taz.de -- Gutachten zum Westjordanland: IGH sieht Besatzung als illegal

Israels Siedlungen im Westjordanland sowie das damit verbundene Regime verstoßen gegen internationales Recht, erklĂ€rt der Internationale Gerichtshof.

Bild: Blick auf die Sperranlage, die das seit 1967 besetzte Westjordanland von Israel trennt

Freiburg taz | Die israelische Besatzung im Westjordanland und in Ost-Jerusalem ist heute illegal und muss so schnell wie möglich beendet werden. Dies erklÀrte der Internationale Gerichtshof in Den Haag, das Gericht der Vereinten Nationen, in einem Gutachten, das die [1][UN-Generalversammlung in Auftrag gegeben hatte.]

Der IGH sollte untersuchen, welche rechtlichen Konsequenzen die seit 57 Jahren andauernde israelische Besetzung von palÀstinensischen Gebieten hat. [2][Diesen Auftrag erteilte die UN-Generalversammlung im Dezember 2022 auf Antrag der palÀstinensischen Autonomiebehörde].

[3][Das Gutachten], das GerichtsprĂ€sident Nawaf Salam auszugsweise verlas, dĂŒrfte von der palĂ€stinensischen Seite als großer Erfolg gewertet werden. ZunĂ€chst stellte der IGH zahlreiche Rechtsverletzungen durch Israel fest. Dann zog er daraus weitgehende rechtliche SchlĂŒsse, bis hin zum sofortigen Abzug der israelischen Siedler aus dem Westjordanland und Ostjerusalem. *

Israel hatte das Westjordanland, Ost-Jerusalem und den Gazastreifen 1967 im Zuge des Sechstagekriegs besetzt, als man einem Angriff arabischer Staaten zuvorkam. Aus dem Gaza-Streifen hatte sich Israel 2005 zurĂŒckgezogen. Zwar gilt er immer noch als israelisch besetzt, so der EuGH, weil Israel zum Beispiel die Grenzen kontrolliert. Faktisch spielte Gaza (und auch der [4][aktuelle Gaza-Krieg]) im Gutachten keine Rolle.

IGH wertete Vorgehen Israels als unzulÀssige Annexion

Maßstab fĂŒr den IGH war vor allem die 4. Genfer Konvention von 1949, die die Rechte und Pflichten eines Besatzungsstaats regelt. Dabei sei davon auszugehen, so der IGH, dass eine Besatzung nur vorĂŒbergehend und nicht dauerhaft ist. Israel aber hat schon durch die Legalisierung und UnterstĂŒtzung der Siedlungen gegen Völkerrecht verstoßen. Zahl und Umfang der Siedlungen hĂ€tten auch immer mehr zugenommen. Durch Infrastruktur wie Straßen, habe Israel die Siedlungen möglichst gut ins Staatsgebiet integriert.

Israel habe die Ressourcen der palĂ€stinensichen Gebiete auch mehr ausgebeutet als es fĂŒr militĂ€rische Zwecke notwendig war, so der IGH. Dagegen sei zum Beispiel der Zugang zu Wasser fĂŒr die palĂ€stinensische Bevölkerung nicht ausreichend, sagte Richter Salam. UnzulĂ€ssig sei auch, dass in den israelischen Siedlungen israelisches Recht gilt, obwohl im besetzten Gebiet grundsĂ€tzlich das bisherige Recht weitergelten mĂŒsse.

Auch die [5][VerdrĂ€ngung von PalĂ€stinensern] verstoße gegen die 4. Genfer Konvention. Dabei gehe es nicht nur um gewaltsame Vertreibungen. Illegal sei es auch, eine Situation zu schaffen, in der Menschen keine andere Wahl haben, als ihre Heimatorte zu verlassen. Zudem habe Israel völlig versagt, die Gewalt von Siedlern gegen PalĂ€stinenser zu verhindern und zu ahnden.

Der IGH wertete das gesamte Vorgehen Israels als unzulĂ€ssige [6][Annexion] von zumindest Teilen der besetzten Gebiete. Eine Besatzung dĂŒrfe nicht zur Integration der besetzten Gebiete in den Besatzerstaat genutzt werden. Israel wolle die Kontrolle ĂŒber die besetzten Gebiete offensichtlich unumkehrbar machen, so Richter Salam. Damit habe Israel mit Gewalt sein Staatsgebiet ausgeweitet. Dies verstoße gegen das Völkerrecht.

GlaubwĂŒrdiges Verhalten wird schwieriger

Einige Staaten hatten Israel in der mĂŒndlichen Verhandlung auch vorgeworfen, eine Situation der Apartheit errichtet zu haben, weil fĂŒr israelische Siedler und PalĂ€stinenser unterschiedliches Recht gilt und die Bevölkerungsgruppen streng getrennt werden. Der IGH stellte fest, dass Israel damit gegen das Internationale Abkommen gegen Rassendiskriminierung (CERD) verstoßen hat, ließ aber offen, ob damit das Verbot der „Apartheit“ oder der „rassischen Segregation“ verletzt wurde.

Aus dieser Feststellung umfassender IllegalitĂ€t zog der IGH nun mehrere weitreichende rechtliche Schlussfolgerungen. Mit 14:1 Richterstimmen entschied der IGH, dass Israel sofort alle neuen SiedlungsaktivitĂ€ten beenden und alle Siedler evakuieren muss. Mit 11:4 Richterstimmen wurde Israel aufgefordert, so schnell wie möglich die besetzten Gebiete zu verlassen. Mit 14:1 Richterstimmen wird Israel angehalten, den PalĂ€stinensern Schadensersatz fĂŒr alle RechtsbrĂŒche zu zahlen. Hier dĂŒrfte es um gewaltige Summen gehen. Der IGH hĂ€lt alle Staaten fĂŒr verpflichtet, Israel nicht bei der Aufrechterhaltung der Besatzung zu helfen und zu unterstĂŒtzen.

Das weitere Vorgehen mĂŒssten nun UN-Generalversammlung und UN-Sicherheitsrat klĂ€ren, sagte Richter Salam zum Abschluss. Das Gutachten des IGH hat keine rechtliche Verbindlichkeit, ist aber als Gutachten zur Feststellung der Rechtslage von hohem Gewicht, insbesondere auch wegen der klaren Mehrheiten. Der deutsche IGH-Richter Georg Nolte stimmte immer mit der Mehrheit.

Israel wird das Gutachten vermutlich ignorieren. In der UN-Generalversammlung wird es dann wieder radikale, aber folgenlose Resolutionen geben. Im UN-Sicherheitsrat wird die USA zwingende Maßnahmen gegen Israel mit ihrem Veto verhindern, insbesondere falls Donald Trump als PrĂ€sident gewĂ€hlt werden sollte. FĂŒr Staaten wie Deutschland, die Israell grundsĂ€tzlich unterstĂŒzten, aber auch das Völkerrecht stĂ€rken wollen, wird es immer [7][schwieriger, sich glaubwĂŒrdig zu verhalten].

19 Jul 2024

[1] /Internationaler-Gerichtshof-in-Den-Haag/!5989158

[2] /Israel-und-palaestinensische-Gebiete/!5905894

[3] https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/186/186-20240719-adv-01-00-en.pdf

[4] /Gaza-Krieg-in-den-Medien/!6010413

[5] /Verdraengung-im-Westjordanland/!5540626

[6] /Soziologin-ueber-Israel-und-Palaestina/!5955241

[7] /Deutschland-Israel-und-der-Gaza-Krieg/!6010016

AUTOREN

Christian Rath

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