taz.de -- Nach erfolgreicher AfD-Klage: Berlin will weiter keine Vornamen von Verdächtigen nennen

Der Berliner Senat nannte der AfD zu Unrecht nicht die Vornamen mutmaßlicher Messerstraftäter. Dabei soll es auch künftig bleiben – mit besserer Begründung.

Bild: Die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts fiel denkbar knapp aus

Berlin dpa | Der Berliner Senat will weiterhin keine Vornamen von Messerstraftätern mit deutscher Staatsbürgerschaft herausgeben – trotz einer [1][juristischen Niederlage in dem Fall vor dem Verfassungsgerichtshof]. Das teilte die Senatsinnenverwaltung auf Anfrage mit, nachdem mehrere Medien berichtet hatten.

Eine Sprecherin sagte, derzeit werde eine neue Begründung erarbeitet, warum die Vornamen auf eine parlamentarische Anfrage der AfD nicht genannt werden. Nach Fertigstellung werde diese dem AfD-Abgeordneten Marc Vallendar zugestellt.

Dieser hatte den Senat 2024 nach den 20 häufigsten Vornamen von Verdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit bei Delikten gefragt, bei denen im Jahr 2023 ein Messer eine Rolle spielte. Der Senat hatte das abgelehnt und argumentiert, einzelne Menschen könnten so identifiziert werden.

Verfassungsgericht entschied gegen Senat

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte Mitte Mai nach einer Klage Vallendars entschieden, dass der Senat die Anfrage zu Unrecht abgelehnt hatte. Die Begründung des Senats sei nicht tragfähig. Damit habe er das parlamentarische Fragerecht verletzt.

Ein relevantes Identifizierungsrisiko für Einzelpersonen erscheine als nicht plausibel, so das Gericht. Die 20 häufigsten Vornamen seien nur ein kleiner Ausschnitt aus der großen Anzahl von fast 1.200 Verdächtigen. Richter fügten hinzu, nun müsse die Behörde erneut über die Beantwortung entscheiden.

Knappe Entscheidung

Die Entscheidung des Gerichts, die am 4. Juni veröffentlicht wurde, fiel sehr knapp mit fünf zu vier Stimmen der Richter aus. Vier Richter hatten in einem Sondervotum geschrieben, die Erstellung und Herausgabe einer Liste mit den häufigsten Vornamen von Verdächtigen sei dem Senat wegen Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde verfassungsrechtlich verboten.

Die AfD hatte die Frage zu den Vornamen gestellt, weil bei den Verdächtigen in der Polizeistatistik zwar zwischen deutscher und ausländischer Nationalität unterschieden, aber nicht auf einen möglichen Migrationshintergrund bei den deutschen Verdächtigen eingegangen wird. Den wollte die AfD über die Vornamen herausfinden.

11 Jun 2025

[1] /Berliner-Verfassungsgerichtshof/!6088701

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