taz.de -- Heidelberg Materials: Tochterfirma will illegalen Steinbruch ausweiten

Die UN werfen Heidelberg Materials völkerrechtswidrige GeschĂ€fte im Westjordanland vor. Der Konzern dementiert – und verstrickt sich in WidersprĂŒche.

Bild: Mischt nicht nur Beton, sondern auch im Nahen Osten mit: der deutsche Konzern Heidelberg Materials

Am Dax-Konzern Heidelberg Materials gibt es [1][regelmĂ€ĂŸig laute Kritik]. Wiederkehrende VorwĂŒrfe lauten: Umweltzerstörung, Menschen- und VölkerrechtsverstĂ¶ĂŸe. KĂŒrzlich [2][erhob auch das UN-BĂŒro fĂŒr Menschenrechte schwere Anschuldigungen gegen den Konzern] und seine hundertprozentige Tochterfirma Hanson Israel und nahm beide Unternehmen in eine Datenbank auf, in der insgesamt 158 Firmen aus 11 LĂ€ndern gelistet sind, die direkt an der illegalen israelischen Besatzung der Westbank beteiligt sind. Hanson Israel baue im Steinbruch Nahal Raba im Westjordanland Dolomitgestein ab – auf Land, „das palĂ€stinensischen Dörfern weggenommen wurde“, wie es in dem Ende September veröffentlichten UN-Bericht heißt.

Noch am selben Tag veröffentlichte Heidelberg Materials [3][eine Pressemitteilung]. Darin heißt es: „Hanson Israel betreibt keine Anlagen in den besetzten palĂ€stinensischen Gebieten, einschließlich Ostjerusalem. 2023 hat Hanson Israel sĂ€mtliche AktivitĂ€ten im Steinbruch Nahal Raba eingestellt.“ Die Aufnahme in die Datenbank hĂ€lt das deutsche Unternehmen also fĂŒr „nicht gerechtfertigt“. Schließlich sei Hanson Israel „nicht in den besetzten palĂ€stinensischen Gebieten“ tĂ€tig. Und: „Der gesamte Standort Nahal Raba bleibt weiterhin geschlossen.“

Die dpa, Deutschlands grĂ¶ĂŸte Nachrichtenagentur, griff diese Behauptungen in einer Meldung auf, [4][zahlreiche deutsche Medien verbreiteten sie]. Hat das UN-BĂŒro fĂŒr Menschenrechte einen groben Fehler begangen und eine deutsche Firma zu Unrecht auf seine Liste gesetzt? Oder hat Heidelberg Materials, eines der weltweit grĂ¶ĂŸten Baustoffunternehmen, darauf gesetzt, dass niemand den Wahrheitsgehalt ihrer Pressemitteilung ĂŒberprĂŒfen wĂŒrde?

Offenbar trifft Letzteres zu. Recherchen der taz belegen, dass die Behauptungen von Heidelberg Materials mindestens irrefĂŒhrend und teilweise falsch sind. Was stimmt, ist lediglich, dass Hanson Israel im Steinbruch Nahal Raba, etwa eine Stunde östlich von Tel Aviv, derzeit keinen Bergbau betreibt. Das jedoch liegt nicht daran, dass sich das Unternehmen an internationales Recht halten möchte, sondern schlicht daran, dass „die Reserven erschöpft sind“. Das schrieb Hanson Israel am 15. August dem Bezirksgericht Jerusalem.

Sie wollen weiter plĂŒndern

Das Tochterunternehmen von Heidelberg Materials bemĂŒht sich seit ĂŒber 13 Jahren um die Erlaubnis zur Ausweitung ihrer AktivitĂ€ten in Nahal Raba. Diese wurde schließlich am 4. Juli 2025 von den israelischen Behörden erteilt. Und nachdem die israelische Menschenrechtsorganisation Yesh Din versucht hatte, die Steinbruch-Erweiterung per Eilantrag am Jerusalemer Bezirksgericht zu verhindern, hielt Hanson Israel im August 2025 dagegen: „Jeder weitere Aufschub verursacht MillionenschĂ€den fĂŒr Hanson, fĂŒhrt zu LieferengpĂ€ssen im Bauwesen“.

Die Antwort der Firma an das israelische Gericht liegt der taz auf HebrĂ€isch vor. Darin heißt es weiter, die „Hanson Israel Nahal Raba – sĂŒdliche Erweiterung“ betreffe „ein GelĂ€nde im Verwaltungsbezirk Tulkarm, auf dem sich bereits ein Steinbruch befindet (
). Der Zweck des Plans ist eine Erweiterung der bestehenden AbbauflĂ€che um 97 Dunam.“ 97 Dunam, das sind etwa 9,7 Hektar, also eine FlĂ€che der GrĂ¶ĂŸe von knapp 14 Fußballfeldern.

