taz.de -- BSW-Eilanträge abgelehnt: Bundestagswahl wird nicht neu ausgezählt
Dem BSW fehlten nur wenige tausend Stimmen zum Einzug in den Bundestag. Das Verfassungsgericht lehnt eine sofortige Neu-Auszählung der Stimmen ab.
Bild: Das BSW ist in Karlsruhe vor diese Wand gelaufen
Freiburg taz | Die Stimmen der Bundestagswahl 2025 müssen nicht neu ausgezählt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstagabend entschieden. Es lehnte mehrere Anträge des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ab. Die Bundeswahlleiterin kann nun am heutigen Freitag das amtliche Endergebnis bekanntgeben.
Das BSW hat bei der Bundestagswahl am 23. Februar 4,972 Prozent der Stimmen erhalten. [1][Für den Einzug in den Bundestag fehlten laut vorläufigem Endergebnis nur 13.435 Stimmen.] Ein folgenschweres Scheitern: Nur wenn das BSW nicht im Bundestag vertreten ist, hat die kommende Koalition aus CDU/CSU und SPD eine Mehrheit.
Das [2][BSW hatte am Dienstag drei Anträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht]. Konkret ging es um eine Verfassungsbeschwerde der beiden Parteivorsitzenden Sahra Wagenknecht und Amira Mohamed Ali, eine Organklage der Partei BSW sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung.
Im Kern wurde in den Klagen behauptet, dass das BSW „mit höchster Wahrscheinlichkeit“ genügend Stimmen für den Einzug in den Bundestag erhalten hat. Dies werde eine Neuauszählung der Stimmen ergeben. Schon „übliche, unvermeidliche Auszählfehler“ könnten Grund für die fehlenden Stimmen sein. Außerdem habe es bei der Übermittlung der Wahlergebnisse Verwechslungen mit der rechten Kleinpartei „Bündnis Deutschland“ gegeben.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vizepräsidentin Doris König hat nun die BSW-Eilanträge als „unzulässig“ abgelehnt. Die Partei wurde in einer knappen Begründung mit nur drei Sätzen auf das übliche Verfahren verwiesen.
Danach müssen Wahlberechtigte zunächst beim Bundestag einen Einspruch gegen das Wahlergebnis erheben. Erst wenn dieser abgelehnt wurde, ist eine Wahlprüfungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht möglich. In diesem Verfahren könnten auch „etwaige Zählfehler“ gerügt werden, so die Verfassungsrichter:innen.
Rund 9.000 Stimmen fehlen noch
Das übliche Wahlprüfungsverfahren dauert allerdings ein bis zwei Jahre, und ob dort am Ende eine Neuauszählung angeordnet wird, ist sehr fraglich. Immerhin wurden ersichtliche Übertragungsfehler bereits bei der Ermittlung der amtlichen Endergebnisse der Landeswahlleiter:innen korrigiert. Danach hat das BSW zwar 4.277 zusätzliche Stimmen erhalten. Es fehlen aber immer noch rund 9.000 Stimmen.
Das BSW hat mit der juristischen Niederlage [3][wohl schon gerechnet] und deshalb bereits am Dienstag rechtspolitische Forderungen aufgestellt. So solle künftig bei sehr knappen Wahlergebnissen, wenn es auf weniger als 0,1 Prozent der Stimmen ankommt, stets eine Neuauszählung der Stimmen stattfinden.
(Az.: 2 BvE 6/25 u.a.)
14 Mar 2025
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