taz.de -- Terrorlistung von Irans Revolutionsgarde: Hinters Rechtsgutachten geduckt
Irans Revolutionsgarde könne nicht auf die EU-Terrorliste, sagt das AuĂenministerium und verweist auf eine Verschlusssache. Der taz liegt sie vor: So steht es da nicht.
Berlin taz | Bei der AuĂenpolitik gegenĂŒber Iran könnte die Fallhöhe fĂŒr Annalena Baerbock nicht gröĂer sein. Als im September 2022 nach dem Tod von Jina Mahsa Amini die Proteste im Iran aufflammten, wirkte das wie ein PrĂ€zedenzfall fĂŒr die neue â[1][feministische AuĂenpolitik]â der grĂŒnen Ministerin: eine Revolte, begonnen von Frauen, die nicht lĂ€nger die patriarchale UnterdrĂŒckung eines autoritĂ€ren Regimes ertragen wollten.
Entsprechend groĂ waren und sind die Erwartungen auch von Opposition und iranischen Aktivist*innen. Sie fordern unter anderem, die Islamische Revolutionsgarde des Iran (IRGC) in die Terrorliste der EU aufzunehmen. Baerbock ĂŒbernahm die Idee: âDie Revolutionsgarde als Terrororganisation zu listen ist politisch wichtig & sinnvollâ, [2][schrieb sie am 9. Januar auf Twitter (heute X).] Auch das EU-Parlament forderte die Staaten [3][im Januar und noch einmal im Juni dazu auf].
Gelistet wurden die IRGC bis heute nicht. Die rechtlichen Voraussetzungen lĂ€gen dafĂŒr gegenwĂ€rtig nicht vor, sagt das AuĂenministerium regelmĂ€Ăig und verweist auf ein Gutachten des Juristischen Dienstes des EuropĂ€ischen Rats vom Februar dieses Jahres.
Der taz liegt das nichtöffentliches Gutachten vor
Ăffentlich ĂŒberprĂŒfen lieĂ sich das bislang nicht, das Gutachten ist Verschlusssache. Der taz liegt das Papier nun vor: Daraus lĂ€sst sich nicht schlieĂen, dass die Listung derzeit rechtlich grundsĂ€tzlich nicht möglich sei. Drei Völkerrechtler, die die taz um eine Bewertung bat, kommen zum gleichen Ergebnis: So, wie das AuswĂ€rtige Amt auf das Gutachten verweist, ist die Argumentation nicht gedeckt.
Die Diskrepanz zwischen dem Inhalt des nichtöffentlichen Gutachtens, den Aussagen des AuswÀrtigen Amtes und der Bedeutung, die dem Papier in der politischen Kommunikation zugemessen wird, ist eklatant. Baerbock macht sich damit angreifbar. Warum? Klar ist: Im und um das AuswÀrtige Amt gibt es zahlreiche Stimmen, die eine Terrorlistung der Revolutionsgarde ablehnen.
Im MĂ€rz erklĂ€rte AuĂenministerin Baerbock, feministische AuĂenpolitik bedeute nicht, dass man sich das Recht zurechtbiege. Sie habe daher den Juristischen Dienst des EuropĂ€ischen Rates um eine EinschĂ€tzung gebeten, ob eine Listung der Revolutionsgarde unter dem europĂ€ischen Anti-Terror-Sanktionsregime aktuell möglich sei. âDie Antwort lautete: Neinâ, [4][sagte Baerbock damals in einem Interview mit der Welt.]
