taz.de -- Strafabsenkung bei Kinderpornografie: Damit es nicht die Falschen trifft

Justizminister Buschmann will Mindeststrafen fĂŒr Kinderpornografie-Delikte absenken. Das soll Verfolgung von Unbedarften vermeiden.

Bild: Eine LKA-Mitarbeiterin bei ihrem alltÀglichen Kampf gegen kinderpornografische Bilder im Netz

Freiburg taz | Justizminister Marco Buschmann (FDP) will die [1][Mindeststafe fĂŒr Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie absenken.] So sollen unschuldige Eltern und unbedarfte Jugendliche vor unnötiger Strafverfolgung bewahrt werden. Buschmann will damit einen Fehler seiner AmtsvorgĂ€ngerin Christine Lambrecht (SPD) korrigieren. Dazu hatten ihn die Justizminister:innen aller BundeslĂ€nder schon mehrfach aufgefordert.

Erst im Sommer 2021 war die Mindeststrafe fĂŒr den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie auf Betreiben Lambrechts auf ein Jahr hochgesetzt worden. Damit gelten diese Straftaten als Verbrechen und nicht mehr als Vergehen. Als Folge ist auch bei geringer Schuld keine Einstellung gegen Geldauflage mehr möglich. Außerdem muss in jedem Fall eine mĂŒndliche Verhandlung durchgefĂŒhrt werden, ein schriftlicher Strafbefehl ist nicht mehr möglich.

Juristische FachverbĂ€nde wie der Deutsche Richterbund [2][hatten die damalige große Koalition schon vorher gewarnt] und sahen sich schnell durch die Praxis bestĂ€tigt. Die neue UnflexibilitĂ€t belastete oft die Falschen. Als Verbrecher gelten jetzt auch Eltern, die im Elternchat ein kinderpornografisches Bild posten, das sie auf dem Smartphone ihres Kindes gefunden haben, um andere Eltern zu warnen. FrĂŒher wĂ€re so etwas eingestellt worden, heute ist dies nicht mehr möglich. Immerhin: es droht nicht sofort GefĂ€ngnis, denn Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können zur BewĂ€hrung ausgesetzt werden.

Auch Lehrer:innen, die ein Smartphone konfiszieren, weil sie darauf Missbrauchsdarstellungen entdeckt haben, gelten als Verbrecher:innen, wenn sie das Telefon nicht sofort, sondern erst bei Gelegenheit zur Polizei bringen. Auch hier ist seit Lambrechts Reform keine Einstellung des Verfahrens mehr möglich.

Viele TĂ€ter:innen unter 18 Jahre

Was auch nicht berĂŒcksichtigt wurde: 54 Prozent der TĂ€ter:innen von Kinderpornografie-Delikten sind jĂŒnger als 18 Jahre, sind also selbst noch Jugendliche. Grund dafĂŒr ist vor allem die Unbedarftheit vieler Jugendlicher, die mit Kinderpornografie zwar nichts anfangen können, aber solche Bilder und Filmchen an andere Jugendliche weiterleiten, um zu provozieren oder weil sie so etwas „witzig“ finden.

Bei Jugendlichen gelten zwar nicht die gleichen Strafrahmen wie im Erwachsenen-Recht, aber die [3][Einstufung der Kinderpornografie-Delikte als Verbrechen erschwert auch bei Jugendlichen die Einstellung des Verfahrens]. Deshalb unterstĂŒtzt auch die Deutsche Vereinigung fĂŒr Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) Buschmanns Vorhaben.

In Buschmanns Gesetzentwurf, der der taz vorliegt, ist nun vorgesehen, die Mindeststrafe fĂŒr Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie wieder auf den alten Wert von drei respektive sechs Monaten abzusenken. Dann sind in geeigneten FĂ€llen auch wieder Verfahrenseinstellungen möglich. Um das Rad nicht ganz zurĂŒckzudrehen, sollen die Höchststrafen bei fĂŒnf beziehnungsweise zehn Jahren bleiben.

Justizminister Buschmann ist natĂŒrlich bewusst, dass er sich mit einer derartigen Initiative angreifbar macht fĂŒr Hetze aller Art. Er hat daher lange gezögert, bis er dem Wunsch der LĂ€nderminister:innen und der Praktiker:innen bei Polizei und Justiz nachkam. Inzwischen scheint ihm aber auch die CDU/CSU versprochen zu haben, das Vorhaben zu unterstĂŒtzen und auf billige Polemik zu verzichten. Wann der Gesetzentwurf ins Kabinett geht und wann er im Bundestag schließlich beschlossen wird, ist noch nicht abzusehen.

10 Nov 2023

[1] /Gesetze-gegen-Kinderpornografie/!5924972

[2] /Gesetz-gegen-Missbrauchsdarstellungen/!5926996

[3] /Justizministerkonferenz-zu-Missbrauch/!5894484

AUTOREN

Christian Rath

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