taz.de -- Prozess gegen Frankreichs Ex-Präsidenten: Sieben Jahre Haft für Sarkozy gefordert
Die Staatsanwaltschaft glaubt genug Beweise dafür zu haben, dass Nicolas Sarkozy seinen Wahlsieg 2007 mit Bestechungsgeldern aus Libyen finanziert hat.
Bild: Nicolas Sarkozy am Donnerstag bei seiner Ankunft im Gericht
Paris taz | Hat der frühere französische Staatschef Nicolas Sarkozy womöglich die Präsidentenwahl 2007 nur dank Bestechungsgeldern in Millionenhöhe aus Libyen gewonnen? Diesen schweren Verdacht äußern die drei Staatsanwälte am Ende der Verhandlungen gegen Sarkozy, der bereits in anderen Fällen gerichtlich verurteilt worden war und deshalb [1][mit seiner elektronischen Fußfessel] im Gerichtssaal erscheinen musste.
Nach einem dreitägigen Plädoyer hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag einen Schuldspruch, eine Haftstrafe von sieben Jahren sowie 300.000 Euro Geldstrafe gefordert. Gefängnisstrafen verlangen die Kläger auch für die Mitangeklagten, unter ihnen Claude Guéant – Sarkozys „graue Eminenz“ und rechte Hand während der Präsidentschaft von 2007 bis 2012 – sowie Ex-Innenminister Brice Hortefeux.
Für die Anklage, die an Sarkozys Schuld keine Zweifel hat, verbirgt sich hinter der Fassade eines respektablen Staatsmanns „die Silhouette eines von seinem persönlichen Ehrgeiz verzehrten Mannes, der bereit ist, auf dem Altar der Macht alle wesentlichen Grundwerte zu opfern“.
Mit diesen Worten wandte sich Staatsanwalt Quentin Dandoy an den Ex-Präsidenten, der nach wie vor seine Unschuld beteuert und die Verdächtigung, er habe mit dem libyschen Oberst Muammar Gaddafi einen „unerhörten, unglaublichen und verwerflichen“ Bestechungspakt geschlossen, als „infame Lüge“ bezeichnet.
Zahlreiche Überweisungen
Die Anklage ist hingegen überzeugt, in diesem wochenlangen Prozess ausreichend belegt und bewiesen zu haben, [2][dass Sarkozy „der wahre Auftraggeber eines Bestechungspakts“ mit dem libyschen Machthaber und dessen engstem Vertrauten gewesen sei]. Eingefädelt hatten die Kontakte Vermittler wie Ziad Takkieddine, der sich heute im Libanon aufhält, und Alexandre Djouhri.
Belegt sind zahlreiche Überweisungen von libyschen Geldern auf Offshore-Konten von Sarkozys Vertrauten, die dies wie auch zahlreiche inoffizielle Besuche in Libyen nicht abstreiten können. Auch erhielten einige von ihnen luxuriöse Geschenke. Vor allem Guéant und Hortefeux waren bei der Befragung vor Gericht deswegen in arge Erklärungsnot geraten. Die Gelder in Millionenhöhe sollen der heimlichen Finanzierung der Präsidentschaftskampagne gedient haben.
Als direktes Beweismittel für die auf höchster Ebene vereinbarte Korruption legte die Staatsanwaltschaft dem Gericht die Aufzeichnungen des früheren Premiers und Erdölministers Choukri Ghanem vor. Dieser war 2012 in Wien unter mysteriösen Umständen in der Donau ums Leben gekommen.
Fast per Zufall stieß die holländische Polizei ein Jahr später auf einen Koffer, in dem sich neben anderen persönlichen Gegenständen auch Hefte mit Ghanems handschriftlichen Aufzeichnungen der Jahre 2006 und 2012 befanden. Diese wurden an die französischen Justizbehörden weitergeleitet.
Unglaublicher Pomp
Darin steht unmissverständlich, dass Gaddafis Kabinettchef Bachir Saleh Ghanem im Detail verraten habe, wer wie viel aus dem engsten Umfeld Gaddafis für die Unterstützung Sarkozys gegeben habe: Sein Sohn Saïf-al-Islam drei Millionen, Geheimdienstchef Abdallah Senoussi zwei Millionen und Saleh selber 1,5 Millionen Euros.
Dass Sarkozy kurz nach seiner Wahl 2007 den bereits international geächteten libyschen Oberst mit unglaublichem Pomp in Paris empfing und ihm neben diversen Handelsverträgen auch noch ein Atomkraftwerk verkaufen wollte, hatte damals für Überraschung und Empörung gesorgt. Heute wirkt diese plötzliche Herzlichkeit belastend.
Auch kreidet die Staatsanwaltschaft dem Hauptangeklagten an, er habe versucht, einen internationalen Haftbefehl gegen Senoussi auszusetzen. Dieser Haftbefehl war wegen Senoussis mutmaßlicher Verantwortung für ein Attentat auf eine Maschine der französischen Gesellschaft UTA im Jahr 1989 erlassen worden. Dabei waren 170 Menschen getötet worden.
Keine Rücksicht
Der Bestechungspakt und die illegale Wahlfinanzierung seien aber ausreichend beweisen und die Erbringung von Gegenleistungen durch Sarkozy müsse nicht zwingend bewiesen werden, machte der Staatsanwalt geltend. In seinem Strafantrag wollte er keine Rücksicht auf die Prominenz der Angeklagten nehmen.
Sarkozy, der sich wie seine Mitangeklagten bis zu einer Verurteilung in dieser Sache auf die Unschuldsvermutung berufen darf, reagierte mit einem Communiqué auf den Strafantrag und versicherte, er werde weiterhin dafür kämpfen, dass die „Wahrheit“ an den Tag komme. Das Plädoyer von Sarkozys Verteidigern ist für den 8. April angesetzt.
28 Mar 2025
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