taz.de -- Klima-Urteil des OLG Hamm: RWE ist weltweit mitverantwortlich
Ein peruanischer Bergbauer klagt gegen den deutschen Energiekonzern und erreicht ein spektakulĂ€res Urteil. Ihm persönlich nĂŒtzt es jedoch nichts.
Hamm taz | GroĂe COâ-Emittenten mĂŒssen weltweit fĂŒr SchutzmaĂnahmen gegen den Klimawandel bezahlen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm an diesem Mittwoch in einem spektakulĂ€ren Fall. Der KlĂ€ger, [1][der peruanische Bergbauer SaĂșl Luciano Lliuya], geht allerdings leer aus. Sein Haus sei durch den Klimawandel kaum gefĂ€hrdet.
SaĂșl Luciano Lliuya hatte mit UnterstĂŒtzung der deutschen NGO Germanwatch bereits 2015 Klage gegen den Energiekonzern RWE erhoben, der einer der weltgröĂten COâ-Emittenten ist. Er sah [2][sein Haus in Huaraz unterhalb eines peruanischen Gletschersees durch eine Flutwelle bedroht], falls die Gletscher im Zuge des Klimawandels weiter schmelzen und sich groĂe Felsblöcke lösen. Seine Forderung: RWE solle 0,47 Prozent der Kosten von SchutzmaĂnahmen fĂŒr das Haus bezahlen, entsprechend dem Anteil von RWE an den globalen COâ-Emissionen.
Das Landgericht Essen hatte die Klage 2016 aus rechtlichen GrĂŒnden ohne Beweisaufnahme abgelehnt. Der Klimawandel werde durch so viele verschiedene Emittenten verursacht, dass eine Zuordnung der Flutgefahr zu RWE nicht möglich sei.
Dies sah das OLG Hamm aber anders. 2017 erklĂ€rte es die Klage fĂŒr schlĂŒssig und öffnete die Beweisaufnahme; ein erster Paukenschlag. In der Zwischenzeit gab das Gericht zwei Gutachten in Auftrag und fĂŒhrte 2022 einen Ortstermin in den peruanischen Anden durch.
Urteil nach acht Jahren
Nach Abschluss der achtjĂ€hrigen Beweisaufnahme stellte der Vorsitzende Richter Rolf Meyer jetzt fest, dass SaĂșl Luciano Lliuya keinen Anspruch gegen RWE hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass [3][sein Haus in den nĂ€chsten 30 Jahren von einer klimabedingten Flutwelle aus dem Gletschersee erfasst wird, liege unter einem Prozent.] Und selbst wenn es zu einer solchen Flutwelle komme, wĂ€re diese nur rund 20 Zentimeter hoch und stelle keine Gefahr fĂŒr die Bausicherheit des Hauses dar.
Dieses Ergebnis war nach der mĂŒndlichen Verhandlung im MĂ€rz bereits erwartet worden. Ein Befangenheitsantrag von Lliuyas AnwĂ€ltin Roda Verheyen gegen einen Gutachter scheiterte. Richter Meyer betonte am Mittwoch, der Statik-Experte Rolf Katzenbach sei eine âKoryphĂ€eâ.
Das Gericht hielt jedoch an seiner EinschĂ€tzung fest, dass derartige Klagen grundsĂ€tzlich erfolgreich sein können. Ein EigentĂŒmer könne sich gegen Störungen wehren und Unterlassung verlangen. Das Gericht stĂŒtzte sich dabei auf Paragraf 1004 des deutschen BĂŒrgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
âWir haben uns nichts Neues ausgedachtâ, betonte Richter Meyer, man stĂŒtze sich auf die stĂ€ndige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). âUnser Urteil beinhaltet keine Rechtsfortbildungâ. Es sei allgemein anerkannt, dass auch eine GefĂ€hrdung des Eigentums eine Störung sein kann. Der EigentĂŒmer habe gegen den Störer nicht nur einen Anspruch auf Nichtstun, sondern auch auf SchutzmaĂnahmen oder deren Bezahlung.
Auch ein EigentĂŒmer in Peru könne gegen einen Störer (hier RWE) in Deutschland klagen. âIm Gesetz steht nichts von âNachbarschaftââ, erlĂ€uterte Richter Meyer. Auch eine direkte Beziehung zwischen EigentĂŒmer und Störer sei nicht erforderlich.