Weiter schreibt Hanson Israel, ein Aufschub der Ausweitung des Steinbruchs, wĂŒrde „die ArbeitsplĂ€tze vieler palĂ€stinensischer ArbeitskrĂ€fte“ betreffen. Mit dem Argument, dass der Bergbau in Nahal Raba der besetzten palĂ€stinensischen Bevölkerung zugutekĂ€me, verteidigte Heidelberg Materials bereits in der Vergangenheit die VölkerrechtskonformitĂ€t der dortigen AktivitĂ€ten seiner Tochterfirma. Über 60 Prozent der ArbeitskrĂ€fte sollen PalĂ€stinenser gewesen sein.

Laut der Rechtswissenschaftlerin Nahed Samour entspricht diese Position nicht der Rechtslage. Die wirtschaftlichen Hauptnutznießer waren – und wĂ€ren im Falle einer Erweiterung des Steinbruchs – das deutsche Unternehmen Heidelberg Materials sowie die israelische Verwaltung, sagt Samour der taz. Eine dauerhafte oder gewinnorientierte Ausbeutung zugunsten der israelischen Wirtschaft oder Dritter sei völkerrechtswidrig, „wenn sie nicht dem Wohl der besetzten Bevölkerung dient“.

Das sei in Nahal Raba nicht der Fall, sagt Samour. „Die palĂ€stinensischen Gemeinden haben keinen Zugang zum Steinbruch, keine Kontrolle ĂŒber die Rohstoffe und profitieren nicht von der Vermarktung der Materialien.“ Auch die Einnahmen fĂŒr die behördlichen Genehmigungen des Bergbaus in der Region flössen an die israelischen Besatzungsbehörden, nicht an die palĂ€stinensischen Selbstverwaltungsorgane.

Der deutsche Mutterkonzern wusste Bescheid

Heidelberg Materials wusste vor seiner Pressemitteilung vom 25. September 2025 von der Genehmigung der ExpansionsplĂ€ne seiner Tochterfirma. Auf [5][Anfrage der israelischen Nichtregierungsorganisation „Who Profits“] zu der Causa antwortete der DAX-Konzern jedoch: „Dies Ă€ndert nichts am aktuellen Status des Betriebs – der Nahal-Rabba-Komplex bleibt geschlossen“. Gleiches schrieb der Zementhersteller nun auch noch einmal der taz: „Es ist keine Wiederaufnahme von AktivitĂ€ten geplant“, insistiert der Konzern.

Doch weshalb will Hanson Israel eine Erweiterungserlaubnis fĂŒr einen Steinbruch erwirken, der nicht genutzt werden soll? Ein Grund könnten Verkaufsabsichten sein. Zuletzt wiederholte Heidelberg-Materials-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Dominik von Achten auf der diesjĂ€hrigen Hauptversammlung im Mai 2025, es sei unverĂ€ndert das Ziel des Unternehmens, „den Steinbruch bis Ende des Jahres zu verkaufen“.

Durch die Erweiterung gewönne der ansonsten erschöpfte Steinbruch an Wert, gleichzeitig wĂŒrde Heidelberg Materials das Völkerrechtsproblem Nahal Raba loswerden. Die Sache hat jedoch einen Haken: Nach israelischem Recht ist eine Ausweitung des Steinbruchs eigentlich nur dann erlaubt, wenn der Besitzer derselbe bleibt. Heidelberg Materials beziehungsweise dessen Tochterunternehmen Hanson Israel dĂŒrften das GelĂ€nde und die damit verbundenen Bergbaurechte also gar nicht verkaufen, sollten sie sie ausweiten.

Zement fĂŒr den Siedlungsbau

Ob stillgelegt oder nicht, verkauft oder erweitert – ĂŒber seine Tochterfirma Hanson Israel ist Heidelberg Materials offenbar auch ĂŒber Nahal Raba hinaus in völkerrechtswidrige Projekte verwickelt.

Die NGO „Who Profits“ wirft Hanson Israel [6][direkte Beteiligung am Bau illegaler israelischer Siedlungen] im besetzten Westjordanland vor. Seit 2015 hat sie in vier FĂ€llen Lieferungen durch Hanson-Fahrzeuge in israelischen Siedlungen dokumentiert. Auch der Dachverband kritischer AktionĂ€re [7][forderte den Vorstand von Heidelberg Materials 2023 auf], Materiallieferungen an israelische Siedlungen in besetzten Gebieten zu unterlassen.

Heidelberg Materials weist die VorwĂŒrfe zurĂŒck. GegenĂŒber der taz erklĂ€rte das Unternehmen: „Hanson Israel ist nicht am Siedlungsbau, an der Erschließung von Land oder der politischen Entscheidungsfindung beteiligt“.

Weniger strittig ist jedoch, dass Hanson Israel in den Siedlungsbau auf den von Isreal annektieren syrischen Golanhöhen involviert ist. Das Unternehmen selbst bewirbt seine dortigen AktivitĂ€ten selbst munter auf Instagram: „In diesem Monat besuchen wir die Baustelle des beeindruckenden ‚Ulpana Katzrin‘ Projektes, wo eine 500 m3 Decke fĂŒr den Kunden gegossen wurde“, heißt es in einem [8][Beitrag des Unternehmens-Accounts vom 8. Februar 2025]. Bei dem Bauprojekt handelt es sich um ein GebĂ€ude fĂŒr eine religiöse MĂ€dchenschule in einer der grĂ¶ĂŸten israelischen Siedlungen im geografischen Zentrum der Golanöhen.

