taz.de -- Karlsruher Urteil zu Klimafonds: 60-Milliarden-Trick einkassiert

Die Corona-Kredite im Klimafonds waren schlecht begründet, sagt das Bundesverfassungsgericht. Es sagt auch: Kredite sind trotz Schuldenbremse möglich.

Bild: Haben der Bundespolitik die Klima-Finanzen geordnet: Das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch

Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht hat auf Klage von 197 CDU/CSU-Abgeordneten den [1][60-Milliarden-Euro-Trick der Ampelkoalition zur Umgehung der Schuldenbremse für nichtig] erklärt. Die Karlsruher Richter:innen sind aber großzügig bei der Möglichkeit, den Schaden zu reparieren. Wohl deshalb erging das Urteil einstimmig.

Die Ampel-Abgeordneten beschlossen im Februar 2022, dass 60 Milliarden Euro Kreditermächtigungen, die für die akute Coronapolitik nicht gebraucht wurden, in den Klimafonds – der heute Klima- und Transformationsfonds heißt – verschoben werden. Die gewaltige Summe wurde bei der Berechnung der Staatsschulden im Jahre 2021 verbucht, als die Schuldenbremse wegen der Pandemie eh überschritten werden durfte. Das Geld sollte jedoch erst in den Folgejahren ausgegeben werden. Dieser Trick sollte ermöglichen, dass Finanzminister Christian Lindner (FDP) 2023 und 2024 wieder die Einhaltung der Schuldenbremse verkünden kann. Geregelt wurde all dies im zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2021.

Die Bundesregierung berief sich bei diesem Manöver auf eine Ausnahmeklausel im Grundgesetz. Demanch darf die Schuldenbremse im Falle einer Naturkatastophe oder einer außergewöhnlichen Notlage umgangen werden. Die klagenden Unionsabgeordneten bestritten zwar nicht, dass die Corona-Epidemie eine solche Notlage war. Klimapolitik müsse jedoch aus dem normalen Haushalt finanziert werden, denn die Klimakrise sei keine überraschende Notlage. Die Ampelkoalition verwies dagegen auf die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise. Hier dürfe der Bundestag mit Konjunkturprogrammen gegensteuern. Dass die Investitionen gleichzeitig dem Klimaschutz dienten, ändere nichts am Bezug zur Coronakrise, so die Bundesregierung.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärte den Nachtragshaushalt nun aus drei Gründen für verfassungswidrig. Erstens habe der Bundestag zu schlecht begründet, wie die Klimaschutz-Investitionen gegen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie helfen. Zweitens durfte im Jahr 2022 kein Nachtragshaushalt für 2021 mehr beschlossen werden. Der dritte Punkt ist aber der entscheidende: Ausgaben müssen in dem Haushaltsjahr verbucht werden, in dem sie anfallen. Das gelte auch für ein „Sondervermögen“ wie den Klimafonds, so das Gericht. Es ist also nicht möglich, in Jahren, in denen die Schuldenbremse ausgesetzt ist, Kreditermächtigungen zu verbuchen, das Geld aber erst in späteren Jahren, wenn die Schuldenbremse wieder gilt, auszugeben.

Von Beginn an nichtig

Aus diesen Gründen war der zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 von Beginn an nichtig. Es gibt keine Übergangsfrist. Die Bundespolitik hat nun laut Bundesverfassungsgericht viele Möglichkeiten. Sie kann entweder die Aufgaben des Klimafonds reduzieren – oder sie kann ihm neues Kapital zuführen. Dieses neue Kapital kann entweder im normalen Haushalt gekürzt werden, etwa bei Sozialleistungen oder der Hilfe für die Ukraine. Es können aber auch Steuern erhöht werden, oder der Bundestag beschließt neue Schulden. Die Aufnahme neuer Schulden ist dabei nicht das letzte Mittel, sondern eine gleichrangige Option, stellte das Gericht klar.

Für die neuen Schulden kann sich der Bundestag im Prinzip wieder auf die Ausnahmeklausel berufen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil entschieden, dass mit Zusatzkrediten auch die Ankurbelung der Wirtschaft nach einer Notlage finanziert werden kann. Der Bundestag muss die Investitionsprogramme nur besser begründen und in denjenigen Jahren verbuchen, in denen die Ausgaben anfallen.

Begründen müsste der Bundestag also, dass [2][die wirtschaftlichen Folge von Corona], aber auch des Ukrainekriegs, bis heute fortbestehen und schwerer wiegen als Konjunkturschwankungen. Das dürfte bei einem Investititionsausfall von – laut Bundesregierung – 53 Milliarden Euro allein durch die Pandemie nicht schwerfallen. Der Bundestag hat hier laut Urteil zwar eine Darlegungslast, aber auch einen Beurteilungsspielraum. Das Gericht will das Parlament auch nur eingeschränkt kontrollieren.

15 Nov 2023

[1] /Grundsatzurteil-zu-Haushalt/!5969801

[2] /Deutschland-in-der-Wirtschaftskrise/!5949696

AUTOREN

Christian Rath

TAGS

Ampel-Koalition

Christian Lindner

Robert Habeck

Schwerpunkt Klimawandel

Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe

Olaf Scholz

Haushalt

Legasthenie

Schwerpunkt AfD

Energiewende

Schwerpunkt Klimawandel

Vorratsdatenspeicherung

Suizidhilfe

ARTIKEL ZUM THEMA

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Legastheniker-Vermerke zulässig

Drei ehemalige bayerische Schüler klagten gegen einen Legasthenie-Vermerk in ihrem Abiturzeugnis. Erfolg hatten sie aber nur für sich selbst.

Streitgespräch über ein Verbot der AfD: „Wir brauchen eine Atempause“

Die AfD wird immer radikaler. Hilft jetzt nur noch ein Verbot? Marco Wanderwitz von der CDU und Sebastian Fiedler von der SPD streiten darüber.

Nach Karlsruher Urteil zum Bundesetat: Milliardenlücke im Klimafonds

Die Ökonomin Claudia Kemfert schlägt vor, den Klimanotstand auszurufen. Dann könnte die Regierung das 60-Milliarden-Loch im Klimafonds schließen.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Kein Geld für Klima statt Corona

Die Klage der Unionsfraktion war erfolgreich – und zwingt die Ampel zu einer Ausgabensperre. Karlsruhe beanstandet die Klimarücklage von Ende 2021.

Anlasslose Datenspeicherung: Klagen ist überflüssig

Grüne Abgeordnete hatten in Karlsruhe gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt. Nun ziehen sie die Beschwerde zurück, noch ein Urteil sei unnötig.

Gericht verhandelt über Zugang: Ein Medikament zum Sterben

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über den Zugang zu Natrium-Pentobarbital. Zwei Sterbewillige wollen das tödliche Medikament auf Vorrat kaufen.