taz.de -- Klage gegen Klimaschutzgesetz: Déjà-vu in Karlsruhe
Thomas Heilmann zieht wegen des Klimaschutzgesetzes vors Verfassungsgericht. Der CDU-Abgeordnete will die Abstimmung am Freitag verhindern.
Bild: Heilmann hatte bereits im Juli 2023 mit einem ähnlichen Eilantrag Erfolg
Karlsruhe taz | Der [1][CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann] versucht die Aufweichung des Klimaschutzgesetzes durch die Ampel-Koalition zu stoppen. Er hat an diesem Mittwoch beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage eingereicht, die mit seiner Fraktion abgesprochen sei. Zudem hat er eine einstweilige Anordnung des Gerichts beantragt. Ziel ist, die Abstimmung am Freitag im Bundestag zu verhindern.
Heilmann ist als Vorsitzender der CDU-Klima-Union zwar auch inhaltlich gegen das Gesetz, das er [2][als Aufweichung des Klimaschutzes] sieht. Verfassungsrechtlich macht er aber nur geltend, dass seine Rechte als Abgeordneter durch das „überfallartige“ Vorgehen der Ampel-Koalition verletzt werden. Erst am vorigen Freitag, dem 19. April, sei der endgültige Änderungsantrag verschickt worden und schon eine Woche später soll er im Bundestag beschlossen werden.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf ist zwar schon zehn Monate alt. Im Wesentlichen sollen die sektorspezifischen Klimaziele relativiert werden. Im jüngsten Entwurf wurden nun aber auch die Klimaziele für die Jahre 2031 bis 2040 fortgeschrieben. Die Auswirkungen hält Heilmann für so „hochkomplex“, dass er diese ohne wissenschaftliche Beratung nicht binnen einer Woche beurteilen könne.
In seinem Eilantrag, der der taz vorliegt, verlangt Heilmann „zusätzliche Tage an angemessener Beratungszeit“, ohne eine genaue Zahl zu nennen. Es bestehe kein Zeitdruck. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts muss nun bis Freitag entscheiden, ob er Heilmanns Eilantrag auf Vertagung stattgibt.
Schon mal Erfolg in Karlsruhe
Heilmann hatte bereits im Juli 2023 mit einem ähnlichen Eilantrag Erfolg und [3][erreichte eine längere Beratungszeit beim Heizgesetz.] Das Bundesverfassungsgericht deutete damals an, dass Abgeordnete ein Recht auf ausreichende Beratungszeit haben. Weil das Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden ist, sind die Einzelheiten noch unklar.
Während Heilmann seinen Antrag schrieb, beriet der Zweite Senat des Gerichts über die Reform des Bundestags-Wahlrechts. Auch hier machte die Opposition geltend, dass die Ampel das Verfahren durchs Parlament gepeitscht hatte.
24 Apr 2024
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