taz.de -- Sorgerechtsstreit in Hannover: Mutter soll fünf Monate im Knast bleiben
Eine Mutter, die ihre Tochter nicht an den Vater herausgab, kam in Haft, weil sie nicht bei Gericht erschien. Nun sitzt sie bis April in Ordnungshaft.
Eine 38-jährige Mutter aus Hannover, die sich [1][weigerte, ihre Tochter an den Vater herauszugeben], wurde Anfang November in Frankfurt verhaftet und in ein Gefängnis in Niedersachsen überführt. Das berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ). Die inzwischen 13-jährige Tochter wurde in einer Einrichtung in Niedersachsen untergebracht.
Der Anwalt der Mutter, Christian Laue, hatte Haftbeschwerde eingelegt. Denn eigentlich sei die Haft nicht rechtens. Die Haft wurde daraufhin aufgehoben. Aber statt dessen muss die Mutter jetzt eine fünf Monate lange Ordnungshaft absitzen, die das Oberlandesgericht (OLG) Celle verhängt hatte.
Der Fall zieht sich seit Jahren hin, auch die taz hat schon berichtet. Die Mutter hatte das [2][Sorgerecht für ihre beiden Töchter an den Vater] verloren. Die Ältere fuhr daraufhin im Juni 2021 mit der Straßenbahn eigenständig zur Wohnung der Mutter und bat diese darum, [3][bei ihr bleiben zu dürfen].
Das OLG Celle hatte im Februar 2022 zunächst 30 Tage Ordnungshaft gegen die Mutter verhängt, weil diese ihre Tochter nicht aktiv zum Vater zurückbrachte. Die Mutter galt aus Sicht der Richter als nicht erziehungsfähig, weil sie die Bindung der Kinder zum Vater zu wenig toleriere. Sie sagte damals der taz, sie habe dem Vater mehrmals angeboten, das Kind abzuholen. Das habe dieser aber nicht getan. Sie respektiere aber den Willen des Kindes.
Haft höchstens für drei Wochen zulässig
Die Frau war mit ihrer Tochter untergetaucht, um der Haft zu entgehen. Den Haftbefehl soll es aber aus einem anderen Grund geben. So soll der Vater auch die Strafverfolgung seiner Ex-Frau beantragt haben.
Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage wegen Entziehung Minderjähriger. Zu einem Gerichtstermin im September 2023 war die Mutter nicht erschienen. Daraufhin erließ das Gericht einen Haftbefehl nach Paragraf [4][230 Strafprozessordnung (StpO)].
Der Anwalt der Mutter, Christian Laue, bezeichnete den Haftbefehl gegen seine Mandantin und auch die U-Haft als „völlig unverhältnismäßig“. Die Frau habe seinerzeit wegen der Ordnungshaft damit rechnen müssen, sofort festgenommen und ins Gefängnis gebracht zu werden.
Er habe deshalb bei Gericht beantragt, den Prozess als Strafbefehlsverfahren durchzuführen. „Das Strafverfahren, um das es jetzt geht, wäre im Strafbefehlsverfahren längst erledigt“, sagte Laue der taz. Zudem sei eine Haft nach Paragraf 230 StpO laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts höchstens für zehn Tage zulässig.
Andere Kommentare sprächen von einer Höchstdauer von drei Wochen. Auch sei diese Haft nicht ohne Bezug auf einen in einem kurzen Zeitraum anstehenden Hauptverhandlungstermin denkbar. Da die Frau am 6. November verhaftet wurde, sei die Zeit bald um. Laue fordert die Freilassung seiner Mandantin.
Gerichtssprecher Laurin Osterwold erklärt, der Haftbefehl sei erlassen worden, weil die Polizei die Frau nicht unter ihrer Anschrift aufgefunden habe. Aufgrund des Schreibens ihres Anwalts habe das Gericht nicht davon ausgehen können, dass sie zu einem weiteren Termin erscheinen würde. Angesprochen auf die Höchstfrist für so eine Haft nach Paragraf 230 StpO sagt Osterwold: „Es ist beabsichtigt, das Verfahren zeitnah abzuschließen.“
Die Tochter soll inzwischen in einer Jugendeinrichtung bei Hannover wohnen. Das Mädchen wird demnächst 14. Damit ist es dann in einem Alter, in dem junge Menschen selbst Beschwerde gegen Entscheidungen einlegen können, die sie betreffen.