Vor allem der [5][CDU-AuĂenpolitiker Norbert Röttgen hakte seitdem immer wieder nach], und immer wieder blieb die Bundesregierung bei ihrer Sprachregelung. So hieĂ es etwa Anfang Dezember vom AuswĂ€rtigen Amt erneut: âDer Juristische Dienst des Rates hat in seiner schriftlichen Stellungnahme im Februar 2023 festgestellt, dass fĂŒr eine Listung einschlĂ€gige Ermittlungen oder Urteile gegen die Iranischen Revolutionsgarden aus einem Mitgliedstaat der EuropĂ€ischen Union nicht vorliegen und dass bestehende Urteile aus den USA nicht herangezogen werden können.â
Vorgelegt wurde die Ausarbeitung am 15. Februar dieses Jahres. Der Juristische Dienst des EuropĂ€ischen Rates, der Council Legal Service, erstellt solche Gutachten fĂŒr den Rat und seine AusschĂŒsse, â[6][um sicherzustellen, dass Rechtsakte rechtmĂ€Ăig und gut formuliert sindâ]. Jede einzelne der zwölf Seiten ist mit den Worten âRestreint UE / EU restrictedâ ĂŒberschrieben, was in Deutschland einer Verschlusssache auf der Stufe âVS â Nur fĂŒr den Dienstgebrauchâ entspricht.
In den Schlussfolgerungen heiĂt es darin unter anderem: Eine erste Aufnahme in die Liste erfordere das Vorliegen einer nationalen Entscheidung einer zustĂ€ndigen Behörde. Und: Dieser Beschluss mĂŒsse âdie Einleitung von Ermittlungen oder die Strafverfolgung wegen einer terroristischen Handlung, des Versuchs der Begehung einer solchen Handlung, der Teilnahme an einer solchen Handlung oder der Beihilfe zu einer solchen Handlung auf der Grundlage schwerwiegender und glaubwĂŒrdiger Beweise oder Anhaltspunkte oder die Verurteilung wegen solcher Taten betreffenâ.
Weiter stellt der Juristische Dienst fest, dass als Grundlage fĂŒr eine Listung auch Entscheidungen von LĂ€ndern auĂerhalb der EU herangezogen werden könnten. âStĂŒtzt sich der Rat auf eine Entscheidung eines Drittstaats, so muss er sich vergewissern, dass diese Entscheidung unter Wahrung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf effektiven Rechtsschutz getroffen wurdeâ, heiĂt es in dem Gutachten.
In diesem Punkt widerspricht das Gutachten unter anderem dem EU-AuĂenbeauftragten Josep Borrell. Dieser befĂŒrwortet weitere Verhandlungen mit Iran [7][und hatte im Januar erklĂ€rt, fĂŒr die Terrorlistung sei ein nationales Gerichtsurteil innerhalb der EU nötig].
Weiterhin befasst sich das Gutachten mit Bundesgerichtsurteilen aus den USA von 2020 und 2018. Darin geht es um den Terrorangriff auf die Khobar Towers in Saudi-Arabien im Jahr 1996, den demnach die IRGC verantwortet. Der Fall liege laut Gutachten allerdings zu lange zurĂŒck.
Ăber weitere konkrete Entscheidungen, FĂ€lle oder Urteile in anderen Staaten gibt es in dem Gutachten keine AusfĂŒhrungen. Dabei sind zahlreiche weitere FĂ€lle in der Diskussion. [8][2021 beispielsweise urteilte das Oberste Gericht von Ontario in Kanada, dass der Abschuss von Flug 752 durch die iranischen Revolutionsgarden âein vorsĂ€tzlicher terroristischer Aktâ gewesen sei]. Die Bundesregierung verwies dazu im November lediglich darauf, dass auch die kanadische Regierung die iranischen Revolutionsgarden bislang nicht gemÀà dem âAnti-Terrorism Actâ gelistet habe.
Auch im Zusammenhang mit [9][AnschlĂ€gen und versuchten AnschlĂ€gen auf jĂŒdische Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen im November 2022] vermuten die Ermittler*innen, dass die Quds Force der Revolutionsgarde involviert ist.
Matthew Levitt, frĂŒherer Analyst fĂŒr TerrorismusbekĂ€mpfung beim FBI, [10][veröffentlichte im Februar eine Ausarbeitung unter dem Titel: âDie EU kann und sollte die IRGC als terroristische Vereinigung bezeichnen.â] Er zĂ€hlt in Europa allein in den vergangenen fĂŒnf Jahren 33 AnschlĂ€ge, die Iran verĂŒbt habe, in vielen FĂ€llen mit Verbindung zur Revolutionsgarde.
