taz.de -- Verfolgung von Naziverbrechen: NS-Prozesse vor dem Ende
Die Verurteilung der KZ-SekretĂ€rin Furchner könnte der letzte Fall seiner Art sein. Warum die Justiz zu spĂ€t gegen Tausende mutmaĂliche TĂ€ter vorging.
Berlin taz | Thomas Walther ist sich sicher: âDies ist das letzte Mal, dass ein deutsches Gericht ĂŒber die Verbrechen der Nazis zu urteilen hatteâ, sagte er am Dienstag der taz. Der Rechtsanwalt Walther war es, der bald nach der Jahrtausendwende den Prozess gegen [1][John Demjanjuk] in Gang brachte, einen ukrainischen Wachmann des Vernichtungslagers Sobibor. Das Verfahren vor dem MĂŒnchner Landgericht endete 2011 mit der Verurteilung des Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28.000 Menschen zu fĂŒnf Jahren Haft.
13 Jahre spĂ€ter scheint die juristische Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechern abgeschlossen zu sein. Thomas Will, Leiter der Zentralen Stelle zur AufklĂ€rung nationalsozialistischer Verbrechen, mag nicht ausschlieĂen, dass es vielleicht doch noch zu einem Prozess kommen könnte. Doch er gibt zu bedenken, dass die wenigen Personen, gegen die noch ermittelt wird, ein Alter zwischen 99 und 101 Jahren erreicht haben. Erst im Juni lieĂ das Landgericht Hanau das [2][Verfahren gegen einen 99-JĂ€hrigen] fallen. Dem ehemaligen SS-Mann wurde VerhandlungsunfĂ€higkeit attestiert.
Mit dem Demjanjuk-Verfahren begann 2009 die SpĂ€tphase der bundesdeutschen NS-Prozesse. Zuvor waren jĂ€hrlich immer weniger Nazi-TĂ€ter von der Justiz abgeurteilt worden. Dies geschah vor allem deshalb, weil der Bundesgerichtshof 1969 verlangte, dass fĂŒr eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in einem KZ ein individueller Mordvorwurf notwendig sei. TatsĂ€chlich sahen sich nur die allerwenigsten Ăberlebenden in der Lage, einen solchen Mörder zu identifizieren, und die mutmaĂlichen TĂ€ter leugneten jede Schuld. So kamen wohl Tausende von Nazis davon.
Thomas Walther, der sich spĂ€ter als Vertreter von Ăberlebenden als NebenklĂ€ger in diversen Verfahren einen Namen machte, zweifelte genau diese Logik an â und gewann. Demjanjuk wurde verurteilt, obwohl es an einem individuellen Mordvorwurf mangelte. Das Gericht entschied vielmehr, dass allein die Tatsache seiner TĂ€tigkeit als Wachmann in einem Lager, das einzig zum Massenmord an Juden diente, als Grund fĂŒr eine Verurteilung wegen Beihilfe zu Mord ausreichte. Nur MordvorwĂŒrfe konnten ĂŒberhaupt noch geahndet werden, weil alle anderen Straftaten verjĂ€hrt waren und sind.
Lawine der Ermittlungen
Das Demjanjuk-Urteil löste eine kleine Lawine neuer Vorermittlungen gegen mutmaĂliche NS-StraftĂ€ter aus. Alleine der damalige Leiter der Zentralen Stelle, Kurt Schrimm, brachte Recherchen zu 49 frĂŒheren Auschwitz-WachmĂ€nnern in Gang. Dazu verglichen die Nazi-Ermittler Listen von KZ-Bediensteten mit den Daten von noch lebenden Sozialversicherten. Von den 49 blieben schlieĂlich 30 VerdĂ€chtige ĂŒbrig, deren Daten an die zustĂ€ndigen Staatsanwaltschaften in der ganzen Bundesrepublik gingen.
Doch nur zwei von ihnen wurden auch verurteilt â [3][Oskar Gröning] 2015 in LĂŒneburg zu vier Jahren und [4][Reinhold Hanning] 2016 in Detmold zu fĂŒnf Jahren Haft. Im Falles Grönings segnete der Bundesgerichtshof die Praxis der Verurteilung ohne einen konkreten Mordvorwurf ab. Sie gewann damit Rechtskraft. Insgesamt kam es bis 2022 zu sechs Verurteilungen. Die anderen TĂ€ter hatten in den KZ Stutthof und Sachsenhausen Dienst getan. Der letzte Prozess endete am 20. Dezember 2022 vor dem Landgericht Itzehoe. Irmgard Furchner erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur BewĂ€hrung nach dem Jugendstrafrecht.
Dutzende weitere Verfahren blieben dagegen schon in ihren AnfĂ€ngen stecken. Jetzt rĂ€chte sich, dass die Justiz die WachmĂ€nner und andere TĂ€ter so lange milde behandelt hatte. HĂ€ufig waren Beschuldigte kĂŒrzlich verstorben, noch hĂ€ufiger stellten Gutachter die VerhandlungsunfĂ€higkeit der frĂŒher so schneidigen SS-MĂ€nner fest. Selbst laufende Verfahren mussten eingestellt werden, so im Falle von [5][Johann R.] im westfĂ€lischen MĂŒnster 2019. Zur Farce geriet die juristische Auseinandersetzung in Neubrandenburg, wo ein unwilliger Richter den Prozess verschleppte und einen Vertreter der Nebenklage beschimpfte, bis der Mann abgelöst werden musste. Der Angeklagte, ein Auschwitz-SanitĂ€ter, erkrankte zwischenzeitlich an Demenz, womit das Verfahren beendet war.
Rechtsanwalt Thomas Walther ist heute 81 Jahre alt. Ăber die juristische Auseinandersetzung mit den NS-TĂ€tern urteilt er: âDas ist alles kein Ruhmesblatt fĂŒr die deutsche Justiz.â
20 Aug 2024
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