Gerichtstermin im Dezember
Laut dem Hamburger Rechtsanwalt Peter Hoffmann, der die Mutter vor dem Familiengericht vertritt, wird es Anfang Dezember einen Gerichtstermin geben. In dem wird es darum gehen, ob die Mutter Umgang mit ihren beiden Töchtern haben kann.
Perspektivisch könnte sie auch erneut versuchen, das Sorgerecht zu beantragen. Allerdings hat sich das zuständige OLG Celle hier zuletzt durch einen harten Kurs hervorgetan, in dem es in vergleichbaren Fällen Müttern das Sorgerecht absprach.
Grundlage ist, dass ihnen die Verantwortung dafür angelastet wird, wenn ein Kind seinen Vater nicht sehen will. Doch es gibt die Hoffnung, dass sich das noch mal ändert. „Es gibt Entscheidungen von Oberlandesgerichten aus [5][Frankfurt am Main], Köln und Brandenburg, die ganz anders lauten“, sagt Familienrechtler Hoffmann.
„Die sagen, es kann nicht sein, dass man Kinder, die keinen Umgang mit dem Vater wollen, von ihren Müttern trennt, denn eine Umgangsverweigerung kann ganz andere Ursachen haben.“
Am 28. November erreichte die taz die Nachricht, dass der Haftbefehl tatsächlich aufgehoben wurde. Die Mutter kam jedoch nicht frei, sondern wurde innerhalb der Justizvollzugsanstalt Hildesheim sofort in die Abteilung für „Ordnungshaft“ verlegt, wie ihr Anwalt Christian Laue berichtet. Diese wurde vom OLG Celle für 150 Tage verhängt und ist bis zum 25. April 2026 terminiert.
Gerichtssprecher Osterwold erklärt daraufhin, der Haftbefehl sei am 26. November aufgehoben worden, weil nun doch ein Strafbefehl ergehen soll. Die Höhe ist noch nicht bekannt, es kann jedoch bei so einem Strafbefehl maximal eine Bewährungsstrafe von einem Jahr geben.
Gefragt, ob es hier nicht mit Strafbefehl und Ordnungshaft unterm Strich zu einer unzulässigen Doppelbestrafung der Mutter kommt, antwortet Sprecher Osterwold, dies sei nicht der Fall, da beides einen „unterschiedlichen Schutzzweck“ hätte. Einmal gehe es um den Schutz des Sorgerechts, das andere mal um die effektive Vollstreckung von Umgangs- und Herausgabe-Entscheidungen. Die Frau befinde sich in Ordnungshaft, die neben einem „Beugecharakter“ bei wiederholten Verstößen auch einen „Sanktionscharakter“ habe. Der aktuelle Beschluss dazu sehe 150 Tage vor, weil der ältere Beschluss über 30 Tage verjährt war. Ob diese Ordnungshaft verkürzt oder aufgehoben wird, sei „Entscheidung der zuständigen Richterin“.
Indes erklärt Anwalt Christain Laue: „Diese fünfmonatige Ordnungshaft ist völlig überzogen, anders kann ich es nicht sagen.“ Zudem berichte seine Mandantin von unzumutbaren Bedingungen in der JVA Hildesheim wie Schimmel an den Wänden.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde nach seinem Erscheinen im zweiten sowie in den letzten drei Absätzen aktualisiert. Eingearbeitet wurde die Nachricht, dass die Frau inzwischen eine fünfmonatige Ordnungshaft antreten musste.
27 Nov 2025
LINKS
[1] /Sorgerechtsstreit-in-Hannover/!5911008
[2] /Entscheidungspraxis-im-Familienrecht/!5919662
[3] /Recht-auf-Bildung-in-Niedersachsen/!5885729
[4] https://lexetius.com/StPO/230/ausbleiben-des-angeklagten
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