Die taz bat drei Juristen, die Aussagen des Gutachtens zu bewerten. [11][Christian Marxsen, Professor fĂŒr Ăffentliches Recht und Völkerrecht an der Humboldt-UniversitĂ€t zu Berlin], erklĂ€rte dazu: âIn dem Gutachten werden die rechtlichen Voraussetzungen fĂŒr eine Listung als Terrororganisation erörtert. Mit Blick auf die Revolutionsgarden wird erklĂ€rt, dass zwei US-amerikanische Gerichtsentscheidungen keine hinreichende Grundlage fĂŒr eine Listung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation sind. Allerdings findet sich in dem Gutachten keine Aussage dazu, ob es anderweitige AnknĂŒpfungspunkte â zum Beispiel weitere Gerichts- oder Verwaltungsentscheidungen aus anderen Staaten â fĂŒr eine solche Listung gibt.â
[12][Professor Matthias Herdegen, an der UniversitĂ€t Bonn unter anderem Direktor des Instituts fĂŒr Völkerrecht sowie Direktor am Center for International Security and Governance], sagt: âDie Positionen des Juristischen Dienstes liefern keine ĂŒberzeugende BegrĂŒndung gegen die Terrorlistung. Es entsteht der Eindruck, dass sich die Bundesregierung hinter einer schwachen juristischen Argumentation verschanzt.â
Aus Sicht Herdegens erscheint zudem der Umgang mit lĂ€nger zurĂŒckliegenden Entscheidungen von Strafgerichtsbehörden und Gerichten in BrĂŒssel âwenig ĂŒberzeugendâ: âEine einmal belegte Verstrickung in den internationalen Terrorismus begrĂŒndet zumindest die Vermutung, dass diese weiterhin zur Agenda einer Organisation gehört, solange diese Vermutung nicht widerlegt ist.â
Abgesehen von der Auslegung des juristischen Standpunkts hindere aus Sicht des Völkerrechtlers niemand die Bundesregierung daran, auf eine neue rechtliche Grundlage fĂŒr eine Terrorlistung im Rahmen der Gemeinsamen AuĂen- und Sicherheitspolitik der EU zu dringen.
[13][Lukas MĂ€rtin, Rechtswissenschaftler am Max-Planck-Institut fĂŒr auslĂ€ndisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg], erklĂ€rte zu dem Gutachten: âDass die Voraussetzungen fĂŒr eine Aufnahme der Revolutionsgarden gegenwĂ€rtig rechtlich nicht vorlĂ€gen, geht aus der Stellungnahme des Juristischen Dienst vom 15. Februar 2023 nicht hervor.â MĂ€rtin hat [14][zur Frage der Listung der IRGC und der angeblichen rechtliche HĂŒrden im Oktober eine Ausarbeitung veröffentlicht.] SelbstverstĂ€ndlich bedĂŒrfe es einer rechtlich soliden Grundlage fĂŒr die Listung. âDas ist nicht trivial. Allerdings sehen wir in Deutschland eine Tendenz, politische Debatten stark zu verrechtlichen. In der politischen Kommunikation beruft man sich in verkĂŒrzender oder sogar inkorrekter Weise auf das Recht, um die politische Entscheidung zu vermeiden.â
AuswÀrtiges Amt steht offiziell weiter hinter der Listung
Offiziell ist die Haltung der Bundesregierung unverĂ€ndert, hört man auf Nachfrage aus dem AuswĂ€rtigen Amt. Eine Listung sei politisch wĂŒnschenswert, die rechtliche Basis hierfĂŒr mĂŒsse jedoch gesichert sein. GesprĂ€che dazu fĂ€nden weiterhin statt. In einer jĂŒngsten Antwort der Bundesregierung vom 13. Dezember heiĂt es zu dem Thema nach einer weiteren Anfrage von Norbert Röttgen, dass in keinem der Mitgliedstaaten der EU einschlĂ€gige BeschlĂŒsse vorlĂ€gen und dies erst der Anlass der juristischen PrĂŒfung gewesen sei.