Autofahrer sind nicht betroffen
Es komme auch nicht darauf an, ob sich RWE rechtmĂ€Ăig oder rechtswidrig verhalten hat. âRauchen auf dem Balkon ist erlaubt, aber wenn das die Familie im Stockwerk darĂŒber erheblich stört, ist es unzulĂ€ssigâ, erklĂ€rte Richter Meyer unter Verweis auf ein BGH-Urteil von 2015. âEntscheidend ist bei Paragraf 1004 das Erfolgsunrecht, nicht das Handlungsunrechtâ, so Meyer.
Auch die KausalitĂ€t zwischen den Emissionen von RWE und der Gefahr fĂŒr HĂ€user in Huaraz sah das OLG gegeben. âJe mehr COâ ausgestoĂen wird, desto mehr Wasser ist in der Lagune umso gröĂer die Gefahr einer Flutwelle.â Dieser Zusammenhang zwischen COâ-Emissionen und schmelzenden Gletschern sei in Deutschland schon seit 1971 âvorhersehbarâ, betonte Richter Meyer und verwies auf eine Physiker-Tagung, die bereits damals vor dem Treibhauseffekt gewarnt habe.
Der Anteil von RWE an den bisherigen industriellen COâ-Emissionen, der inzwischen von 0,47 auf 0,38 Prozent korrigiert wurde, sei âerheblichâ genug, um eine KausalitĂ€t anzunehmen. Es bestehe aber keine Gefahr, dass nun jeder Autofahrer mit Paragraf 1004 verklagt werden kann, beruhigte Richter Meyer. Der CO2-AustoĂ von RWE und der eines normalen BĂŒrgers stehe im VerhĂ€ltnis von eins zu 0,000000028, âsieben Nullen hinter dem Kommaâ, half Meyer beim Mitschreiben.
Das OLG-Urteil fĂŒhre auch nicht zu einem Wettbewerbsnachteil Deutschlands, betonte Richter Meyer. [4][Auch in anderen Staaten gebe es entsprechende Klagen]. Er rĂ€umte aber ein, dass solche Klagen nur in Staaten mit einem funktionierenden Rechtsstaat möglich sind. âAber ein funktionierender Rechtsstaat ist ja auch ein Standortvorteil.â
AnwĂ€ltin Verheyen: âEin Meilensteinâ
Das Urteil ist nun rechtskrĂ€ftig. Das OLG hatte keine Revision zugelassen. Und da der Streitwert unter 20.000 Euro liegt, ist auch keine Nichtzulassungsbeschwerde möglich. Vermutlich hĂ€tte Germanwatch aber trotz der Niederlage im Einzelfall kein Interesse an einer Revision gehabt, denn mit den grundsĂ€tzlichen AusfĂŒhrungen des OLGs ist man ja zufrieden und hĂ€tte eher eine Ănderung durch den BGH fĂŒrchten mĂŒssen.
Richter Meyer sagte zum Schluss der VerkĂŒndung, er rechne nicht damit, dass es in Deutschland zu seinen Lebzeiten noch einmal einen derartigen Prozess geben werde, angesichts von Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von ĂŒber 800.000 Euro.
Der KlĂ€ger war â anders als im MĂ€rz â nicht nach Hamm gekommen. In einer kleinen Video-Pressekonferenz nach dem Urteil zeigte er sich aber nicht betrĂŒbt. âEs ging mir nie um michâ, sagte er. Geradezu euphorisch zeigte sich AnwĂ€ltin Roda Verheyen, die das Urteil âsensationellâ nannte. âIch habe wĂ€hrend der UrteilsverkĂŒndung geweintâ, sagte sie, das Gericht habe alle Argumente von RWE zurĂŒckgewiesen und sei ihrer Argumentation gefolgt. âDieses Urteil ist ein Meilenstein, der weltweit Wirkung haben wirdâ, betonte Verheyen. Sie habe schon Anfragen fĂŒr neue Klagen aus Huaraz, Nepal und Indien erhalten. Die GroĂemittenten mĂŒssten nun RĂŒckstellungen in ihren Bilanzen bilden.
RWE erklĂ€rte, den Prozess gewonnen zu haben. Es sei âden NGOs auch in der zweiten Instanz nicht gelungen, einen PrĂ€zedenzfall zu schaffenâ. Eine Haftung des Konzerns sei auch nicht gerechtfertigt, weil er sich immer an gesetzliche Vorgaben gehalten habe. RWE warnte vor unabsehbaren Folgen fĂŒr den Industriestandort Deutschland, wenn âgegen jedes deutsche Unternehmen AnsprĂŒche aus KlimafolgeschĂ€den irgendwo auf der Welt geltend gemacht werden könnten.â
28 May 2025
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