taz.de -- Novelle des Polizeigesetzes geplant: Niedersachsens Polizei soll aufrüsten

Innenministerin Daniela Behrens (SPD) will das Landespolizeigesetz modernisieren – vor allem in puncto Fußfesseln, Bodycams, Videoüberwachung und KI.

Bild: Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens: Hier beim Besuch einer Übung des niedersächsischen Spezialeinsatzkommandos

Hannover taz | Niedersachsen Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hat ihren Entwurf für eine Novelle des Niedersächsischen Polizeigesetzes (NPOG)vorgelegt. Der war erwartet worden, die Opposition spekulierte schon munter über Streitigkeiten in der rot-grünen Regierungskoalition.

„Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ proklamiert dagegen die Ministerin, immerhin wolle man eine umfassende Modernisierung des Gesetzes, um es den aktuellen Herausforderungen anzupassen. Die sind in erster Linie technischer Natur: Für die vielen neuen Möglichkeiten der Datenanalyse, zum Beispiel mithilfe von KI, benötigt man überhaupt erst einmal eine Rechtsgrundlage. Für die vielen neuen Bedrohungen, zum Beispiel durch Drohnen, erweiterte Befugnisse.

Gleichzeitig reagiert der Entwurf auch auf die Situationen, bei denen die niedersächsische Polizei in letzter Zeit nicht gut ausgesehen hat. Eine [1][Blamage wie im Fall der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette] soll sich nicht wiederholen. Die hatten Podcaster schneller gefunden als das LKA, das seit 30 Jahren nach ihr fahndet – weil sie eine Gesichtserkennungssoftware nutzten, die für die Zielfahnder bisher tabu war.

Bodycams sollen künftig automatisch starten

Auch der Fall des [2][durch Polizeischüsse gestorbenen Lorenz A.] ist offenbar eingeflossen: Künftig soll die Bodycam automatisch aufzeichnen, wenn die Waffe gezogen wird. Das, betont Behrens, sorge für Klarheit und Transparenz, die ja auch die Polizisten im Einsatz schütze.

Voraussetzung ist allerdings, dass der betreffende [3][Beamte eine Bodycam trägt]. Das bleibt in Niedersachsen freiwillig. Gegen eine Pflicht sprächen das Gebot der Datensparsamkeit und der informationellen Selbstbestimmung, sagt die Ministerin. Bodycams seien eben auch nicht in jeder Einsatzlage sinnvoll.

Insgesamt gäbe es in der Polizei aber eine steigende Akzeptanz dieses Instrumentes, insbesondere aus der Erfahrung heraus, dass es manchmal eben auch deeskalierend wirke und man sich mit einer sauberen Dokumentation der Vorgänge auch selbst besser absichern könne.

Deshalb soll im neuen NPOG der Einsatz grundsätzlich empfohlen werden, wenn Zwang angedroht oder ausgeübt werde. Außerdem soll der Einsatz auch in Wohnungen erlaubt werden. Das war aufgrund des besonderen Schutzes dieses Lebensbereiches bisher ausgeschlossen. Gerade in Fällen von häuslicher Gewalt wäre es aber wichtig, argumentiert die Ministerin.

Das Thema häusliche Gewalt ist vor allem dem grünen Koalitionspartner ein Herzensanliegen. Der drängt schon länger auf die Einführung einer Fußfessel nach dem sogenannten [4][Spanischen Modell]. Auch die SPD-Innenministerin verspricht sich davon einiges: „Das ist kein Allheilmittel, das wird nicht alle Taten verhindern“, sagt sie. Aber: Wenn es gelingt, das Opfer mit einem Tracker auszustatten, der vor einer Annäherung des Täters warnt, sei das doch ein deutlicher Gewinn an Bewegungsfreiheit und Lebensqualität.

Polizei soll Fußfessel beantragen können

Die Änderung des Polizeigesetzes soll es künftig ermöglichen, dass die Polizei in bestimmten Fällen eine solche Fußfessel beantragen kann. Bisher ging das nur bei terroristischen Gefährdern und im Rahmen einer Führungsaufsicht bei aus der Haft entlassenen Gewalttätern. Wie in diesen Fällen auch, muss der Einsatz der Fußfessel von einem Richter genehmigt werden.