Hört man sich noch weiter um, so wird klar, dass im AuswĂ€rtigen Amt wie bei beratenden Expert*innen durchaus politische Vorbehalte gegen eine Terrorlistung bestehen. Die Revolutionsgarde wurde nach der Islamischen Revolution 1979 als Gegengewicht zur regulĂ€ren Armee gegrĂŒndet. Sie ist mittlerweile stark in die iranische Wirtschaft verstrickt. [15][Expert*innen gehen davon aus, dass sie mit jedem zweiten Unternehmen im Iran verbunden ist].
Einige Diplomat*innen befĂŒrchten, dass mit einer Listung der diplomatische Spielraum schwinde. Die AtomgesprĂ€che wĂ€ren endgĂŒltig beendet, VerhandlungskanĂ€le verschlossen. Botschaftsmitarbeiter*innen wĂ€ren in Gefahr, ebenso einige deutsche StaatsbĂŒrger*innen, die derzeit noch in Iran in Haft sitzen, darunter der Unternehmer Jamshid Sharmahd.
Ein weiterer Einwand betrifft die Wirksamkeit einer solchen Listung. FĂŒr die Revolutionsgarden bestehen seit 2010 bereits [16][EU-Sanktionen im Bezug auf die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen]. Aus dem AuswĂ€rtigen Amt hört man, dass hier der Handlungsrahmen ĂŒber das Anti-Terror-Sanktionsregime sogar hinausgehe.
Auch gebe es seit Beginn der Proteste mittlerweile 181 EU-SanktionseintrĂ€ge wegen Menschenrechtsverletzungen in Iran, eine Vielzahl betreffe EntscheidungstrĂ€ger und Unterorganisationen der Revolutionsgarden. Ein Terrorlistung habe darĂŒber hinaus kaum eine reale Auswirkung, der politische Preis dagegen sei hoch, da darĂŒber auch in der EU keine Einigkeit herrsche. Deutschland mĂŒsse dafĂŒr beispielsweise Ungarn teuer politische ZugestĂ€ndnisse machen.
Widerspruch von Expertin und Kritik aus der Opposition
Rebecca Schönenbach, Terrorexpertin bei der [17][NGO âVeto! FĂŒr den Rechtsstaatâ], widerspricht der Annahme, eine Listung der Revolutionsgarden als Terrororganisation hĂ€tte nur einen geringen Effekt. Aus ihrer Sicht wĂŒrde dies nicht nur wie bisher die finanzielle UnterstĂŒtzung der Organisation unter Strafe stellen und Einreise- sowie finanzielle BeschrĂ€nkungen fĂŒr die Vertreter der Organisation bedeuten, sondern weit darĂŒber hinausgehen. âVor allem wird damit jede UnterstĂŒtzung der Revolutionsgarden strafbar, bis hin zum Zeigen ihres Emblemsâ.
Schönenbach verweist beispielsweise auf die Glorifizierung von Revolutionsgardisten wie Qasim Soleimani, den langjĂ€hrigen Befehlhaber der Quds-Einheit. [18][Als Soleimani 2020 von einer US-Drohne getötet wurde,] hĂ€tten etliche schiitische Moscheen Trauerfeiern abgehalten. âSolche und auch andere Formen der Weitergabe von islamistischem Gedankengut der IRGC könnten unterbunden werden, was endlich die bisher unterschĂ€tzte Radikalisierungsarbeit der Regimevertreter in Deutschland einschrĂ€nken wĂŒrdeâ, sagte Schönenbach der taz.
