taz.de -- Sandalen sind kein Kunstwerk: Birkenstocks für alle

Die Birkenstock-Sandale ist kein Kunstwerk, hat der Bundesgerichtshof festgestellt. Deshalb darf sie nachgeahmt werden. Für Superreiche eine schlechte Nachricht.

Bild: Die Hohe Kunde des kunstvollen ausgelatscht Seins war von je her die Aufgabe der Sandale aus dem Hause Birkenstock

Die Birkenstock-Sandale ist trotz ihres innovativen, wegweisenden Fußbetts [1][kein Werk der angewandten Kunst]. Das hat heute der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Aber warum hätte die Sandale überhaupt Kunst sein sollen?

Wegen dem ausschließlichen Nutzungsrecht des Schöpfers, das noch 70 Jahre nach dessen Tod gilt. Karl Birkenstock, der das tiefgelegte Fußbett mit Zehengreifer aus Kork Anfang der 1960er Jahre zunächst als universell passende „Schuheinlage ohne Schuh“ entworfen hatte, lebt noch.

Wäre die Sandale ein Kunstwerk, hätte sich [2][Bernard Arnault], dessen Luxusimperium LVMH sich Birkenstock 2021 einverleibt hat, noch bis Ende des Jahrhunderts an noch fetteren Gewinnen erfreuen können. Wie bei der Stofftasche von Dior, die den Konzern in der Produktion 50 Euro kostet, die Konsumentin im Laden aber 3.000 Euro, sind auch die Produktionskosten der auf [3][Luxus] getrimmten Birkenstocks nicht wesentlich gestiegen. Nur liegt der Preis jetzt zwischen 700 und 1.200 Euro.

Auch die ganz Reichen wollen die Sandale. Müssten sie nur 100 Euro bezahlen, bestünde die Gefahr, dass der Normalpreis ihnen klarmacht, dass sie ganz ungerechtfertigt über viel zu viel Geld verfügen. Dieser Gedanke muss gebannt und das Leben deshalb auch für sie teuer sein. Ihre Birkenstocks müssen einfach das Hundertfache kosten. Das versteht man sofort.

Jeder liebt die Birkenstocks, die heute, nach einigem Auf und Ab in ihrer Beliebtheit, so etwas wie die Jeans der Fußbekleidung sind und eines der meistkopierten Schuhmodelle der Welt. Viele Menschen können sich aber auch die Normalpreis-Originale nicht leisten. Und die sollten nun auf das gesunde Fußbett aus leichtem Kork, gehalten von zwei Lederriemen, verzichten? Es sei denn, selbst sie entrichteten ihren Obolus an Arnault? Wegen der Nutzungsrechte, die LVMH hätte fordern können.

Vor diesem Hintergrund erübrigt sich die Frage: warum könnte die Birkenstock-Sandale 50 Jahre nach ihrer Entwicklung nicht doch plötzlich ein [4][Kunstwerk] sein?

20 Feb 2025

[1] /Gerichtsentscheidung-zu-Birkenstock/!6070904

[2] /Kinder-fragen-die-taz-antwortet/!5790985

[3] /Politoekonom-ueber-Luxus/!5970044

[4] /Kunst/!t5008134

AUTOREN

Brigitte Werneburg

TAGS

Öko

Mode

Bundesgerichtshof

GNS

Möbeldesign

Schuhe

Kolumne Economy, bitch

Schuhe

ARTIKEL ZUM THEMA

EuGH entscheidet zu Fake-Möbeln: Kann dieser Schrank Kunst sein?

Der Schweizer Möbelhersteller USM streitet seit Jahren um den urheberrechtlichen Schutz seines Möbelsystems USM Haller. Nun entschied der EuGH.

Gerichtsentscheidung zu Birkenstock: Streit um die Sandale

Die Birkenstock-Gruppe wollte höchstrichterlich feststellen lassen, dass ihre korkige Sandale einzigartig ist. Jetzt entschied der Bundesgerichtshof.

Von Rocklängen zu „Recession Brunette“: Was uns Mode über die Wirtschaftslage sagt

Fashion kann uns zeigen, wie die Stimmung in der Bevölkerung ist. Und was Menschen sich leisten können und was eben nicht.

Birkenstock goes Börse: Abschied auf Latschen

Der Sandalenhersteller Birkenstock geht an die Börse. Unsere Autorin fragt sich: Ist das nun der Moment, um von der Marke Abschied zu nehmen?