die Familie habe Angst vor einer [2][Abschiebung aus der TĂŒrkei nach Syrien] gehabt, weil sie sich in der TĂŒrkei nicht beim zugewiesenen FlĂŒchtlingszentrum gemeldet, sondern eigenmĂ€chtig ein Haus gemietet hatte. Die niederlĂ€ndischen AnwĂ€lte wollen nun mit den KlĂ€gern beraten, ob sie Berufung beim EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH), ebenfalls in Luxemburg, einlegen.

Griechenland musste 75.000 Euro zahlen

In einem anderen Rechtsstreit hatte die syrische Familie bereits Erfolg. Eine Klage gegen Griechenland vor dem EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte (EGMR) in Straßburg endete mit einer gĂŒtlichen Einigung. Griechenland rĂ€umte seinen Fehler bei der Abschiebung ein und zahlte der Familie insgesamt 75.000 Euro. Mit dem Geld hat sie in Erbil eine Pizzeria aufgebaut und lebt auch heute noch dort.

Der Prozess gegen Frontex dient vor allem der grundsĂ€tzlichen KlĂ€rung, wann [3][die EU-Grenzschutzagentur fĂŒr RechtsbrĂŒche bei Abschiebungen und Pushbacks mitverantwortlich ist]. „Wir mĂŒssen einen langen Atem haben“, sagt Karl Kopp von Pro Asyl, das an den Klagen mitgewirkt hat. Derzeit werden schon weitere Klagen gegen Frontex in anderen Konstellationen vorbereitet. „Wenn EU-Staaten und Frontex zusammenarbeiten, kann es nicht sein, dass die Frontex-Agentur immer als die große Unschuldige gilt.“

6 Sep 2023

[1] /Syrische-Fluechtlinge-im-Nordirak/!5060370

[2] /Tuerkei-und-Europas-Fluechtlingspolitik/!5957143

[3] /Die-Rolle-von-Frontex-im-Grenzregime/!5900343

AUTOREN

Christian Rath

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