CDU-Politiker Röttgen sieht ebenfalls weitreichende juristischen Folgen durch eine Listung. Es gehe ihm aber vor allem auch um das politische Signal, als Entscheidung gegen das Mullah-Regime. âDie AuĂenministerin und das AuswĂ€rtige Amt tĂ€uschen seit bald einem Jahr die Ăffentlichkeit und sagen im Bundestag bewusst die Unwahrheit, was den Inhalt des Gutachtens angehtâ, sagte Röttgen der taz. âWas fehlt, ist der politische Wille und die Bereitschaft der AuĂenministerin, fĂŒr eine Terrorlistung innerhalb der EU zu kĂ€mpfen.â
Die Menschenrechtsaktivistin Daniela Sepehri ist von der Bundesregierung enttĂ€uscht. Sie beklagt die weitreichende Intransparenz. âWir haben seit einem Jahr unĂŒberhörbar die Forderung nach Listung der Revolutionsgarde gestellt. Ich möchte wissen, woran ich binâ, so Sepehri. âWir mĂŒssen die IRGC so behandeln wie die Hamas und Hisbollah.â
Sie haben Hinweise fĂŒr das Investigativ-Team der taz? So kommen Sie mit uns in Kontakt: [19][taz.de/investigativ]
18 Dec 2023
LINKS
[1] /NGO-Aktivistin-ueber-Gewalt-gegen-Frauen/!5972488
[2] https://twitter.com/ABaerbock/status/1612526062751338496
[3] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0279_DE.pdf
[4] https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/interview-baerbock-welt/2588732
[5] /Kritik-an-Baerbocks-Iran-Politik/!5915616
[6] https://www.consilium.europa.eu/en/general-secretariat/
[8] https://globalnews.ca/news/7880194/iran-downing-flight-752-terrorism-ontario-court/#
[9] /Anschlaege-auf-Synagogen-in-NRW/!5899893
[11] https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/mrx/cm
[13] https://www.mpil.de/de/pub/institut/personen/wissenschaftlicher-bereich/lmaertin.cfm
[14] https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4611553
[15] /Sanktionen-gegen-Irans-Revolutionsgarden/!5910019
[16] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02010D0413-20231018)
[17] https://www.veto-rechtsstaat.de/
[18] /Linke-und-die-Ermordung-von-Soleimani/!5652548
AUTOREN
TAGS
ARTIKEL ZUM THEMA
Iranische Revolutionsgarde: Die Terrorlistung war ĂŒberfĂ€llig
Schon lĂ€ngst hĂ€tte die EU die Revolutionsgarde des Iran sanktionieren mĂŒssen. Der Schritt bedeutet den endgĂŒltigen Bruch mit dem Regime.
Terror der Revolutionsgarden des Iran: Ein Brandsatz zu viel
Deutschland setzt sich fĂŒr eine Aufnahme der Revolutionsgarden des Iran auf die EU-Terrorliste ein. So klar war das nicht immer. Es wĂ€re eine Zeitenwende gegenĂŒber Iran.
Kurzsichtige Medienberichte ĂŒber Iran: Verteufelte Iraner*innen
FĂŒr die deutschen Medien ist die iranische Gesellschaft nichts weiter als eine ProjektionsflĂ€che. Wie sonst wurden aus Feminist:innen Islamist:innen?
Die Wintersonnenwende Schab-e YaldÄ: Die Nacht der Geburt
Heute, am kĂŒrzesten Tag des Jahres, feiern die Menschen in vielen LĂ€ndern Schab-e YaldÄ, die Wintersonnenwende. Es ist ein Fest der Hoffnung.
Iran in AnschlagsplÀne verwickelt: Terror im Auftrag Teherans
Das Urteil nach AnschlagsplÀnen gegen eine Synagoge hat ein Nachspiel. Kommen die Revolutionsgarden jetzt auf die Terrorliste?
Sacharow-Preis fĂŒr Protestbewegung: SolidaritĂ€t mit den Frauen in Iran
Die Familie der getöten Iranerin Jina Mahsa Amini durfte nicht ausreisen, um den Sacharow-Preis in StraĂburg zu empfangen. Die EU wĂŒrdigt die Bewegung.
Treffen mit Iran-Aktivistin geplatzt: Verstimmung im AuswÀrtigen Amt
Masih Alinejad bricht ein Treffen im AuswÀrtigen Amt ab, weil es geheim bleiben soll. Die Menschenrechtsbeauftragte Amtsberg reagiert irritiert.
Die iranischen Revolutionsgarden: Terror beim Namen nennen
Noch immer stehen die iranischen Revolutionsgarden nicht auf der EU-Liste der Terrororganisationen. Sie unterstĂŒtzen Hamas und Islamischen Dschihad.