taz.de -- Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts: Vielfalt bleibt erlaubt

Eltern verlieren Klage: Eine selbst gemalte Regenbogen-Flagge im Hort einer Grundschule in Berlin-Köpenick darf hängen bleiben.

Bild: Symbol der Vielfalt: Progressive-Pride-Flagge

Berlin taz | Eine Pride-Flagge im Hort einer Grundschule in Berlin-Köpenick darf hängenbleiben. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Gegen das Hissen der Fahne hatte ein Elternpaar geklagt, dessen Tochter an der Schule die zweite Klasse besucht.

Die Eltern und ihre Tochter sahen im Aufhängen der Flagge einen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht und verlangten von der Schule, die Flagge abzuhängen. Die von ihnen verklagte Senatsbildungsverwaltung sah das grundlegend anders. Die Flagge [1][repräsentiere Vielfalt und Toleranz] und stehe im Einklang mit demokratischen Werten.

In dem Fall handelt es sich um eine selbstgemalte „Progress-Pride-Flagge“ im Format DIN A3, das zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Dezember 2024 an einer Tafel eines Hortraumes hing. Neben den Regenbogenfarben, die die LGTB+-Community repräsentieren, bildet es die Farben der Intersex-Community und [2][der People of Color] ab.

Klage über „Wokeness“

Das Aufhängen der Flagge sei eine einseitige politische Beeinflussung durch die Schule, die in einem Kontext stattfinde, über den die Schulkinder aber nicht aufgeklärt würden, sagte Kläger-Anwalt Florian Landrebe.

Zudem stehe die Flagge für eine spezifische, „woke Lebensart“. Damit trage die Schule zu einer weiteren „Polarisierung des Staates“ bei. Neben der politischen Dimension sei in der Flagge auch eine sexuelle Dimension angelegt, die nicht altersgerecht sei.

Die Gegenseite argumentiert, die Flagge stehe für „die Vielfalt und Toleranz verschiedener Geschlechter und Lebensformen“, wie ein Vertreter der Schulaufsicht Treptow-Köpenick sagt. Es gehe nicht um eine Meinung oder Ansicht, sondern um den Schutz der Diversität von Identitäten, für die die Schule einstehe.

Gericht widerspricht

Nach drei Stunden fiel das Urteil. Das staatliche Neutralitätsgebot verlange nicht, dass im erzieherischen Bereich auf die Darstellung wertender Inhalte verzichtet wird, sagte Richterin Rautgundis Schneidereit: „Die Erziehung in der Schule muss und darf nicht wertfrei sein.“ Eine Überschreitung der Schwelle zur „unzulässigen politischen Indoktrinierung“ lasse sich nicht feststellen.

Soweit die Flagge das Selbstverständnis bestimmter Gruppen und deren Recht zur freien Identitätsbildung symbolisiere, sei sie mit verfassungsrechtlichen und auch schulgesetzlichen Vorgaben vereinbar, so das Gericht. Insbesondere sei die Entscheidung, mit der Flagge [3][ein Schutzsymbol für betroffene Personen] im Hort zu setzen, nicht zu beanstanden.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

25 Jun 2025

[1] /Demos-fuer-queere-Sichtbarkeit/!6092757

[2] /Pride-Monat-/!6090050

[3] /Homo--und-Transphobie-in-Berlin/!5952833

AUTOREN

Nina Schieben

TAGS

Schwerpunkt LGBTQIA

Senatsverwaltung fĂĽr Bildung

Treptow-Köpenick

Verwaltungsgericht

Christopher Street Day

Pride Parade

Queer

Queer

ARTIKEL ZUM THEMA

Berliner CSD-Vorstand zu Sicherheitslage: „Wir brauchen Rückendeckung der Politik“

Marcel Voges, Vorstandsmitglied des Berliner CSD e.V. blickt mit Sorge auf die zunehmende Gewalt – und die „Zirkuszelt“-Aussage des Bundeskanzlers.

Von Berlin zur Budapest Pride: Legal, illegal, egal

Berliner Aktivist*innen fahren an diesem Donnerstag zur Budapest Pride, um die Queers in Ungarn zu unterstĂĽtzen. Das ist nicht ohne Risiken.

Demos für queere Sichtbarkeit: Die Pride-Paraden brauchen uns – jetzt

Um sicher zu sein, müssen CSDs sich verlassen können – auf Unterstützung aus der Zivilgesellschaft, Sicherheitskonzepte und Rückhalt aus der Politik.

Rechtsextreme gegen Pride in Berlin: Queerer Protest bedroht

Die Marzahn Pride demonstriert zum sechsten Mal für Sichtbarkeit – die rechtsextreme Gruppe „Deutsche Jugend Voran“ mobilisiert dagegen.