Der Gesetzesentwurf soll außerdem eine Rechtsgrundlage für erweiterte Videoüberwachung schaffen. Unterschieden werden dabei verschiedene Systeme, die zum Teil noch in der Entwicklungsphase sind und die alle unterschiedlich hohe rechtliche Voraussetzungen haben. [5][„Intelligente Videoüberwachung“] meint etwa eine Software, die in Videoaufzeichnungen Verhaltens- und Bewegungsmuster erkennt und Alarm auslöst, wenn diese auf die Begehung von Straftaten hindeuten.

„Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierungssysteme“ ist das, was der Laie meist unter [6][Gesichtserkennung] veersteht. Systeme, die Menschenmassen, zum Beispiel bei Versammlungen, nach gesuchten Personen scannen können. Der Einsatz solcher Systeme ist schon durch die KI-Verordnung der EU auf ganz enge Voraussetzungen begrenzt, versichert die Ministerin. Gedacht sei dabei etwa an die Abwehr von Terrorgefahren oder die Suche nach Opfern von Entführungen und Menschenhandel.

Noch einmal etwas anderes sind Suchmaschinen, die vorhandene biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Daten im Netz abgleichen können, wie im Fall Klette. Über die Details dieser rechtlichen Voraussetzungen – in welchen Fällen darf die Polizei welche Anwendung nutzen – werden sich nun erst einmal die einschlägigen Verbände beugen: die kommunalen Spitzenverbände, die Polizeigewerkschaften, der Richterbund, der Anwalts- und Notarverband. Erst dann – voraussichtlich im Herbst – wird der Entwurf in den Landtag eingebracht und dort beraten.

13 Aug 2025

[1] /CDU-Politiker-ueber-Polizeiarbeit/!5999437

[2] /Nach-toedlichen-Schuessen-auf-Lorenz-A/!6105889

[3] /Buch-ueber-Rolle-der-Polizei/!6087636

[4] /Fussfessel-gegen-haeusliche-Gewalt/!6103908

[5] /Intelligente-Videoueberwachung-in-Hamburg/!5944949

[6] /Berlin-nutzt-Gesichtserkennungssoftware/!6028107

AUTOREN

Nadine Conti

TAGS

Polizei Niedersachsen

Niedersachsen

Polizeigesetz

Polizeigesetz

Innere Sicherheit

Niedersachsen

Schwerpunkt Rassismus

Abgeordnetenhaus

Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus

Taser

ARTIKEL ZUM THEMA

Neues niedersächsisches Polizeigesetz: Überwachung first, Bedenken second

Niedersachsen treibt die technische Aufrüstung der Polizei voran. Das neue Polizeigesetz soll unter anderem den Einsatz von KI und Video regeln.

Lagebild Organisierte Kriminalität: Niedersachsen will „Cybercrime“ ins Visier nehmen

Geldautomatensprengungen sind passé, als nächstes kommt Cybercrime. Das verkünden Niedersachsens Justiz- und Innenministerin beim „Lagebild OK“.

Psychische Ambulanz für Straftäter: Niedersachsens Forsensikausbau zu wenig und zu spät

Niedersachsens Justiz baut eine Forensische Ambulanz für Sexual- und Gewaltstraftäter auf, um eine Versorgungslücke zu schließen.

Gedenken an Lorenz A.: Hetze gegen Polizeiopfer

In Oldenburg wird es keinen „Lorenz-Platz“ geben: Dessen Familie will sich nicht mehr rassistischen und menschenverachtenden Anfeindungen aussetzen.

Feierabend im Abgeordnetenhaus: Zwischen Quantensprung und Überwachungsstaat

Das Landesparlament geht bis September in die Sommerpause und debattiert vorher noch eine Verschärfung des Polizeigesetzes.

Militarisierung der Polizei: Es weht ein bayerischer Wind

CSU-Innenminister Alexander Dobrindt steht für Law and Order. Das passt zu einem Trend, der Polizeibeamten immer mehr Befugnisse gibt.

Einführung von Tasern: Niedersachsen will nicht schocken

Schleswig-Holstein stattet dieses Jahr Streifenpolizist:innen mit Elektroschockern aus. Niedersachsen lehnt die Einführung weiterhin ab.