Ein anderer [9][Post vom 8. November 2021 zeigt], dass Hanson Israel Zementblöcke fĂŒr den Bau von Solaranlagen der Firma Lesico lieferte, die die benachbarten israelischen Siedlungen im SĂŒden der illegal besetzten Golanhöhen mit Strom versorgen.

Die Rechtslage sei hier klar, erklĂ€rt der Völkerrechtsexperte Matthias Goldmann: „Israelische Siedlungen auf den syrischen Golanhöhen sind genau wie Siedlungen in der besetzten Westbank nach internationalem Recht illegal.“

Verstoß gegen das deutsche Lieferkettengesetz?

Der Generalbundesstaatsanwaltschaft ist der Sachverhalt bekannt, wie sie auf Anfrage der taz mitteilt. Stellung nehmen dazu will sie aber nicht.

Auch die Bundesregierung sah sich bislang nicht zustĂ€ndig. Denn auch ihr sind die ExpansionsplĂ€ne mindestens seit 2021 bekannt. Auf eine schriftliche Anfrage der Linken dazu [10][antwortete der damalige StaatssekretĂ€r im AuswĂ€rtigen Amt, Miguel Berger]: „Die Bundesregierung weist deutsche Unternehmen in geeigneter Form auf den völkerrechtlichen Status israelischer Siedlungen in den besetzten Gebieten, die einschlĂ€gigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie die damit verbundenen Risiken hin“.

Seit Januar 2023 gibt es ein neues Instrument, mit dem der Staat die Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette von Unternehmen ĂŒberprĂŒfen kann. [11][Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet große Unternehmen], sicherzustellen, dass sie nicht von Menschenrechts- oder Völkerrechtsverletzungen profitieren.

Wenn ein Unternehmen feststellt, dass Rechtsverletzungen stattgefunden haben, muss es Gegenmaßnahmen ergreifen. Es ist zu PrĂ€ventionsmaßnahmen wie auch Abhilfe verpflichtet. Und das auch, wenn der Anspruch mit geltendem Recht in Drittstaaten kollidiert.

Mit einem Umsatz von 21,3 Milliarden Euro im Jahr 2024 und ĂŒber 4600 BeschĂ€ftigten in Deutschland fĂ€llt Heidelberg Materials unter das Gesetz. Es ist demnach verpflichtet, auf Menschen- und VölkerrechtsverstĂ¶ĂŸe von Hanson Israel zu reagieren. Auch das Bundesamt fĂŒr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das kontrolliert, ob Unternehmen das Gesetz einhalten, könnte eine Untersuchung einleiten und Maßnahmen einfordern.

Auf eine Anfrage der taz, ob Ermittlungen eingeleitet wurden, antwortete das Bafa: „Die Veröffentlichungen des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen fĂŒr Menschenrechte (OHCHR) haben wir zur Kenntnis genommen.“ Zu EinzelfĂ€llen könne sich das Bundesamt aber nicht Ă€ußern.

„Die BesatzungsaktivitĂ€ten sind menschenrechtswidrig; sie verstoßen in schwerwiegender Weise gegen das Menschenrecht auf Selbstbestimmung und diskriminieren die palĂ€stinensische Bevölkerung“, so Goldmann. Heidelberg Materials riskiere mit seinen VerstĂ¶ĂŸen gegen diese Sorgfaltspflicht nicht nur hohe Bußgelder, sondern darĂŒber hinaus auch den Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben in Deutschland und der EuropĂ€ischen Union. „Heidelberg Materials muss also Hanson Israel zur Besserung auffordern und bei Nichtbeachtung die GeschĂ€ftsbeziehung beenden“, so der Völkerrechtsexperte.

29 Oct 2025

[1] /Zementfabrik-in-Norwegen/!6095075

[2] https://www.ohchr.org/en/press-releases/2025/09/un-human-rights-office-updates-database-businesses-involved-israeli

[3] https://www.heidelbergmaterials.com/de/un-statement

[4] https://www.zeit.de/news/2025-09/26/deutsche-firma-mit-israel-tochter-weist-un-vorwurf-zurueck

[5] https://www.whoprofits.org/companies/company/3840

[6] https://www.whoprofits.org/companies/company/3840

[7] https://www.kritischeaktionaere.de/hauptversammlung-2023/versagen-bei-klimaschutz-und-menschenrechten-unsere-gegenantraege-zur-hauptversammlung-2023-von-heidelbergcement-materials/

[8] https://www.instagram.com/hanson_il/p/DFvDtU9IMdL/?locale=es_us

[9] https://www.instagram.com/p/CWAQedPITM1/?locale=es_us

[10] https://dserver.bundestag.de/btd/19/260/1926065.pdf

[11] /Regel-fuer-Menschenrechte-in-Lieferketten/!6116398

AUTOREN

Pauline JĂ€ckels

Leila van Rinsum

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